Gemeinderat Nußloch – Protokoll der Sitzung vom 23.1.13
Aus dem Gemeinderat Nußloch – Sitzung vom 23. Januar 2013
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen).
TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen
Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Herrn GR Schuster und Herrn GR Rensch zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
Nach Eintritt in den TOP verweist BM Rühl zunächst auf § 27 Abs. 2b der Geschäftsordnung des Gemeinderates. Hierin ist festgehalten, dass jeder Frageberechtigte in einer Fragestunde zu nicht mehr als zwei Angelegenheiten Stellung nehmen oder Fragen stellen darf. Die vorgebrachten Fragen, Anregungen und Vorschläge sollten kurz gefasst werden und die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten. Zudem wird einem Bürger auf Wunsch aus der Mitte des Gemeinderates eine Liste überreicht, auf welcher dessen Redebeiträge (Jahre 2009 bis 2012) im Rahmen der Bürgerfragestunde in der Zeit festgehalten wurden.
TOP 2.1 – Anregung i.S. Nutzungsänderung einer Ladeneinheit in eine Annahmestelle für Sportwetten und eine Sportsbar (TOP 9)
Ein Bürger bemängelt, dass in vorgenannter Angelegenheit die Bürgerschaft nicht befragt bzw. ausreichend daran beteiligt wurde, ob diese die Einrichtung eines Wettbüros in der Gemeinde für wünschenswert erachtet. Er verweist in diesem Zusammenhang auf einen Artikel in der heutigen Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe Heidelberg), in welcher eine nicht repräsentative Umfrage diesbezüglich unter den Nußlocher Bürgern durchgeführt wurde.
BM Rühl wendet ein, dass die Angelegenheit schon zum zweiten Mal Gegenstand einer öffentlichen Sitzung ist. Zuvor wurde die Nutzungsänderung der Ladeneinheit bereits am vergangenen Mittwoch, dem 15.01.2013, im Technischen Ausschuss öffentlich behandelt. Es kann demnach nicht davon die Rede sein, dass die Bürgerschaft nicht ausreichend beteiligt oder informiert wurde. Auf die Zuständigkeiten des Gemeinderates wird hingewiesen. Auch wenn die Ansiedlung eines Wettbüros sowohl verwaltungsintern als auch in Teilen der Bürgerschaft für nicht wünschenswert erachtet wird, besteht dennoch ein Rechtsanspruch auf die beantragte Nutzungsänderung. BM Rühl weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Gemeinderat kein politisches Gremium, sondern ein Verwaltungsorgan ist. Nach der Wahl in das Gremium wurde jeder Gemeinderat auf Recht und Gesetz verpflichtet. Der Antrag ist durch die Gemeinde unter baurechtlichen Aspekten zu bewerten. Gesellschaftspolitische Ansichten dürfen hierbei keine Rolle spielen. Gesetzt den Fall, dass der Gemeinderat die Zustimmung zur geplanten Nutzungsänderung verweigert, werde das Kreisbauamt mit Sicherheit das Einvernehmen der Gemeinde ersetzen, so BM Rühl. Abschließend vergegenwärtigt er, dass auch der Bürger eine andere Rechtsauffassung vertreten würde, wenn er selbst der Eigentümer des betreffenden Gebäudes wäre. Auf die weiteren Ausführungen zu TOP 9 wird verwiesen.
TOP 2.2 – Anfrage bezüglich der Schädlichkeit des Streugutes
Ein Bürger stellt fest, dass in den vergangenen Tagen aufgrund der Witterungsverhältnisse wieder vermehrt Streusalz zum Einsatz gekommen ist. Er möchte in Erfahrung bringen, ob es sich hierbei um ein pflanzen- und umweltverträgliches Mittel handelt. Er befürchtet andernfalls, dass die Pflanzen in seinem Garten Schaden nehmen könnten.
BM Rühl erläutert, dass das Streugut vom Salzkontor in Kronau bezogen wird. Es handelt sich hierbei um ein Mittel, das in vielen Gemeinden in ganz Baden-Württemberg zum Einsatz kommt. Über eine (über die Maßen) umweltschädliche Wirkung des Salzes ist bisher nichts bekannt. Sollten jedoch Probleme auftreten, so bittet BM Rühl um eine entsprechende Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung.
TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 11/2012) vom 19.12.2012 . Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der Gemeinderatssitzung Nr. 11 vom 19.12.2012 bekanntgegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt.
TOP 4 – Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 19.12.2012
zu TOP 12 – Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt – Stellungnahmen der Verwaltung
zu Rdnr. A 19 – Abwicklung von Kassengeschäften für die Gemeinde durch die Interessengemeinschaft Volksschauspiele.
Die Mitglieder des Gemeinderates sprechen sich für eine Ausgliederung der IGV ab dem (Haushalts-) Jahr 2014 aus. Von da an soll der Spielbetrieb auf Verantwortung und Rechnung der IGV als selbstständiger Verein organisiert werden.
zu Rdnr. *56 – Erschließungsvertrag mit der EnBW Baugebiet „Beim Seidenweg“
Der Gemeinderat stimmt den gegenüber der in der Sitzung vom 23.03.2005 genehmigten Vertragsfassung geänderten Inhalten der § 4 (380-kv-Hochspannungsfreileitung der RWE), § 9 Abs. 4 (Haftpflichtversicherung) und § 16 Abs. 3 und 5 (Kosten und Kostenübernahme) zu und genehmigt diese nachträglich.
zu Rdnr. *75 – Auflösungsbeschluss KWGN
Der Gemeinderat hebt seinen Beschluss vom 25.04.2007 auf, wonach die Kommunale Wohnungsbau- und Grundstücksgesellschaft mbH Nußloch (KWGN) zum wirtschaftlich sinnvollsten Zeitpunkt liquidiert werden sollte. Die KWGN soll weiterhin bestehen bleiben, um durch ihre aktuelle und zukünftige wirtschaftliche Betätigung in die Lage versetzt zu werden, den im Jahre 2006 von der Gemeinde Nußloch übernommenen Kreditrahmen an den Gesellschafter zurückzahlen zu können.
zu Rdnr. A77 – Beteiligungsmanagement (KWGN)
Der Gemeinderat beschließt eine Beteiligungsrichtlinie für die Gemeinde Nußloch.
