Ist Nußlocher Bürgermeister-Kandidat Fallenstein vorbestrafter „Reichsbürger“?

(fwu – 9.11.17) In Nußloch tritt der 50-jährige selbstständige Arbeiter Hartmut Peter Fallenstein aus Sandhausen als Bürgermeister-Kandidat an. Dieser ist nach unseren Internet-Recherchen kein „Unbekannter“, sondern wird im Internet (<hier>) als der Reichsbürgerszene angehörig und einschlägig vorbestraft benannt.

Verwiesen wird hierbei auch auf einen Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung (<hier>), der am 13.06.2017 titelt „Sandhäuser muss Geldstrafe an Flüchtlingshilfe zahlen“ und zwar wegen „Volksverhetzung auf Facebook“.

Die Indizien legen die Vermutung nahe, dass es sich bei dem Unbekannten „F.“ im RNZ-Artikel um den jetzigen Nußlocher Bürgermeister-Kandidaten Fallenstein handelt.

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3 Kommentare zu “Ist Nußlocher Bürgermeister-Kandidat Fallenstein vorbestrafter „Reichsbürger“?”

  1. Roland Schmiermund

    Ich zitiere das Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/73; BVerfGE 36, 1:

    „Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

    Damit hat das Bundesverfassungsgericht das Völkerrecht korrekt wiedergeben.

  2. A_Bormann

    Falls Sie Lust haben eine Diskussion darüber zu führen, ob wir im Deutschen Reich oder der Bundesrepublik Deutschland leben, treffen Sie sich doch einfach mit Herrn Fallenstein auf ein Glas Veltins oder eine Dose „Monster“-Energydrink.
    Ansonsten geht es in erster Linie darum, dass hier jemand für das Bürgermeisteramt kandidiert, der wegen Volksverhetzung, Holocaust-Leugnung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung, Diebstahl und Computerbetrug vorbestraft ist. Das scheint Sie aber nicht mal am Rande zu interessieren.

  3. Roland Schmiermund

    Was gibt es da noch zu diskutieren. Das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat geurteilt. Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht ein eigenes Land, sondern eine Verwaltungsstruktur auf Boden des deutschen Reiches. Deshalb ist die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des deutschen Reiches. Das ist übrigens der Grund, warum eine Einbürgerung der ehemaligen DDR-ler nicht stattfand. Sie sind nur im Verwaltungsakt in die neue zuständige Verwaltung eingegliedert wurden, weil sie bereits Bürger des Reiches sind.

    Was ist die logische Folge: Das alle deutschen Staatsangehörigen auch Reichsbürger sind.

    Eine Staatszugehörigkeit festzustellen ist für eine Verwaltungsstruktur kein Problem. Nur besitzt sie die Rechte für eine Erteilung?

    Diese Fragestellung ist zweifellos für den IST-Zustand problematisch.

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