Nußloch: 61-Jähriger fällt auf Wohnungsbetrug herein
Mann überweist niedrigen vierstelligen Betrag auf ausländisches Konto
(pol 24.10.26) Ein 61-jähriger Mann hat Anzeige wegen eines Onlinebetrugs erstattet. Wie die Polizei mitteilt, wandte sich der Mann am Donnerstag an das Polizeirevier Wiesloch, nachdem er bei der Suche nach einer Mietwohnung Opfer einer Betrugsmasche geworden war.
Der Mann war auf einer renommierten Immobilienplattform auf ein Inserat für eine Mietwohnung in Heidelberg aufmerksam geworden. Anschließend nahm er per E-Mail Kontakt mit dem vermeintlichen Vermieter auf.
Dieser sicherte ihm die Wohnung unter der Bedingung zu, dass er eine Monatsmiete sowie einen Kautionsbetrag überweise. Daraufhin überwies der 61-Jährige einen niedrigen vierstelligen Eurobetrag auf ein ausländisches Konto.
Als der Mann die Wohnung in Heidelberg persönlich aufsuchte, stellte er fest, dass diese gar nicht zur Vermietung angeboten wurde. Damit wurde ihm klar, dass er auf eine Betrugsmasche hereingefallen war.
Das Polizeirevier Wiesloch hat die Ermittlungen aufgenommen.
Polizei gibt Hinweise zum Schutz vor Immobilienbetrug
Die Polizei nimmt den Fall zum Anlass, um vor betrügerischen Wohnungsangeboten im Internet zu warnen und folgende Präventionshinweise zu geben:
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Bei auffällig niedrigen Preisen misstrauisch werden: Seien Sie vorsichtig, wenn die in Inseraten genannten Mietpreise oder Nebenkosten für Wohnungen oder Häuser ungewöhnlich niedrig sind.
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Wohnungsbesichtigung vor Ort sicherstellen: Achten Sie darauf, dass der Vermieter, Verwalter oder Makler bei der Besichtigung persönlich anwesend ist.
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Seriosität des Maklers überprüfen: Wenn Zweifel bestehen, sollten Sie die Seriosität eines Maklers prüfen. In Deutschland benötigen Makler einen Maklerschein. Ein vollständiges Impressum sowie weitere Wohnungsangebote auf der Internetseite des Maklers können ebenfalls Hinweise auf dessen Vertrauenswürdigkeit sein.
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Keine Vorauszahlungen leisten: Überweisen Sie niemals Geld im Voraus. Zahlen Sie erst, nachdem Sie die Wohnung besichtigt und einen Mietvertrag unterschrieben haben.
Was Betroffene nach einem Immobilienbetrug tun sollten
Wer bereits auf einen Immobilienbetrug hereingefallen ist, sollte nach Angaben der Polizei folgende Schritte unternehmen:
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Strafanzeige erstatten: Wenden Sie sich unbedingt an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.
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Bank kontaktieren: Versuchen Sie, die bereits geleistete Zahlung über Ihre Bank rückgängig machen zu lassen.
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Immobilienportal informieren: Melden Sie den Betrug bei der betroffenen Immobilienplattform.
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