Infoveranstaltung über Vorsorgevollmacht & Co. in St. Leon-Rot
Betreuungsbehörde informiert zu Vollmacht und Verfügung
(mar 14.06.25) Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises lädt gemeinsam mit dem Betreuungsverein SKM Rhein-Neckar am Mittwoch, 3. Juli, zu einer Informationsveranstaltung nach St. Leon-Rot ein. Beginn ist um 18:00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde, Rathausstraße 2. Der Eintritt ist frei.
Wenn andere entscheiden müssen
Kommt es durch Unfall oder Krankheit dazu, dass eine Person ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, dürfen Angehörige nicht automatisch stellvertretend handeln. Gesetzlich ist eine solche Vertretung erst mit entsprechender Vollmacht oder gerichtlicher Betreuung möglich – ab dem 18. Lebensjahr.
Was geregelt werden kann
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wichtigsten Instrumente der persönlichen Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und das Ehegattennotvertretungsrecht. Interessierte erhalten konkrete Informationen, wie sie für den Ernstfall vorsorgen können.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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