zu Rdnr. *80 – Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen KWGN und Gemeinde
Der Gemeinderat beschließt, im Zuge des Ausgleichs der gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen KWGN und der Gemeinde, auf die bislang auf Forderungen der Gemeinde ausgewiesenen Zinsen und Säumniszuschläge zu verzichten.
zu Rdnr. *83 – Differenz Verbindlichkeiten Gemeinde/ KWGN
Der Gemeinderat beschließt, das im Jahr 2003 gewährte Darlehen als weiteren verlorenen Zuschuss der Gemeinde zu behandeln und ebenso, wie die bislang bei der KWGN als Verbindlichkeiten bilanzierten Liquiditätszuschüsse, als Kapitalerhöhung gegen das Gesellschaftskapital zu verrechnen.
zu Rdnr. *87 – Unterlassene Umsetzungen Anstände aus 2004
Der Gemeinderat empfiehlt dem Bürgermeister als alleinigem Vertreter in der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zum Beschluss der Gesellschaftssatzung.
zu TOP 13 – Grundstücksvermarktung „Beim Seidenweg“
– Verkauf der Grundstücke Flst.-Nrn. 9207 und 9208, Im Braßler 2 und 4
Die Gemeinde Nußloch veräußert die Grundstücke Flst.-Nr. 9207 mit 272 qm und Flst.-Nr. 9208 mit 323 qm zusammen an einen Interessenten.
zu TOP 18.1 – Grundstücksvermarktung „Beim Seidenweg“ Verkauf des Grundstücks Flst.-Nr. 9210, Im Braßler 8
Die Gemeinde Nußloch veräußert das Grundstück Flst.-Nr. 9210, Im Braßler 8, mit 360 qm.
zu TOP 18.2 – Grundstücksvermarktung „Beim Seidenweg“
– Verkauf des Grundstücks Flst.-Nr. 9048, Im Lehen 31
Die Gemeinde Nußloch veräußert das Grundstück Flst.-Nr. 9048, Im Lehen 31, mit 360 qm an den meistbietenden Interessenten.
zu TOP 14 – Grundstücksangelegenheiten
– angekündigter Bauantrag für Flst.-Nr. 9224 und 9225
– Zuordnung öffentlicher Stellflächen zum Bauvorhaben
Der Gemeinderat stimmt einer Verlegung des Garagenbaufensters zu. Die Veräußerung der vor den Grundstücken liegenden öffentlichen Parkfläche inkl. der planungsrechtlichen Ausweisung an anderer Stelle wird abgelehnt.
zu TOP 15 – Hauptstraße 35, ehemalige Gaststätte „Pflug“
– formlose Anfrage eines Investors für den Bau von 11 Wohnungen
Der Gemeinderat lehnt einstimmig ab für die Einreichung eines förmlichen Bauantrages seine Zustimmung zu der eingereichten Planung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen auf dem Grundstück Flst.-Nr. 3, Hauptstraße 35, zu signalisieren.
zu TOP 16 – Sanierung eines Feuchtbiotopes
– Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe
Das trocken gefallene Biotop an der K 4157 Richtung Maisbach wurde saniert. Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe von 9.928,86 € bei Haushaltsstelle 1.3600.514000 zu. Die Gemeinde erhält hierfür einen Zuschuss in Höhe von 4.183,- € vom Naturpark Neckartal-Odenwald.
TOP 5 – Haushalt 2013
– Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
Die Verwaltung hat den Haushaltsplan 2013 in der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2012 eingebracht und in der Entwurfsfassung den Gemeinderatsmitgliedern zur Verfügung gestellt. Der Entwurf lag in der Zeit vom 27.12.2012 bis 08.01.2013 freiwillig zur Einsichtnahme aus. Der Hinweis auf die freiwillige Auslegung wurde in der Rathaus-Rundschau Nr. 51 vom 21.12.2012 veröffentlicht. Von der Möglichkeit der Einsichtnahme wurde durch die Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht. Abgesehen hiervon sind auch keine anderen Hinweise oder Wünsche eingegangen. Am 09.01.2013 wurde der Haushalt 2013 im Rahmen einer Verwaltungsausschusssitzung unter Einladung aller Gemeinderäte vorberaten.
BM Rühl führt in der heutigen Sitzung aus, dass sich durch die Beratungen des Verwaltungsausschusses das Ergebnis des Vermögenshaushalts um 272.200,- € verändert. Die ursprünglich vorgesehene Zuführung zur Rücklage in Höhe von 184.240,- € verkehrt sich dadurch in eine Rücklagenentnahme von 87.780,- €. In diesem Beratungsergebnis ist allerdings auch die Neuveranschlagung von Maßnahmen aus 2012 in 2013 in Höhe von 315.000,- € enthalten. Hierdurch wird der Haushalt 2012 im Ergebnis in gleicher Höhe entlastet und damit die Zuführung zur Rücklage erhöht. Des Weiteren macht BM Rühl darauf aufmerksam, dass im Vermögenshaushalt des Jahres 2013 wieder Grundstücksverkaufserlöse in Höhe von 1 Mio. € einkalkuliert sind. Er weist in diesem Zusammenhang wiederholt eindringlich darauf hin, dass diese Erlöse endlich sind und nicht unbegrenzt als Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen. Dank der Einsparungen der letzten Jahre sowie der Verkaufserlöse aus Grundstücksgeschäften verfügt die Gemeinde Nußloch aktuell über eine Liquidität von ca. 17,8 Mio. €. Das Gesamtvolumen des Haushaltes 2013 beziffert sich auf 25.390.060,- €, davon 22.522.460,- € im Verwaltungshaushalt und 2.867.600,- € im Vermögenshaushalt.
Nach den einführenden Worten von BM Rühl geben die Fraktionen ihre Stellungnahmen zum Haushalt ab. Alle Fraktionen bedanken sich bei den Mitarbeitern des Rathauses, insbesondere bei Kämmerer Maier und seinem Team, für die übersichtliche Vorlage des Haushaltsentwurfes und für die sachkundigen Auskünfte auf die Fragen der Fraktionen.
