Graffiti ist in Nußloch ausdrücklich erwünscht
(nu – 22.4.21) Eine herzliche Einladung an alle Sprayer: drei Nußlocher Unterführungen sind für Graffitis freigegeben.
Gleich drei Unterführungen wurden von der Gemeindeverwaltung zum legalen Graffiti Sprühen freigegeben: Die Unterführung an der Carl-Metz-Straße (Richtung Mulchplatz) sowie zwei in der Kurpfalzstraße.
Damit alle Sprayer Spaß daran haben und die gemeinsame Freude lange hält, sollen folgende Regeln beachtet werden:
– Die freigegebenen Flächen sind durch Schilder gekennzeichnet.
– Außerhalb dieser beschilderter Flächen ist das Sprayen (ohne Ausnahmegenehmigung) verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
– Politische Äußerungen, obszöne Darstellungen aller Art und Beleidigungen sind nicht erlaubt.
– Beim Sprayen sollen Fußgänger:innen und Radfahrer:innen nicht behindert werden.
– Die Flächen um die freigegebenen Wände sollen sauber und frei von Müll gehalten werden.
Viel Spaß beim Sprayen!
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