Jugendhilfe im Strafverfahren im Rhein-Neckar-Kreis: Fallzahlen gehen zurück

Jugendhilfeausschuss beschließt Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege

(rnk 13.3.26) Die Zahl der von der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiteten Fälle im Rhein-Neckar-Kreis ist im Jahr 2024 deutlich gesunken. Insgesamt wurden 926 Verfahren betreut – rund 20 Prozent weniger als im Jahr zuvor mit 1.152 Fällen. Das geht aus dem aktuellen Sachstandsbericht hervor, der im Jugendhilfeausschuss des Kreistags vorgestellt wurde.

Ein wesentlicher Grund für die insgesamt sinkenden Fallzahlen ist der deutliche Rückgang bei Drogendelikten. Die Zahl der Verfahren wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz sank von 194 im Jahr 2023 auf 56 im Jahr 2024 – ein Minus von rund 71 Prozent. Hintergrund ist unter anderem das seit April 2024 geltende Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis, das Besitzdelikte teilweise entkriminalisiert hat. Auch die Zahl der Ordnungswidrigkeitenverfahren ging deutlich zurück und sank von 55 auf 25 Fälle. Die Anklageverfahren blieben mit 508 Fällen nahezu stabil (2023: 540). Einen wichtigen Bestandteil der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren bilden weiterhin Diversionsverfahren, bei denen Verfahren ohne Gerichtsverhandlung durch pädagogische Maßnahmen abgeschlossen werden können. Hier wurden 377 Fälle registriert, nach 529 im Jahr 2023.

Rückläufige Zahlen in einigen Deliktbereichen

Parallel dazu zeigen sich in anderen Deliktbereichen überwiegend rückläufige Zahlen. Die Zahl der Eigentumsdelikte ging von 354 auf 288 Fälle zurück. Deutlich gestiegen ist dagegen die Zahl der Verfahren wegen Körperverletzung: Hier wurden 211 Fälle registriert – nach 160 im Jahr 2023. Rückläufig waren auch weitere Deliktarten: Raubdelikte sanken von 33 auf 22 Fälle, Sexualdelikte von 51 auf 38 Fälle und Verkehrsdelikte von 147 auf 134 Fälle. Mehrfachnennungen innerhalb eines Verfahrens sind dabei möglich.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet junge Menschen im Alter von 14 bis einschließlich 20 Jahren, die strafrechtlich oder ordnungswidrig auffällig geworden sind. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Familien frühzeitig geeignete pädagogische Maßnahmen zu entwickeln und dadurch erneute Straftaten zu verhindern. Fachkräfte der Jugendämter beraten Gerichte und Staatsanwaltschaft, begleiten junge Menschen während des Verfahrens und unterstützen bei der Umsetzung von Auflagen oder Hilfsangeboten. „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass präventive und pädagogische Ansätze eine zentrale Rolle im Umgang mit Jugendkriminalität spielen“, sagt Sozialdezernent Fabian Scheffczyk. „Die Jugendhilfe im Strafverfahren unterstützt junge Menschen frühzeitig und hilft dabei, ihnen neue Perspektiven zu eröffnen. Mit dem neuen Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis haben wir dafür zudem eine wichtige Struktur geschaffen: Durch die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft können Fälle schneller abgestimmt und passgenaue Hilfen frühzeitig eingeleitet werden.“

Das im vergangenen Mai gestartete Haus des Jugendrechts stärkt die Kooperation aller Beteiligten im Jugendstrafverfahren. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass viele junge Menschen mit komplexen Problemlagen konfrontiert sind – etwa psychischen Belastungen, familiären Konflikten oder sozialen Schwierigkeiten. Umso wichtiger bleibt die enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Justiz, Polizei und freien Trägern, um frühzeitig geeignete Unterstützungsangebote zu entwickeln und junge Menschen auf ihrem Weg in ein straffreies Leben zu begleiten.

Weitere Themen im Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss nahm außerdem einen Sachstandsbericht zu den Vormundschaften im Landkreis zur Kenntnis. Vorgestellt wurden insbesondere die Auswirkungen der Vormundschaftsreform sowie die Arbeit der Koordinationsstelle, die ehrenamtliche Vormünder gewinnt und begleitet. Berichtet wurde zudem über den Stand der Ganztagsförderung für Grundschulkinder im Rhein-Neckar-Kreis. Mit Blick auf den ab dem Schuljahr 2026/2027 schrittweise eingeführten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereiten Städte und Gemeinden gemeinsam mit dem Kreis den Ausbau der Angebote vor; vielerorts sind zusätzliche Räume und Personal erforderlich.

Des Weiteren beschloss der Jugendhilfeausschuss die Förderungen im sozialen Bereich im Jugendbereich für das Jahr 2026. Insgesamt stehen hierfür rund 6,8 Millionen Euro zur Verfügung. Einstimmig beschloss das Gremium zudem eine Erhöhung des Pflegegeldes für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege entsprechend den Empfehlungen der Fachverbände. Die Leistungen steigen ab 2026, wodurch sich die jährlichen Aufwendungen des Rhein-Neckar-Kreises auf rund fünf Millionen Euro erhöhen.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

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