Hinweis: Die Haushaltsreden sind als Anlage zum Protokoll im Wortlaut abgedruckt.
GR Kettemann für die CDU
GR Kettemann zeigt sich für die CDU-Fraktion erfreut über die momentan gute Finanzsituation der Gemeinde. Nußloch könne auf eine erfolgreiche Entwicklung in den vergangenen Jahren zurückblicken. Im investiven Bereich sieht er die Gemeinde vor nicht unerheblichen Herausforderungen, als Beispiel hierfür nennt er die anstehende Sanierung der Olympiahalle. Gerade auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Einnahmen aus den Grundstücksverkäufen endlich sind, gelte es, trotz der momentan guten Finanzlage, auch in Zukunft das Wünschenswerte von dem Notwendigen und Machbaren zu unterscheiden.
GRätin Terboven für die FWV-Fraktion
GRätin Terboven beschäftigt sich insbesondere mit der Verschuldung der Gemeinde und der KWG. Sie merkt dabei an, dass die Verschuldung hauptsächlich durch die KWG entstanden ist, diese aber jetzt durch den Tonabbau und die Tonvermarktung in der Lage sei, die von der Gemeinde übernommenen Kredite zu bedienen. Auch sei nicht richtig, die Schulden ins Verhältnis zur Rücklage zu setzen, da eine Mindestrücklage für die Kredittilgung vorzuhalten sei. Sie geht nochmals auf die Anträge der Fraktion zum Haushalt ein, insbesondere auf den beantragten Tafelladen. Hinsichtlich der Grundstücksvermarktung weist sie auf den hohen Flächenverbrauch durch die Baugebiete hin.
Im Anschluss an die Haushaltsrede von GRätin Terboven geht BM Rühl auf einige Punkte des Vortrages aber auch auf grundsätzliche Punkte ein. Zunächst hält er fest, dass GRätin Terboven im Rahmen ihrer Ausführungen zum Antrag der FWV-Fraktion bezüglich der Bereitstellung eines Raumes zur Abgabe von Lebensmitteln an Bedürftige ihre gemeinderätliche Verschwiegenheitspflicht gem. § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) verletzt hat, indem Sie über Beratungsinhalte und das Abstimmungsergebnis (inkl. namentlicher Nennung von 3 Gemeinderäten bbbbbbbbbbb bbbbbbbbbbbbbbbbbbbb [Namen wegen Verschwiegenheitspflicht geschwärzt] sowie derer Fraktionen, die sich ihrem Antrag angeschlossen haben) aus nichtöffentlicher Sitzung berichtet hat. Er macht darauf aufmerksam, dass die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht allein durch den Bürgermeister erfolgen kann, was hier nicht der Fall war. Eine rechtliche Prüfung hinsichtlich der Bewertung des Verstoßes und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen (Verhängung eines Ordnungsgeldes) wird unverzüglich erfolgen und das weitere Vorgehen mit dem Gemeinderat abgestimmt. Eine von BM Rühl gewährte und zur Vermeidung eines Verfahrens wegen der Verschwiegenheitsverletzung angeregte Möglichkeit sich beim Gremium für die sich hieraus für die betreffenden Mitglieder des Gemeinderates ergebenden Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, bleibt durch GRätin Terboven auch auf zweimalige Nachfrage ungenutzt.
In der Haushaltsrede blieb zudem unerwähnt, dass GRätin Terboven unter dem Vorbehalt bestimmter Voraussetzungen die Zurverfügungstellung eines Raumes für einen Tafelladen zugesichert wurde. Jedoch konnte durch GRätin Terboven u.a. nicht plausibel erklärt werden, woher die notwendigen Lebensmittel dauerhaft genommen werden sollen. Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass die bereits bestehenden Läden in St. Il-Igen und Wiesloch Probleme haben, ausreichend Lebensmittelspenden zu akquirieren. Auch die Frage nach der vorzuhaltenden Personalausstattung konnte durch sie nicht hinreichend beantwortet werden. In diesem Zusammenhang verweist BM Rühl wiederholt auf ein Gespräch mit Herrn Teut von der AWO Nußloch. Um einen fortlaufenden Betrieb des AWO-Ladens in St. Ilgen zu gewährleisten, sind ca. 55 Freiwillige notwendig. Da diese Personenanzahl in Nußloch durch die AWO nicht realisierbar ist, wurde GRätin Terboven mitgeteilt, dass die AWO Nußloch nicht mitwirken kann. Unerwähnt blieb durch GRätin Terboven auch die Befürchtung einiger Mitglieder des Gemeinderates, dass durch die Einrichtung eines derartigen Ladens sogar ein Nachteil für die Bedürftigen aufgrund der sich hierdurch verschärfenden Konkurrenzsituation der Einrichtungen untereinander um Lebensmittel entstehen könnte. Da in Nußloch nicht alle Lebensmittelbereiche angeboten werden sollen, müsste auch weiterhin in die Nachbargemeinden gefahren werden.
Weiter hält BM Rühl fest, dass durch ihn zu keiner Zeit die Behauptung aufgestellt wurde, dass die Gemeinde schuldenfrei sei. Richtig sei vielmehr, dass stets die Höhe der Rücklagen ins Verhältnis zum Schuldenstand gesetzt und durch ihn festgehalten wurde, dass sich hier ein positiver Saldo zugunsten der Rücklagen ergibt. Seine zweimalige Frage an GRätin Terboven, ob ihr die Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage überhaupt bekannt sei, konnte von ihr nicht beantwortet werden. Zu erwähnen gelte es in diesem Zusammenhang auch, dass die Höhe der momentanen Rücklagen von rund 14 Mio. € dem ca. 32,5-fachen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestrücklage (für das Jahr 2013: 413.397,02 €) entspricht. Die Verbindlichkeiten des Eigenbetriebes Wasserversorgung und des Abwasserzweckverbandes Untere Hardt bleiben bewusst bei der Betrachtung des Schuldenstandes der Gemeinde inkl. der KWG unberücksichtigt, da es sich hierbei um Gebührenhaushalte handelt, d.h. die Investitionen und die damit verbundenen Verbindlichkeiten von den Gebührenzahlern kostendeckend zu refinanzieren sind.
