Ist die Afrikanische Schweinepest in Nußloch angekommen?

(eme 15.8.24) Aufgrund eines positiv auf ASP getesteten Wildschweins, das nördlich von Hemsbach gefunden wurde, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 10. August in Kraft getreten ist. (Artikel im Mondspritzer)
Sie legen Gebiete der infizierten Zone (Sperrzone II), der Pufferzone (Sperrzone I) sowie der Sicherheitszone, die neu eingerichtet wurde, sowie die dort geltenden Maßnahmen fest. Leimen gehört zur Sperrzone 1/Pufferzone. Aber was bedeutet das genau?

Was gilt in der Sperrzone I/Pufferzone
Der Sperrzone I/Pufferzone gehören diese Städte und Gemeinden an:

Brühl, Schwetzingen, Plankstadt, Eppelheim, Ketsch, Oftersheim, Hockenheim, Leimen, Sandhausen, Gaiberg, Bammental, Neckargemünd, Wiesenbach, Schönau, Heddesbach, Schönbrunn (Schönbrunn), Schönbrunn (Moosbrunn), Eberbach (Pleutersbach), Eberbach (Brombach), Eberbach (Gebiet westlich der B 45).

In der Pufferzone – Sperrzone I – sind Jägerinnen und Jäger zur verstärkten Fallwildsuche sowie zur verstärkten Jagd auf Wildschweine aufgerufen, nur Bewegungs- und Erntejagden sind verboten. Erlegte Wildschweine müssen gekennzeichnet, beprobt und in auslaufsicheren Behältnissen zur eigenen Wildsammelstelle der Jagdausübungsberechtigten gebracht werden.

Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wildschweinen in Berührung gekommen ist. Erzeugnisse, die aus in der Sperrzone I erlegten Wildschweinen gewonnen werden, dürfen nur mit Ausnahmegenehmigung innerhalb und außerhalb der Sperrzone I verbracht beziehungsweise abgegeben werden.

Für Hausschweinebestände in Sperrzone I gelten ebenfalls verschärfte Hygienevorschriften. Darüber hinaus dürfen Hausschweine aus diesen Bereichen zwar innerhalb Deutschlands genehmigungsfrei verbracht werden, in andere EU-Staaten und Drittländer jedoch nur mit Ausnahmegenehmigung.

Darüber hinaus ist es aber von größter Bedeutung, dass auch die breite Öffentlichkeit, die Jäger und die Landwirtschaft ihren Beitrag leisten. „Nur wenn wir alle die aktuellen Vorgaben beachten, können wir dafür sorgen, dass sich die Tierseuche nicht weiter im Kreisgebiet ausbreitet. Auf diese Weise ersparen wir den Tieren extremes Leid und Landwirtinnen und Landwirten mit Schweinehaltungen müssen nicht länger um ihre Existenz fürchten“, so Dallinger und appelliert an die Bürgerinnen und Bürger: „Entsorgen Sie Speiserest nur in verschlossenen Müllbehältern. Nehmen Sie Hunde – wo immer vorgeschrieben – an die Leine und bleiben Sie auf gekennzeichneten Wegen!“

Weitere Informationen zur ASP finden sich unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp.



 

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