Niedrigwasser im gesamten Kreisgebiet
(rnk 15.8.26) Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises weist angesichts der aktuellen Wetterlage auf die derzeitige Niedrigwassersituation in den Flüssen und Bächen des gesamten Kreisgebiets hin. Die anhaltende Trockenheit belastet die Gewässer zunehmend. Zusammen mit dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel entsteht für die Flora und Fauna eine wachsende Stresssituation.
Besonders betroffen sind kleinere Gewässer, die ohnehin nur eine geringe Wasserführung haben.
Wasserentnahme nur bei ausreichendem Wasserdargebot
Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird die trockene Wetterlage weiter anhalten. Das Wasserrechtsamt weist deshalb erneut darauf hin, dass der sogenannte Gemeingebrauch an Gewässern eingeschränkt ist.
Eine erlaubnisfreie Wasserentnahme ist nicht zulässig, wenn kein ausreichendes Wasserdargebot mehr vorhanden ist. Grundsätzlich darf Wasser in geringen Mengen aus Flüssen und Bächen nur dann entnommen werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Gewässers entsteht.
Wird die erforderliche Mindestwassermenge in einem Gewässer nicht mehr erreicht, gelten während der Niedrigwasserzeit besondere Regelungen.
Was bei Niedrigwasser gilt
Das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen bleibt weiterhin möglich. Das Anstauen von Wasserläufen ist grundsätzlich ohne entsprechende Erlaubnis untersagt.
Auch die Entnahme von Wasser mit Pumpen ist nicht zulässig, da sie über den erlaubnisfreien Gemeingebrauch hinausgeht. Die Einschränkungen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.
Regelungen für bestehende Entnahmeerlaubnisse
Für Personen und Betriebe, die über eine wasserrechtliche Entnahmeerlaubnis verfügen, gelten zunächst die Bestimmungen der jeweiligen Erlaubnis.
Enthält die Erlaubnis Vorgaben für die Einstellung der Wasserentnahme bei Niedrigwasser, müssen diese eingehalten werden.
Enthält eine bestehende Erlaubnis dagegen keine Regelungen zum Thema Niedrigwasser, bittet das Landratsamt darum, von der genehmigten Entnahme möglichst nicht oder nur in geringem Umfang Gebrauch zu machen. In Einzelfällen kann das Landratsamt eine bestehende Erlaubnis außerdem um eine entsprechende Auflage ergänzen.
Einschränkungen bleiben während der Trockenperiode bestehen
Im gesamten Rhein-Neckar-Kreis herrschen derzeit Niedrigwasserbedingungen. Die genannten Einschränkungen gelten so lange, bis sich die Situation nach Ende der Trockenperiode durch steigende Wasserstände deutlich entspannt.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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