Auch die von GR Terboven getroffene Aussage dahingehend, dass die KWG durch den Tonabbau bzw. die Tonvermarktung Gewinne erzielt, wird von BM Rühl berichtigt. Dies gelte richtigerweise für die Einlagerung von Erdmaterial in die Tongrube. Hierüber sollte GRätin Terboven als Aufsichtsrätin der KWG eigentlich Kenntnis haben. Abschließend hält BM Rühl fest, dass es sich bei den von GRätin Terboven an ihn gerichteten Kritikpunkten, bspw. im Zusammenhang mit dem Baugebiet „Beim Seidenweg“, jeweils um demokratische Mehrheitsentscheidungen des Gemeinderates gehandelt hat. Auch konnten bisher durch die FWV-Fraktion keine Alternativlösungen zum Flächenverkauf angeboten werden. Im Übrigen bittet BM Rühl darum, dass GRätin Terboven ihre Aversionen gegen ihn und seine beiden Vorgänger (BM Bauch a.D. und BM Feil a.D.) nicht auch noch gegen den Gemeinderat richtet. Er fordert sie auf, der Gemeinde nicht zu schaden, sondern einen positiven und konstruktiven Beitrag zu leisten. Seit der Kommunalwahl im Jahre 2009 als er für den Kreistag kandidiert habe, sei das Verhalten von GRätin Terboven gegenüber seiner Person umgeschlagen in die gleichen Verhaltensmuster, die sie gegenüber seinen beiden Vorgängern gepflegt habe.
Dass durch den Flächenverkauf u.a. der Schuldenstand der Gemeinde und damit zusammenhängend auch die Zinslast zurückgefahren werden konnte, blieb im Rahmen der Ausführungen von GRätin Terboven ebenfalls unerwähnt. Auch hier sei sie schon jahrelang die Antwort auf die Frage schuldig, wie man die Schulden auf eine andere Art abbauen könne. Ohne Schuldenabbau mussten die Einwohner dauerhaft eine jährliche Zinslast von deutlich über 1 Mio. € finanzieren. Es stelle sich daher die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Vorwurfes von GRätin Terboven. Auch sei der erfolgte Personalabbau den Beschlüssen des Gemeinderates zum Stellenplan als dessen originäre Aufgabe geschuldet. Dies habe er bisher immer klaglos mitgetragen zum Wohle der gesamten Gemeinde. Weil man nun keine anderen Kritikpunkte findet, wird dieses Thema ebenso seit 2009 in den Vordergrund gestellt und der Bürgermeister dafür verantwortlich gemacht, obwohl die Beschlüsse (mangels Alternativen zur Verbesserung der Finanzsituation der Gemeinde) vom Gemeinderat stammen und mitgetragen wurden. Unter den vorgenannten Gesichtspunkten hinsichtlich des Flächenverbrauchs ist auch die Kritik von GRätin Terboven an der Einstellung von Haushaltsmitteln für ein eventuelles Ortskernsanierungsgebiet III nicht verständlich, da hierdurch insbesondere die Innenentwicklung der Gemeinde gefördert wird.
GR Falkner für die FDP/ BfN-Fraktion
GR Falkner verzichtet bei seinem Vortrag nahezu vollständig auf die Nennung von Zahlen. Er hält die Entwicklung der Finanzen für äußerst positiv. Besonders erwähnt er, dass man sich in den nächsten Jahren weiterhin verstärkt den Bereichen Bildung und Erziehung widmen müsse. Hier geht es insbesondere um die Betreuung der Kinder unter 3 Jahren und um die Entwicklung im Bereich der Schillerschule. Auch er weist darauf hin, dass die gute Finanzlage nicht dazu führen darf, Begehrlichkeiten zu wecken und zu befriedigen. Erneut fordert er die Schaffung einer Einkaufsmöglichkeit am nördlichen Ortsausgang, um die Nahversorgung des Neubaugebietes zu gewährleisten und Kaufkraftabflüsse zu verhindern. Weiter begrüßt er die jetzt entspanntere Personalsituation.
GRätin Veits für die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen
GRätin Veits bemängelt insbesondere, dass aus dem Haushalt 2012 alte Anträge noch nicht umgesetzt und Vorhaben nicht erledigt sind. Als Beispiele nennt sie das Friedhofskonzept und die Spielplatzgestaltung. Sie spricht ebenso die Renovierung der Olympiahalle als notwendig an. Sie zeigt sich geschockt darüber, dass andere Gemeinderäte schon ein neues Baugebiet im Kopf haben müssen, da sie günstigere Bauplätze für Familien fordern. Es sollten weiter Schulden getilgt werden.
GRätin Wenz für die SPD-Fraktion
GRätin Wenz erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Haushalt 2013 die Gemeinde weiter gut in die Zukunft führt. Sie verweist auf die erheblichen Einsparungen beim Personal in den vergangenen Jahren und fordert weitere Einstellungen. Auch für sie ist der weitere Schuldenabbau vorrangig. Sie geht zudem auf die Anträge der SPD-Fraktion zum Haushalt, wie Verkehrskonzept und Kinderspielplätze, ein.
Ohne weitere Aussprache fasst der Gemeinderat folgende einstimmige B e s c h l ü s s e:
1. Der Gemeinderat beschließt die Aufnahme der dargestellten Änderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf in den Haushalt 2013.
2. Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird zugestimmt.
TOP 6 – Wasserversorgungsbetrieb
– Beratung und Beschlussfassung des Wirtschaftsplans 2013
Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan 2013 im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates am 19.12.2012 eingebracht und den Mitgliedern des Gemeinderates in der Entwurfsfassung zur Verfügung gestellt. Der Entwurf des Wirtschaftsplans lag zeitgleich mit dem Haushaltsplanentwurf in der Zeit vom 27.12.2012 bis 08.01.2013 zur Einsichtnahme aus. Der Hinweis auf die freiwillige Auslegung wurde in der Rathaus-Rundschau Nr. 51 vom 21.12.2012 veröffentlicht. Der Wirtschaftsplan wurde von der Bürgerschaft nicht eingesehen. Unabhängig dieser fehlenden Einsichtnahme sind auch keine anderen Hinweise oder Wünsche eingegangen. Am 09.01.2013 wurde der Wirtschaftsplan 2013 im Rahmen einer Verwaltungsausschusssitzung unter Einladung aller Gemeinderäte vorberaten.
BM Rühl verweist auf die Änderungen, die sich im Rahmen der Vorberatungen oder danach ergeben haben. Diese sind weitestgehend den höheren Personalausgaben und den Kosten für die Betreuung durch die Stadtwerke Heidelberg geschuldet. Dadurch verkehrt sich der ursprünglich geplante Jahresgewinn von 32.500,- € in einen Gesamtjahresverlust in Höhe von 8.500,- €.
Bezüglich der Stellungnahmen der einzelnen Fraktionen wird auf die Ausführungen zu TOP 5 verwiesen. Gesonderte Stellungnahmen zum Wirtschaftsplan 2013 wurden nicht abgegeben.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgende einstimmige B e s c h l ü s s e:
1. Der Gemeinderat beschließt die dargestellten Änderungen gegenüber dem Entwurf des Wirtschaftsplanes.
2. Die Festsetzung des Wirtschaftsplanes des Wasserversorgungsbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2013 wird zugestimmt.
TOP 7 – Jahresrechnung 2012
– Bildung von Haushaltsresten
Dem Gemeinderat wird eine Liste der im Rahmen der Jahresrechnung 2012 zu übertragenden Haushaltsreste vorgelegt. In zwei Fällen (Erneuerung Straßenbeleuchtung und Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für die Schillerschule) liegt die Übertragung der Haushaltsreste im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates. Hierauf wird durch BM Rühl hingewiesen.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgende einstimmige B e s c h l ü s s e:
1. Der Gemeinderat nimmt die von der Verwaltung in ihrer Zuständigkeit gebildeten Haushaltsreste zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat stimmt der Bildung der Haushaltsreste, die seiner Zuständigkeit unterliegen, zu.
3. Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Schillerschule ihre auf dem Schulbudget im Vermögenshaushalt veranschlagten Mittel in das Jahr 2013 vorgetragen bekommt.
TOP 8 – Kassenprüfung 2012
– Information über das Ergebnis der unvermuteten Prüfung
BM Rühl berichtet darüber, dass am 21.12.2012 eine unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse stattgefunden hat. Die Prüfung für das Jahr 2012 ergab keine Anstände. Es bleibt in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass trotz des bedeutend höheren Arbeitsaufwandes durch die Umstellung von SAP auf Finanz+ die Qualität der Kassenverwaltung nicht gelitten hat.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 9 – Nutzungsänderung einer Ladeneinheit (Pizzeria/ Eiscafé) in eine Annahmestelle für Sportwetten und in eine Sportsbar (ohne Alkoholausschank)
In den Räumlichkeiten des Eiscafés im Erdgeschoss des Gebäudes Loppengasse 1 sollen eine Sportsbar (ohne Alkoholausschank) und eine Annahmestelle für Sportwetten eingerichtet werden. Hierzu soll eine Wand im Erdgeschoss eingezogen werden, um beide Nutzungen voneinander zu trennen. Die Abgabe von Sportwetten in der Sportsbar soll nicht möglich sein. Hierzu muss man zunächst die Sportsbar verlassen und die Wettannahmestelle von außen betreten.
Das Baugrundstück befindet sich innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan. Die Zulässigkeit von Vorhaben in diesem Bereich richtet sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach dem Einfügungsgebot. Die nähere Umgebung entspricht nach Auffassung der Verwaltung einem Mischgebiet, da hier sowohl Wohnhäuser, als auch Gebäude, Gaststätten und Anlagen für Verwaltungen (Rathaus, Bücherei) vorhanden sind. Die Sportsbar als Gaststätte ist in einem Mischgebiet zulässig, die Wettannahmestelle ist aufgrund ihrer räumlich getrennten Ausführung als „Ladengeschäft“ zu werten und damit baurechtlich nicht anders zu sehen als die Totto-Lotto-Annahmestelle in der Sinsheimer Straße 22 gegenüber dem Rathaus. Dadurch ist auch die Wettannahmestelle bauplanungsrechtlich zulässig. Über die Zulässigkeit derartiger Bauvorhaben entscheidet nach § 36 Abs. 1 S. 1 BauGB die Baugenehmigungsbehörde, hier das Kreisbauamt, im Einvernehmen mit der Gemeinde. Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 15.01.2013 beschlossen, das planungsrechtliche Einvernehmen, insbesondere aus gesellschaftspolitischen Beweggründen, zu versagen. BM Rühl hat daraufhin unmittelbar nach Beschlussfassung in der Sitzung dem Beschluss widersprochen, da dieser gesetzwidrig ist. Das Versagen des Einvernehmens ist nur aus den in § 34 BauGB genannten Gründen möglich. Diese Versagensgründe liegen hier nicht vor. Nach § 43 Abs. 2 GemO muss im Falle des Widerspruches binnen drei Wochen nach der Sitzung eine erneute Sitzung sattfinden, in der neu über die Angelegenheit zu beschließen ist. Zuständig hierfür ist der Gemeinderat.
BM Rühl weist ergänzend zu seinen Ausführungen im Rahmen der Bürgerfragestunde (TOP 2.1; Nachfrage durch einen Bürger) wiederholt darauf hin, dass der Gemeinderat kein politisches Gremium, sondern ein Verwaltungsorgan der Gemeinde ist. Die Verweigerung der Zustimmung zur Nutzungsänderung stellt einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar, da ein entsprechender Rechtsanspruch besteht. Ein rechtlich zustehender Anspruch könne aus gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus nicht versagt werden. In diesem Zusammenhang erinnert BM Rühl daran, dass der Gemeinderat auf Recht und Gesetz verpflichtet wurde. Im Vorfeld der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.01.2013 hat es bereits intensive Gespräche zwischen der Verwaltung und dem Kreisbauamt gegeben. Hierauf wurde durch ihn bereits in der Ausschusssitzung hingewiesen. Die vorgenommene umfangreiche Prüfung des Sachverhalts verdeutliche die Intension der Verwaltung, so BM Rühl. Bei der in der Sitzungsvorlage erwähnten „kurzfristig angeforderte Stellungnahme des Kreisbauamtes“ handelt es sich lediglich um eine Bestätigung hinsichtlich der umfangreichen Prüfung sowie der gemeinsam vertretenen Rechtsauffassung. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass das Landratsamt im Falle einer Versagung des gemeindlichen Einvernehmens dieses ersetzen wird und die Genehmigung erteilt (§ 54 Abs. 4 S. 1 LBO). Daher empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen, so BM Rühl.
GR Leypold erklärt, dass er bereits im Rahmen der Sitzung des Technischen Ausschusses seine Zustimmung zur Nutzungsänderung erteilt hat, da baurechtlich keine Möglichkeit besteht, die Sportsbar bzw. die Wettannahmestelle zu verhindern. Für ihn stellt sich jedoch die Frage, ob die zugrundeliegende Baulast bezüglich der vorzuhaltenden Stellplätze nicht gelöscht werden kann, da der zunächst mit der KWG vereinbarte Mietvertrag über entsprechende Stellplätze in der Parkgarage zwischenzeitlich keinen Bestand mehr hat.
BM Rühl verneint dies. Er erinnert an den Bauantrag zur Einrichtung von zwei Wohnungen im Dachgeschoss des Wohn- und Geschäftsgebäudes und teilt hierzu mit, dass damals die beiden erforderlichen Stellplätze mittels Baulast in der Parkgarage nachgewiesen wurden. Privatrechtlich wurde für die beiden Stellplätze ein Mietvertrag geschlossen, den die KWG wegen fehlender Zahlungen gekündigt hat. Da die Baulast jedoch Voraussetzung für die Baugenehmigung war, kann diese nicht zurückgenommen werden, auch wenn faktisch die erforderlichen Stellplätze nicht mehr zur Verfügung stehen. Für den restlichen Gebäudebestand wurde damals wegen Bestandsschutz von der Gemeinde auf einen Stellplatznachweis verzichtet. Dies war rückwirkend betrachtet unvorteilhaft. Es wäre besser gewesen, wenn der Eigentümer zwei Stellplätze in der Parkgarage hätte erwerben müssen.
GR Dr. Neuweiler signalisiert, dass seine Fraktion gegen das Einvernehmen zur Nutzungsänderung stimmen wird. Man sei sich darüber im Klaren, dass die Ansiedlung des Wettbüros baurechtlich nicht verhindert werden kann. Dennoch habe man bereits in der Vergangenheit in zwei ähnlich gelagerten Fällen verhindern können, dass die zunächst vorgelegten Planungen so auch umgesetzt wurden. Er sieht den Gemeinderat nicht als reines Verwaltungsorgan. Jeder Gemeinderat vertrete für sich ebenso eine politische Meinung. Daher müsse auch die Möglichkeit eingeräumt werden, sich dementsprechend zu äußern.
BM Rühl kritisiert die grundsätzliche Auffassung von GR Dr. Neuweiler. Das Vertreten von politischen Meinungen sei bei baurechtlichen Fragestellungen leider nicht Aufgabe des Gemeinderates. Zudem erwidert er, dass die angesprochenen Bauvorhaben nicht am Veto des Gemeinderates gescheitert sind, sondern die Bauherren hier im Nachgang andere Planungen umgesetzt haben.
Auch GR Baumeister stellt fest, dass für ihn ein Wettbüro in Nußloch aus gesellschaftspolitischen Verträglichkeitsgründen als nicht wünschenswert erachtet wird. Darüber hinaus sieht er jedoch auch baurechtliche Bedenken. Die vorgebrachte Argumentation des Kreisbauamtes zum Stellplatznachweis sei seiner Meinung nach nicht nachvollziehbar.
Aufgrund der geplanten Nutzungsänderung müsse der Bestandsschutz aufgehoben werden. Zudem kann er nicht verstehen, warum ursprünglich zwei zusätzliche Parkplätze vom Kreisbauamt gefordert wurden und dies nun nicht mehr der Fall ist.
BM Rühl erwidert, dass es sich bei der Stellplatzfrage um eine rein bauordnungsrechtliche und nicht bauplanungsrechtliche Fragestellung handelt. Nur diese ist von der Gemeinde bzw. vom Gemeinderat zu diskutieren. In diesem Zusammenhang ruft er in Erinnerung, dass der Bewirtschaftungsbetrieb früher viel größer war als nun vorgesehen. Der Verwaltung liegt eine explizite Aufstellung mit Quadratmeterangaben des Kreisbauamtes vor, woraus sich ergibt, dass im Vergleich zum ehemals vorhandenen Bestand für die beantragte Nutzung keine weiteren Stellplätze vorzuhalten sind. Es besteht Bestandsschutz.
GRätin Veits verweist ebenfalls auf den bereits erwähnten Artikel in der heutigen Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe Heidelberg), in welchem die Haltung der Nußlocher Bürger zu der geplanten Wettannahmestelle beleuchtet wird. Hierin wurde ihrer Meinung nach deutlich, dass in der Bürgerschaft erhebliche Bedenken hinsichtlich der Ansiedlung eines solchen Geschäftes bestehen. Da man sich mehr dem Bürger gegenüber verpflichtet fühle, werde ihre Fraktion in der heutigen Sitzung der Nutzungsänderung nicht zustimmen.
BM Rühl bemängelt in diesem Zusammenhang die seiner Meinung nach fehlende Recherche der rechtlichen Gegebenheiten des genannten Zeitungsberichtes. Hier hätte man erkennen müssen, dass vonseiten der Gemeinde die Einrichtung eines Wettbüros nicht verhindert werden kann, auch wenn dies vielleicht anders gewünscht ist.
GRätin Wenz schließt sich ihren Vorrednern vollumfänglich an.
GR Herb signalisiert seine Zustimmung zur Nutzungsänderung. Da aus baurechtlicher Sicht keine Möglichkeit besteht, die Ansiedlung der Wettannahmestelle zu verhindern, müsse man der Nutzungsänderung zustimmen.
GR Kettemann hingegen signalisiert, dass er sich bei der heutigen Abstimmung enthalten wird. Ihm sei ebenfalls bewusst, dass eine Ansiedlung aus baurechtlichen Gesichtspunkten nicht zu verhindern ist, jedoch möchte er zum Ausdruck bringen, dass dies von ihm nicht gewünscht ist.
