Feuerwerksverkauf 2025: Was erlaubt ist – und worauf man achten sollte

Symbolfoto: Pixabay

Der Jahreswechsel steht vor der Tür

Mit dem Start des Feuerwerksverkaufs steigt bei vielen die Vorfreude auf den Jahreswechsel. Raketen, Batterien und Böller gehören für viele Menschen zu Silvester einfach dazu. Doch rund um Kauf, Zünden und Sicherheit gelten klare Regeln. Wer informiert ist, vermeidet Ärger – und sorgt für einen sicheren Start ins neue Jahr.

Verkauf nur an wenigen Tagen erlaubt

Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 (klassisches Verbraucherfeuerwerk wie Raketen, Batterien und Böller) ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Er darf ausschließlich an den letzten drei Werktagen des Jahres stattfinden – also in der Regel vom 29. bis 31. Dezember. Fällt einer dieser Tage auf einen Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich der Verkauf entsprechend.

Außerhalb dieses Zeitraums darf solches Feuerwerk weder verkauft noch weitergegeben werden.

Wer darf Feuerwerk kaufen – und ab welchem Alter?

Auch beim Alter gibt es klare Vorgaben:

  • Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallerbsen, Tischfeuerwerk):

    Verkauf ab 12 Jahren, ganzjährig erlaubt.

  • Kategorie F2 (Raketen, Batterien, Böller):

    Verkauf nur an Personen ab 18 Jahren, ausschließlich zum Jahreswechsel.

Händler sind verpflichtet, das Alter zu kontrollieren. Der Kauf „für Minderjährige“ ist nicht erlaubt.

Ab wann darf gezündet werden?

Das Sprengstoffgesetz ist hier eindeutig: Das Abbrennen von Pyrotechnik der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt.

Außerhalb dieses Zeitraums ist das Zünden vo

n Feuerwerk grundsätzlich verboten, es sei denn, es liegt eine behördliche Ausnahmegenehmigung vor.

Zusätzlich können Städte und Gemeinden örtliche Verbotszonen festlegen – etwa in Altstädten, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Ein Blick auf die Hinweise der jeweiligen Kommune lohnt sich.

Sicherheit geht vor

Jedes Jahr kommt es durch unsachgemäßen Umgang zu schweren Verletzungen. Deshalb gilt:

  • Feuerwerk nur im Freien zünden

  • Sicherheitsabstand einhalten

  • Raketen niemals aus der Hand starten

  • Fehlzünder nicht erneut anzünden

  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper mit CE-Kennzeichnung verwenden

  • Alkohol und Feuerwerk besser strikt trennen

Kinder sollten niemals unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern umgehen – auch nicht mit vermeintlich „harmlosen“ Artikeln.

Rücksicht auf Tiere und Umwelt

Für Haustiere bedeutet Silvester oft großen Stress. Tierärzte raten:

  • Tiere frühzeitig ins Haus holen

  • Fenster und Rollläden schließen

  • Rückzugsorte schaffen

  • Leise Musik oder Fernseher einschalten

  • Hunde vor Mitternacht noch einmal ausführen

Auch wildlebende Tiere reagieren empfindlich auf Lärm und Licht. Weniger Feuerwerk oder der bewusste Verzicht helfen, Tiere und Umwelt zu schonen.

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191261

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes