Neues Gaststättengesetz ab 2026: Weniger Bürokratie für Nußlocher Vereine
Vereinfachtes Verfahren durch Meldepflicht statt Erlaubnis
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz in Kraft. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist der Abbau von Bürokratie und die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Für Vereine und Bürger bedeutet dies eine deutliche Erleichterung bei der Organisation von Veranstaltungen.
Das Wichtigste vorab: Alle bisher ausgestellten Gaststättenerlaubnisse und Gestattungen behalten ihre Gültigkeit. Wer bereits eine Genehmigung für Veranstaltungen im Jahr 2026 erhalten hat, muss keinen neuen Antrag stellen.
So melden Sie neue Veranstaltungen an
Für neue Veranstaltungen ab dem 01.01.2026 entfällt die klassische Gestattung. Stattdessen genügt eine einfache Meldung per E-Mail an das Rathaus. Diese muss spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden.
Erforderliche Angaben für die Meldung:
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Wichtiger Grund der Veranstaltung
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Datum und Uhrzeit
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Ort der Veranstaltung
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Name des Vereins
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Ansprechpartner/-in (inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
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Angabe, ob Alkohol ausgeschenkt wird
Das Rathaus leitet diese Informationen nach Erhalt an das zuständige Landratsamt Rhein-Neckar weiter.
Übergangslösung und Kontakt
Da die Änderungen kurzfristig umgesetzt werden, zeigt sich die Gemeinde Nußloch bei Veranstaltungen in der ersten Januarhälfte flexibel. Sollte die 14-Tage-Frist aufgrund des Jahreswechsels schwer einzuhalten sein, sind im Rahmen der geltenden Regeln individuelle Absprachen möglich, um Planungskonflikte zu vermeiden.
Kontakt für Meldungen: E-Mail: [email protected]
Hinweis der Verwaltung: Da die Details der Neuregelung erst kürzlich bekannt wurden, müssen sich die Abläufe im Rathaus zunächst einspielen. Wir bitten um Ihr Verständnis und ein wenig Nachsicht, falls zu Beginn noch nicht alle Details abschließend geklärt sind.
Text und Foto: Gemeinde Nußloch
Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191077




