Ohne weitere Aussprache lehnt es der Gemeinderat bei 3 Ja-Stimmen (Rühl, Leypold, Herb), 3 Enthaltungen (Kettemann, Röser, Schuster) und 13 Nein-Stimmen ab, der Nutzungsänderung einer Ladeneinheit (Pizzeria/ Eiscafé) in eine Annahmestelle für Sportwetten und in eine Sportsbar (ohne Alkoholausschank) auf dem Grundstück Flst.-Nr. 515, Loppengasse 1, zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Unmittelbar nach der Beschlussfassung erhebt BM Rühl erneut Widerspruch gegen den Beschluss, da er die Auffassung vertritt, dass dieser rechtswidrig ist und teilt mit, dass in der Folge gemäß § 43 Abs. 2 Satz 5 GemO unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeizuführen ist.
TOP 10 – Bauhof
– Erwerb von Fahrzeugen mit dazugehörigen Zusatzausstattungen
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.01.2013 wurde das von der Verwaltung erarbeitete Fahrzeugkonzept vorgestellt. BM Rühl fasst die hierin enthalten Maßnahmen kurz zusammen:
– nachträgliche Zustimmung zu dem Erwerb des bereits angeschafften (gebrauchten) Kommunalfahrzeugs Pfau Rexter 5500 A (dies wurde bereits vorab durch BM Rühl mit den Gemeinderatsfraktionen abgestimmt)
– Zustimmung zur Verlegung des Traktors des Freizeitgebietes „Lichtenau“ (Shibaura 324) in den Friedhof inklusive Erweiterung des Zubehörs
– Beauftragung der Verwaltung, als Ersatz für den Shibaura 324 einen mittelgroßen Traktor zu erwerben und entsprechende Angebote einzuholen
– Beauftragung der Verwaltung, Angebote für ein weiteres Kommunalfahrzeug bzw. einen 7,5 t-LKW einzuholen
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgende einstimmige Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat stimmt dem Erwerb des Pfau Rexter 5500 A zu einem Preis in Höhe von 38.000,- € brutto nachträglich zu.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung einen mittelgroßen Traktor zu erwerben und entsprechende Angebote einzuholen.
3. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung für den Erwerb eines weiteren Kommunalfahrzeuges bzw. 7,5 t-LKW weitere Angebote einzuholen.
TOP 11 – Gründung eines Landschaftserhaltungsverbandes Rhein-Neckar e.V.
– Mitgliedschaft der Gemeinde Nußloch
Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 11.12.2012 beschlossen, einen Landschaftserhaltungsverband (LEV) zu gründen. Der Verband soll in Form eines eingetragenen Vereines gegründet und geführt werden. Die Gründungsversammlung soll Ende Februar 2013 stattfinden. Landrat Dallinger hat sich mit Schreiben vom 13.12.2012 an die Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises gewandt und darum gebeten, dass sich die Gemeinden bis Mitte Februar erklären sollen, ob sie bereits bei der Gründung des Vereines mitwirken wollen.
BM Rühl erklärt, dass die Verwaltung keinen triftigen Grund für den Beitritt zum LEV erkennen kann. Die Vernetzung der Biotope ist nahezu in jeder Gemeinde untersucht und in Entwicklungsplänen festgehalten. In Nußloch stellt der Gemeinderat jährlich 7.500,- € für die Erhaltung, Pflege und Weiterentwicklung der Biotope zur Verfügung (bei einem Landeszuschuss von 50 %). Der Vollzug der Planungen und die Unterhaltungen in den Schutzgebieten ist Aufgabe von Kreis und Land. Eine Ausgliederung in einen Verein und die Beteiligung der Gemeinden an den Kosten ist für die Verwaltung nicht verständlich.
Hierbei gilt es zu berücksichtigen, dass der Kreis nach der Gründung auch für Personalstellen in der Natur- und Landschaftsschutzbehörde gerade für die Kreis- und Landesaufgaben einen Landeszuschuss erhält. Dabei geht es um 1,5 Stellen. Anscheinend bestehen in diesem Bereich Arbeitsrückstände, die jetzt durch die Gründung des LEV abgebaut werden sollen. Weiter ist zu erwarten, dass bei der Umsetzung gemeindlicher Maßnahmen eine weitere Hürde dadurch entsteht, dass ein solcher Verein zu den Maßnahmen zu hören ist und ggfs. über die Planung hinausgehende Forderungen stellt. Aktuell geht es um die Frage, ob die Gemeinde Nußloch bereits als Gründungsmitglied dem LEV beitritt. Der Beitrag zu dem neuen Verein würde nach dem Entwurf einer Beitragsordnung derzeit (geplant) 500,- € jährlich betragen. Zudem macht BM Rühl darauf aufmerksam, dass ein späterer Beitritt jederzeit möglich ist. Hauptgrund der Vereinsgründung seien die (zeitlich befristeten) Fördermittel des Landes.
GR Kettemann führt im Namen seiner Fraktion aus, dass man keine Notwendigkeit an der Gründung eines derartigen Vereines sieht.
GR Dr. Neuweiler spricht sich hingegen im Namen der FWV-Fraktion dafür aus, dem neu zu gründenden Verein beizutreten und bereits an der Gründerversammlung mitzuwirken. Für den Fall, dass es zukünftig zu Beitragssteigerungen kommen würde, sei immer noch ein Ausstieg aus dem Verein möglich.
GR Falkner spricht sich gegen eine Beteiligung aus. Seiner Meinung nach werden hierdurch beim Kreis unnötigerweise Posten „für verdiente Verwaltungsleute“ geschaffen. Es handle sich hierbei um staatliche Aufgaben. Diesen Sachverhalt müsse das Landratsamt gerecht werden. Eine Auslagerung der Aufgaben sei seiner Meinung nach nicht sinnvoll. Zudem glaubt er nicht, dass sich der Beitrag der Gemeinde Nußloch langfristig auf die geplanten 500,- € jährlich beziffern wird. Er rechnet mit erheblichen Kostensteigerungen.
