Hochspannungsleitung zwischen Leimen und Nußloch: Netze BW informierte

(fwu – 15.11.17) Zukunftsfähige Stromnetze sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Energiewende. Um diese erfolgreich umzusetzen, muss das Verteilnetz den neuen Anforderungen angepasst werden. So auch im Rhein-Neckar-Kreis. Deshalb plant die Netze BW, die bestehende 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen dem Umspannwerk Leimen in Richtung Nußloch bis zum Abzweig Baiertal für die Zukunft fit zu machen.

Alte und neue Masten im Vergleich

Oberbürgermeister Hans Reinwald bei der Begrüßung der Teilnehmer

Dabei sollen auf einer Länge von rund 5 Kilometern insgesamt 21 Masten auf den Gemeindegebieten von Leimen, Nußloch und Wiesloch standortgleich durch tragfähigere Masten ersetzt werden. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Leiterseile, die dem Stromtransport dienen, gegen neue und leistungsfähigere Leiterseile getauscht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.

Daniel Zirke (Netze BW)

Mit mehreren Kurzvorträgen und einer kleinen Ausstellung informieren am gestrigen Dienstag Vertreter der Netze BW interessierte Bürgerinnen und Bürger in der St. Ilgener Aegidiushalle über die geplanten Maßnahmen. Ebenfalls anwesend waren Oberbürgermeister Hans Reinwald, Bürgermeister Karl Rühl, Bürgermeisterin Claudia Felden und weitere Mitglieder der Stadtverwaltungen von Leimen und Nußloch.

 

Weitere Schritte

Dr. Oechsle (Netze BW)

Die Einreichung des Planfeststellungsantrags ist für Ende 2018 geplant. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen.

Hintergrund: Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme bedarf es einer Genehmigung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Um diesen zu erlangen muss ein besonderes Verwaltungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) durchgeführt werden. Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch den sogenannten Planfeststellungsantrag muss Netze BW verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen (Genehmigungsplanung).

Fr. Hennigs (Netze BW)

Parallel dazu besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit Fragen und Hinweise zum Vorhaben einzugeben.

Sowohl die Ergebnisse der Voruntersuchungen als auch der frühen Öffentlichkeits-Beteiligung finden Eingang im Planfeststellungsantrag und werden im Rahmen des förmlichen Planfeststellungs-Verfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, bewertet und abgewogen. Erst nach Erteilung der notwendigen Genehmigung kann mit der Umsetzung der Verstärkungsmaßnahme begonnen werden.

Zeitlicher Ablauf

Streckenführung

Leitungsarten

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=98607

Kommentare sind deaktiviert.

Gallery

28-_MG_2182 27-_MG_2180 26-_MG_2178 21-_MG_2045 24-_MG_2103 23-_MG_2081 25-_MG_2177 22-_MG_2068 20-_MG_2040

Werbung

Letzte Fotoserie:

28-_MG_2182 27-_MG_2180 26-_MG_2178 21-_MG_2045 24-_MG_2103 23-_MG_2081

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Informationen...

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen