Meilenstein in der Gewalthilfe – Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz

(pm – 4.2.25) Heute (am 31.1.25 Anm. d. Red.) hat der Bundestag das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Der Bund steigt mit 2,6 Milliarden Euro in die Finanzierung ein und übernimmt gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für einen besseren Gewaltschutz. Vor zwei Tagen haben sich die Abgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Union bei den Verhandlungen zum Gewalthilfegesetz geeinigt. Der grüne Bundestagsabgeordnete Jürgen Kretz im Wahlkreis Rhein-Neckar begrüßt die Einigung zum Gewalthilfegesetz.

Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen:

„Wir Grünen haben lange für diesen Paradigmenwechsel gekämpft. Unser Ziel war immer: Jede Frau, die von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss schnell und kostenlos Hilfe erhalten. Ich freu mich sehr, dass wir hierfür eine Mehrheit im Deutschen Bundestag gewinnen konnten. Das Gesetz bringt zudem eine dringend benötigte Entlastung für die Beschäftigten in Frauenhäusern und Beratungsstellen, da Finanzierungsfragen in den Hintergrund treten und sie sich stärker auf die Arbeit mit den Betroffenen konzentrieren können“.

Das Gesetz stellt sicher, dass Schutz- und Beratungsangebote künftig unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, dem Wohnort, dem Aufenthaltsstatus oder den Sprachkenntnissen zur Verfügung stehen. Die Länder sind verpflichtet, ihre Bedarfe zu ermitteln und das Hilfesystem entsprechend auszubauen, bevor der Rechtsanspruch im Jahr 2032 in Kraft tritt. Mit der heutigen Entscheidung im Bundestag ist ein wichtiger Schritt getan. Nun steht noch die Zustimmung der Länder im Bundesrat aus, damit das Gesetz wirksam werden kann.


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Die obige PM wurde vom Wahlkreisbüro von Jürgen Kretz zur Veröffentlichung an den Mondspritzer gesandt.


 

 

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