Information der Polizei Wiesloch zur Kerwe: Jugendschutz beginnt zu Hause
(pw – 13.9.25) Anlässlich der Kerwe möchten wir sowohl Jugendliche als auch Erziehungsberechtigte auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hinweisen. Diese Regeln dienen dem Schutz der jungen Besucherinnen und Besucher – bitte unterstützen Sie uns, indem Sie diese konsequent einhalten.
Begriffsbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz:
- Kind: Wer das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Jugendlicher: Wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Wichtige Bestimmungen:
- Aufenthalt in Gaststätten, Straußwirtschaften und Festzelten
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Eine alleinige Teilnahme an Veranstaltungen ist nicht erlaubt.
Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt ohne Begleitung bis 24:00 Uhr erlaubt. - Alkoholkonsum
Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum alkoholischer Getränke verboten.
Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von Bier, Wein und ähnlichen Getränken erlaubt, nicht jedoch von Branntwein, Schnaps oder branntweinartigen Mixgetränken (sogenannte Alcopops). - Vapes (E-Zigaretten) und Marihuana
Kindern und Jugendlichen ist der Erwerb, Besitz und Konsum von E-Zigaretten, Vapes sowie jeglicher Produkte mit Nikotin oder Marihuana strikt verboten – unabhängig vom Alter innerhalb der Minderjährigkeit.
Sperrzeiten während der Kerwe an Vereinsständen und Schaustellergeschäften:
- Samstag, 13.9.2024 auf Sonntag, 14.09.2024: 01:00 Uhr
- Sonntag, 14.09.2024 auf Montag, 15.09.2024: 00:00 Uhr
- Montag, 15.09.2024 auf Dienstag, 16.09.2024: 01:00 Uhr
Musikende:
- Samstag und Montag: 24:00 Uhr
- Sonntag: 22:00 Uhr
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=188796