Laubbläser und Laubsauger: Warum Rechen und Harke die bessere Wahl sind

Symbolfoto: Pixabay

Laubbläser schaden der Gesundheit, töten Spinnen und Insekten und verhindern Humusbildung

(bund 17.9.26) Im Herbst gehört Laub auf Gehwegen für viele Grundstücksbesitzer und Kommunen zum Alltag. Schließlich müssen Wege von Blättern befreit werden, damit niemand ausrutscht. Schnell greifen viele deshalb zum Laubbläser oder Laubsauger. Auch im Garten gilt Laub für manche als Zeichen von Unordnung und soll möglichst schnell verschwinden.

Doch die Geräte haben erhebliche Nachteile. Sie können gesundheitsschädlichen Lärm und Abgase verursachen, wirbeln Feinstaub auf und schaden Spinnen, Insekten und anderen Kleintieren. Außerdem fehlt dem Boden das Laub als natürliche Schutz- und Nährstoffschicht.

Verbrennungsmotoren verursachen starken Lärm

Laubbläser und Laubsauger mit Verbrennungsmotor erreichen häufig einen Schallpegel von mehr als 100 Dezibel. Damit sind sie etwa so laut wie ein Presslufthammer. Der Lärm belastet nicht nur Menschen und Tiere, sondern kann auch die Gesundheit der Person beeinträchtigen, die das Gerät benutzt.

Hinzu kommen Abgase. Verbrennungsmotoren stoßen unter anderem Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxid aus und tragen damit zur Luftverschmutzung bei. Gleichzeitig wirbeln die Geräte Feinstaub auf, der sich zuvor am Boden abgesetzt hat.

Auch Akku-Geräte haben Nachteile

Elektrische Laubbläser sind zwar häufig leiser und verursachen keine Abgase vor Ort. Eine wirkliche Alternative sind sie aus Sicht des BUND dennoch nicht. Laubsauger benötigen viel Energie, um die Luft auf mehr als 200 Kilometer pro Stunde zu beschleunigen.

Bei Akku-Geräten ist die Laufzeit zudem begrenzt. Für Privatanwender werden deshalb teilweise mehrere Akkus empfohlen, um das Laub auch während trockener Herbstperioden beseitigen zu können. Früher oder später müssen die Akkus ersetzt und entsorgt werden. Dabei gehen wichtige Rohstoffe verloren – für Geräte, die meist nur wenige Wochen im Jahr zum Einsatz kommen.

Spinnen und Insekten geraten in den Sog

Besonders problematisch sind Laubsauger für die Bodenbiologie. Die Geräte saugen nicht nur welke Blätter auf, sondern auch zahlreiche Kleintiere, die sich zwischen und unter dem Laub befinden. Spinnen und Insekten können dabei eingesaugt, gehäckselt und getötet werden.

Auch Pflanzensamen können zerstört werden. Würmer, Insekten, Spinnen und Kleinsäuger verlieren durch das Entfernen der Laubschicht zudem Nahrung und Lebensraum.

Ohne Laub fehlt dem Boden der natürliche Schutz

Bleiben Blätter und kleine Äste auf dem Boden liegen, können sie verrotten und dabei Humus bilden. Gleichzeitig werden Nährstoffe wieder in den Boden zurückgeführt. Wird das Laub dagegen vollständig entfernt, fehlt diese natürliche Grundlage.

Die Laubschicht schützt den Boden außerdem vor dem Austrocknen und wirkt bei extremer Kälte als natürliche Schutzschicht.

Rechen und Harke als Alternative

Wer auf Laubbläser und Laubsauger verzichtet, kann mit Rechen und Harke arbeiten. Das ist zwar körperlich anstrengender und dauert länger, schont dafür die Umwelt und die Tierwelt.

Laub muss zudem nicht überall vollständig entfernt werden. Wo es möglich ist und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, kann es einfach liegen bleiben. Auf diese Weise entstehen unter anderem Winterquartiere für Igel und andere Tiere.

Wer das Laub nicht auf den Beeten lassen möchte, kann es auch an einer geeigneten Stelle im Garten sammeln. So entsteht ein Rückzugsort für Tiere – ganz ohne Abgase, Akkumüll und zusätzlichen Lärm.

Was das Gesetz zu Laubbläsern sagt

Für den Einsatz von Laubbläsern gelten gesetzliche Vorgaben. Werktags dürfen die Geräte grundsätzlich von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist der Einsatz verboten. Die entsprechenden Vorgaben ergeben sich aus der Geräte- und Lärmschutzverordnung.

Bundesländer und Kommunen können darüber hinaus zusätzliche Regelungen erlassen. Ein vollständiges Verbot von Laubbläsern ist allerdings nicht möglich, da dies nach Angaben des BUND mit europäischem Recht und Wettbewerbsrecht kollidieren würde.

Ein Beispiel gibt es in Zürich: Dort ist der Einsatz von Laubbläsern nur noch in den Monaten Oktober bis Dezember erlaubt.

Quelle: BUND

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