Infoabend zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in Heiligkreuzsteinach
ARV Rhein-Neckar informiert am 15. Juli im Bürgersaal
(mar 04.07.2025) Menschen können durch einen Unfall oder eine Erkrankung plötzlich in die Lage geraten, ihre eigenen Interessen nicht mehr selbst wahrnehmen und verwirklichen zu können. In solchen Fällen müssen andere Personen Verantwortung übernehmen. Selbst enge Angehörige sind dazu rechtlich nicht automatisch befugt. Diese Regelung gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Möglichkeiten der Vorsorge frühzeitig klären
Über die verschiedenen Formen der selbstbestimmten Vorsorge – wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung sowie das Ehegattennotvertretungsrecht – informiert der Betreuungsverein Allgemeiner Rettungsverband (ARV) Rhein-Neckar e.V. in einer kostenlosen Veranstaltung.
Veranstaltung im Bürgersaal am 15. Juli
Die Infoveranstaltung findet am Dienstag, den 15. Juli, ab 17:00 Uhr im Bürgersaal der Gemeinde Heiligkreuzsteinach, Silberne Bergstraße 3, 69253 Heiligkreuzsteinach, statt. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis lädt die Bevölkerung herzlich zu diesem Informationsabend ein.
Anmeldungen per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 06224/75959.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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