Neuer Innovationsgutschein stärkt Kooperationen zwischen Mittelstand und Start-ups

Symbolfoto: Pixabay

(mar 21.1.26) Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat das seit 2008 bestehende Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ erweitert. Ergänzend zu den bisherigen Linien „Innovationsgutschein BW“, „Innovationsgutschein Hightech BW“ und „Innovationsgutschein Start-up BW“ wurde nun der neue „Innovationsgutschein Mittelstand trifft Start-up“ eingeführt. Darauf macht die Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aufmerksam.

Unterstützung für gezielte Innovationsprojekte

Der neue Gutschein richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und soll gezielt die Zusammenarbeit mit Start-ups fördern. Gefördert wird der Einkauf innovativer Produkte und Dienstleistungen bei jungen Unternehmen, um Innovationsprozesse anzustoßen und unternehmensinterne Herausforderungen zu bewältigen.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe mit Hauptsitz in Baden-Württemberg. Voraussetzung ist eine Unternehmensgröße von maximal 250 Beschäftigten sowie ein Vorjahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Millionen Euro. Der Zuschuss kann bis zu 20.000 Euro betragen und deckt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten ab.

Antragstellung und weitere Informationen

Unternehmen aus Baden-Württemberg können Anträge für den Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-up“ ab sofort online über das Förderportal der L-Bank – Staatsbank für Baden-Württemberg – einreichen. Weiterführende Informationen zur Antragstellung stehen auf den Internetseiten des Landes Baden-Württemberg sowie der L-Bank zur Verfügung.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191845

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes