Nußloch: Förderung der örtlichen Vereine – Antragsfrist bis 15.10.

– Antrag bis spätestens 15.10.2016 bei der Gemeindeverwaltung einreichen –

Die Gemeinde fördert die Vereine entsprechend der vom Gemeinderat beschlossenen Vereinsförderrichtlinien.
Die Zuwendungen werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist spätestens bis zum 15. Oktober des Jahres zu stellen, das dem Jahr der Förderung vorangeht. Soweit bereits jährlich laufende Zuwendungen gewährt werden, bedarf es keines besonderen Antrages.
Auch Partnerschaftsbegegnungen auf Vereinsebene sind gem. der Vereinsförderrichtlinien förderfähig. Um einen Überblick darüber und die damit verbundenen Aufwendungen zu erhalten, hat die Meldung der Teilnehmerzahlen durch die Veranstalter ebenfalls bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres für das Folgejahr zu erfolgen.

Bei der Antragstellung auf Gewährung eines Zuschusses/ einer Vereinsförderung ist darauf zu achten, dass die erforderlichen Unterlagen und eine ausreichende Begründung schriftlich einzureichen sind. Bei Anträgen auf Anschaffung von Musikinstrumenten und Sportgeräten ist das Auftragsschreiben mit der Originalrechnung, unter Angabe des Verwendungszwecks, vorzulegen. Auf die Festsetzungen in der gültigen Fassung der Vereinsförderrichtlinien wird hingewiesen. Diese können auf der Homepage der Gemeinde Nußloch (www.nussloch.de) unter der Rubrik Bürgerservice – Ortsrecht – Vereinsförderrichtlinien nachgelesen werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt, Herrn Hauptamtsleiter Krug,
Tel. 06224/ 901 101 (E-Mail: [email protected]) oder Frau Bender, Tel. 06224/ 901 103 (E-Mail: [email protected]).

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