BM Rühl wirft ein, dass sich die von der Gemeinde im kommenden Jahr zu zahlende Kreisumlage allein auf 3,324 Mio. € beläuft. Folglich müsse man auch erwarten können, dass die in Zuständigkeit des Kreises liegenden Aufgaben adäquat erfüllt werden. Eine Begründung, warum sich die Gemeinde über den Verein an zusätzlichen Kosten beteiligen soll, ist nicht ersichtlich.
GRätin Veits und GR Kazmaier sprechen sich für einen zunächst befristeten Beitritt zum LEV aus. So könne man die Sinnhaftigkeit und den Nutzen des Vereins feststellen und entsprechend darauf reagieren.
BM Rühl weist nochmals darauf hin, dass auch ein späterer Beitritt jederzeit möglich ist.
GRätin Schulze sieht ebenfalls keine Notwendigkeit für die Gründung des Vereins. Ihrer Meinung nach wird die Natur in keinster Weise hiervon profitieren.
Auch GRätin Wenz stellt fest, dass es sich hierbei um eine unnötige Auslagerung von Aufgaben handelt, die grundsätzlich in der Zuständigkeit des Rhein-Neckar-Kreises stehen. Einen späteren Beitritt zum Verein will sie sich trotzdem offen halten.
Ohne weitere Aussprache lehnt es der Gemeinderat mehrheitlich bei 5 Ja-Stimmen (Veits, Kazmaier, Terboven, Dr. Neuweiler, Kumler) und 14 Nein-Stimmen ab, dem neu zu gründenden Verein „Landschaftserhaltungsverband Rhein-Neckar e.V.“ beizutreten und bereits an der Gründungsversammlung mitzuwirken.
TOP 12 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006
– GRätin Veits rückt aufgrund von Befangenheit vom Sitzungstisch ab –
BM Rühl erläutert, dass es sich um 21 Spenden mit einem Gesamtbetrag von 1.470,- € handelt.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat folgenden einstimmigen Beschluß:
Die 21 aufgeführten Spenden werden angenommen.
TOP 13 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
TOP 13.1 – Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Gemeinde Nußloch
Von der SPD-Fraktion wurde im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatung wiederholt der Antrag auf Erarbeitung eines Verkehrskonzepts für die Gemeinde Nußloch gestellt. Diese wurde jedoch vom Verwaltungsausschuss mehrheitlich abgelehnt.
GR Kettemann spricht sich in der heutigen Sitzung dafür aus, eine Bürgerbefragung und/ oder -versammlung durchzuführen, in welcher vonseiten der Bürgerschaft die bestehenden Problempunkte aufgezeigt werden sollen. Auf dieser Grundlage könne dann ein entsprechendes Verkehrskonzept in Auftrag gegeben werden.
BM Rühl vergegenwärtigt, dass hierdurch seiner Meinung nach Hoffnungen in der Bürgerschaft geweckt werden, die, wie das Beispiel des Verkehrskonzeptes in Bammental zeigt, evtl. nicht erfüllt werden können. Infolge von verkehrstechnischen Eingriffen im Bereich des fließenden Verkehrs würde es ohnehin nur zu einer Verlagerung bestehender Probleme kommen. Darüber müsse man sich im Klaren sein. BM Rühl bittet daher vor einer Vertiefung der Frage um Mitteilung, in welchen Straßen der Verkehr wie reduziert werden soll und welche Straßen zusätzlichen Verkehr aufnehmen können.
Weiterführende Anträge werden nicht gestellt.
TOP 13.2 – Vorlage Auflistung der im Jahr 2012 eingegangenen Spenden und Zuweisungen von Asylbewerbern
GRätin Terboven wünscht eine Auflistung der im Jahr 2012 eingegangenen Spenden sowie der Zuweisungen von Asylbewerbern.
BM Rühl sichert dies für die nächste Gemeinderatssitzung zu.
TOP 13.3 – Geschwindigkeitskontrollen südliche Kurpfalzstraße
GR Baumeister schlägt vor, regelmäßigere Geschwindigkeitskontrollen im Bereich der südlichen Kurpfalzstraße (Apfelbäumchen, Lindenschule) durchzuführen. Seinen Beobachtungen zufolge wird hier häufig die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Ggf. könne in diesem Bereich eine stationäre Geschwindigkeitstafel installiert werden, um die Autofahrer deutlicher auf die Notwendigkeit der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit hinzuweisen.
BM Rühl sichert zu, dass man zukünftig ein stärkeres Augenmerk auf diesen Bereich haben wird. Zunächst sollen entsprechende Messungen in diesem Bereich vorgenommen und später ggf. eine Anzeigetafel installiert werden.
GR Kazmaier schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Kontrollen direkt vor der Olympiahalle bzw. dem Kindergarten St. Michael vorzunehmen.
BM Rühl entgegnet, dass Geschwindigkeitsmessungen nur an bestimmten Stellen möglich sind, um eine saubere Messung zu gewährleisten. Hierbei müssen sowohl technische Gesichtspunkte als auch gesetzliche Bestimmungen (Abstände u.a.) beachtet werden. Mit der beauftragten Firma erfolgt regelmäßig eine Absprache über die Standorte der Geschwindigkeitsmessungen.
TOP 13.4 – Instandsetzung der Straßenbeleuchtung durch die EnBW
GR Kumler bemängelt, dass defekte Straßenleuchten durch die EnBW nur sehr zeitverzögert instandgesetzt werden. Es könne nicht angehen, dass hier ein Zeitraum von 4 Wochen einzukalkulieren ist. Als Beispiel nennt er die defekte Beleuchtung der Bushaltestellen am Lindenplatz.
BM Rühl antwortet, dass die EnBW mehrfach vonseiten der Gemeindeverwaltung angemahnt wurde, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen. Beim Defekt einzelner Leuchten werden diese im Rahmen turnusmäßiger Reparaturen von der EnBW instandgesetzt. Vertraglich zugesichert ist hier eine Behebung innerhalb von 4 Wochen nach Meldung. Fällt die Beleuchtung eines ganzes Straßenzuges aus, so ist ein sofortiges Tätigwerden vertraglich vereinbart. BM Rühl sichert abschließend einen nochmaligen Hinweis an die EnBW zu.
TOP 14 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung
Es erfolgen keine Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen sowie Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung.
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