Nußloch aktualisiert Satzung zur Nutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

 

Gemeinderat beschließt dritte Änderung – Neue Adressen in die Liste aufgenommen

(mar 12.05.25) Der Gemeinderat der Gemeinde Nußloch hat am 7. Mai 2025 eine dritte Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen. Die ursprüngliche Fassung der Satzung stammt vom 29. Juni 2016 und wurde bereits zweimal – zuletzt im Mai 2023 – angepasst. Die aktuelle Änderung betrifft vor allem den Anhang der Satzung, in dem die Unterkünfte aufgelistet sind, die für wohnungslose oder geflüchtete Menschen zur Verfügung stehen.

Erweiterte Liste der Unterkünfte

In der neuen Fassung der sogenannten Anlage 1 wurden zahlreiche weitere Adressen als angemieteter Wohnraum in die Satzung aufgenommen. Insgesamt umfasst die Liste nun folgende Objekte:

  • Am Leimbach 2

  • Barlachstraße 1

  • Barlachstraße 3

  • Blumenstraße 3

  • Beethovenstraße 1

  • Gückelsberg 8

  • Hauptstraße 35

  • Hauptstraße 37

  • Hauptstraße 63

  • Hinter der Mühle 16

  • Oderweg 6

  • Pfisterstraße 2

  • Römerstraße 100

  • Schillerstraße 5

  • Sinsheimer Straße 3

  • Sinsheimer Straße 24

  • Werderstraße 8

Die Auflistung dieser Adressen in der Satzung hat eine wichtige rechtliche Funktion: Sie regelt die Nutzung, Verantwortlichkeiten und Gebühren für die betroffenen Gebäude, die zur Unterbringung wohnungsloser oder geflüchteter Menschen genutzt werden.

Inkrafttreten und rechtlicher Hinweis

Die überarbeitete Satzung trat am 8. Mai 2025, also unmittelbar nach ihrer amtlichen Bekanntmachung, in Kraft. Bürgerinnen und Bürger, die eine Verletzung von Form- oder Verfahrensvorschriften bei der Entstehung der Satzung geltend machen möchten, müssen dies innerhalb eines Jahres schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde anzeigen. Dabei ist der konkrete Sachverhalt zu benennen.

Ausgenommen davon sind Verstöße gegen die Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung, die Genehmigungspflicht oder die ordnungsgemäße Bekanntmachung der Satzung – diese bleiben auch darüber hinaus rechtlich relevant.


PDF zur Bekanntmachung zur 3. Änderung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften:

Anlage_3_-_Änderungssatzung_zur_Satzung_über_die_Benutzung_von_Obdachlosen-_und_Flüchtlingsunterkünften_2025-05-08_signiert

Link zur Bekanntmachung der Gemeinde Nussloch:
www.nussloch.de/rathaus-service/aktuelles/neuigkeiten/3713/bekanntmachung

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=186277

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