Halten und Parken an engen Stellen, auf Gehwegen und entgegen der Fahrtrichtung ist verboten
(aus dem Rathaus 10.11.24) Ab Januar 2025 werden dafür Verwarnungsgelder verhängt
Viele Bürgerinnen und Bürger, die zu Fuß im Ort unterwegs sind, kennen das Problem: Oftmals parken Autos auf den Gehwegen und es ist zu eng, mit Kinderwagen, Rollator oder einfach für eine Gruppe von Kindern, daran vorbeizukommen. Fußgänger und Fußgängerinnen sind dann gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Dadurch können gefährliche Situationen für Autofahrer und Fußgänger entstehen.
Bis Ende 2024 wird der Gemeindevollzugsdienst Hinweiszettel an falsch abgestellte Fahrzeuge hinterlegen, die an engen Stellen, auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung parken. Diese Hinweise erfolgen zunächst ohne Verwarnungsgeld. Ab Januar 2025 werden jedoch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und entsprechende Verwarnungsgelder verhängt.
In der Vergangenheit wurde das Parken auf Gehwegen geduldet, obwohl es gemäß der StVO schon immer verboten war. Das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg hat jedoch Gemeinden und Städten in Baden-Württemberg einen Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr übermittelt. Durch diesen Erlass werden die Kommunen noch mal ganz klar dazu aufgefordert, entsprechende Verstöße nach der StVO zu ahnden. Die Gemeinde geht diesem Erlass nach.
Bitte denken Sie daran, dass das ordnungsgemäße Parken ab sofort nicht nur die Verkehrssicherheit erhöht, sondern auch Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zugutekommt und auch dafür sorgt, dass Rettungsdienste nicht behindert werden.
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