Nußloch – Gemeinderat – Protokoll Januar 2014
Aus dem Gemeinderat
Sitzung vom 22. Januar 2014
(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen).
TOP 1 – Benennung der Urkundspersonen
Auf Vorschlag der Verwaltung bestellt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Herrn GR Kettemann und Frau GRätin Schulze zu Urkundspersonen für diese Sitzung.
TOP 2 – Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft
TOP 2.1 – Verunreinigung der Straßen und Gehwege durch Werbekärtchen an Autos
Ein Bürger bedankt sich für die schnelle Erledigung in Sachen „Ampelschaltung Massengasse/ Kurpfalzstraße“, nachdem er dieses Anliegen in der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung vom 06.11.2013 vorgetragen hatte.
In der heutigen Sitzung informiert er den Gemeinderat und die Verwaltung darüber, dass seit geraumer Zeit wieder Werbekärtchen von Autohändlern an den Scheiben der parkenden Autos in Nußloch verteilt werden. Dies sei sehr lästig, zumal sehr viele der folierten Kärtchen auch auf den Gehwegen und Straßen der Gemeinde herumliegen und diese verunreinigen. Er möchte in Erfahrung bringen, wie die Gemeinde dagegen vorgehen kann.
BM Rühl erklärt, dass diese Problematik schon mehrmals in der Gemeinde aufgetreten ist und die Verwaltung immer wieder versucht, dagegen vorzugehen. Allerdings gestaltet sich dies oftmals als schwierig, da unter den Adressen und Telefonnummern, die auf den Kärtchen vermerkt sind, niemand erreichbar/ gemeldet ist. Die Frage ist, wer für die Verteilung der Kärtchen und die Verunreinigung zur Rechenschaft gezogen werden kann. Es ist nicht klar, ob die Personen, die die Kärtchen verteilen, auch im Auftrag der Autohändler handeln.
TOP 3 – Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung
(Nr. 15/2013) vom 11.12.2013
Dem Gemeinderat werden die Niederschriften (öffentlich und nichtöffentlich) der Gemeinderatssitzung Nr. 15 vom 11.12.2013 bekanntgegeben. Änderungs- und/ oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden ohne Aussprache einstimmig genehmigt.
TOP 4 – Klimaschutzkonzept des Rhein-Neckar-Kreises
– Kooperationsvereinbarung mit den Kommunen
– Beteiligung der Gemeinde Nußloch
Zu Beginn seiner Ausführungen verweist BM Rühl auf einen Artikel in der heutigen Heidelberger Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung („Technischer Quantensprung im Rathaus – In Schwetzingen wurde ein intelligentes und lernendes Energieverbrauchssystem installiert“), der sich mit dem Einbau eines intelligenten und lernenden Energieverbrauchssystems im Rathaus in Schwetzingen befasst. Dieser Artikel zeige, dass heutzutage die Themen Klima und Energie eine immer größere Rolle spielen, mittlerweile auch in den Rathäusern der Kommunen. Weiter berichtet BM Rühl, dass der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises in seiner Sitzung vom 30.04.2013 einstimmig ein Klimaschutzkonzept verabschiedet hat. Seit Jahren arbeitet die Gemeinde Nußloch bereits mit der KLIBA zusammen. Dies sei jedoch von dem verabschiedeten Klimaschutzkonzept unabhängig. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den in der Gemeinderatsvorlage genannten Baustein 1 zu beauftragen. Zudem soll in die Vereinbarung eine Ausstiegsklausel mit aufgenommen werden. Die Kosten für den genannten Baustein 1 würden sich ungefähr zwischen 10.000,- € und 12.000,- € belaufen. Das Bundesministerium für Umwelt gewährt hierzu einen Zuschuss von 2/3.
GR Kettemann erklärt, dass es wichtig sei, eine nachhaltige Energiepolitik zu betreiben und zu fördern. Dabei sieht er die Gemeinde Nußloch bisher auf einem guten Weg. Kleine Schritte, wie hier mit der geplanten Beauftragung des Bausteins 1, sind wichtig. Weiter sei es auch wichtig entsprechende Netzwerke zu bilden. Dies wird durch den vorgelegten Vertrag angeboten Er spricht sich außerdem für die vom BM genannte Ausstiegsklausel aus. Weiter fährt GR Kettemann fort, dass es jetzt jedoch noch zu früh sei, eine Konzeption seitens der Gemeindeverwaltung zu erstellen. Dies wäre zu einem späteren Zeitpunkt unter Einbeziehung der Bürgerschaft denkbar.
Auch GRätin Terboven erläutert, dass Klimaschutzmaßnahmen von den Kommunen mitgetragen werden müssen. Daher wird die FWV-Fraktion der Beauftragung des Bausteins 1 zustimmen. Dem in der Gemeinderatsvorlage genannten Baustein 2 wird die Fraktion allerdings keine Zustimmung erteilen, da hier die Kosten zu stark variieren können. Sie möchte in Erfahrung bringen, welches Amt im Rathaus für Angelegenheiten in Bezug auf das Klimaschutzkonzept zuständig ist.
BM Rühl antwortet, dass grundsätzlich das Liegenschaftsamt der Kämmerei für die gemeindeeigenen Gebäude zuständig ist. Sollten jedoch mehr technische Bereiche in der Konzeption integriert sein wird auch das Bauamt diese Konzeption mit betreuen. Er erklärt noch einmal, dass zunächst die Beauftragung des Bausteins 1 völlig ausreichend sei. Jedoch geht er davon aus, dass eher eine verwaltungsmäßige als eine technische Betreuung nötig sein wird.
GR Baumeister spricht sich im Namen der Fraktion FDP/ BfN ebenfalls für die Beauftragung des Bausteins 1 aus. Jedoch hält er es für ein hohes Ziel, einen energieautarken Kreis bei der Strom- und Wärmeversorgung der privaten Haushalte zu entwickeln. Es sei fraglich, ob dies überhaupt möglich sei. Weiter rechnet er bei der Teilnahme an der Klimaschutzkonzeption mit einem immensen Aufwand für die Gemeinde. Nach Durchsicht der Gemeinderatsvorlage hält er die Vereinbarung auch eher für eine Absichtserklärung, da sie seiner Meinung nach nicht greifbar ist.
BM Rühl führt aus, dass bei der Beauftragung des Bausteines 2 Investitionen in die Gebäude und Technik in der Folge geleistet werden müssten. Heutzutage sei deutlich, dass die Nebenkosten für Heizung, Warmwasser etc., immer mehr in die Höhe steigen. Fraglich sei allerdings, wo das Verhältnis zwischen Investition und Amortisation ist. Wenn sich niemand für die Energiepolitik einsetzt werden auch die Energieverbräuche nicht zurückgehen.
GRätin Veits erklärt, dass sich die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen bei diesem Thema nicht einig sind. Sicherlich sei klar, dass sie sich für den Klimaschutz einsetzen. Jedoch bestehe die Gefahr, dass die Klimaschutzkonzeption als „Papiertiger“ ende. Deshalb fordert sie eine regelmäßige Information über den Sachstand in dieser Angelegenheit. Sollte sich abzeichnen, dass in dieser Sache nichts passiere fordert sie bereits jetzt den Ausstieg aus der Vereinbarung. Gleiches gilt, wenn sich die Arbeit der KLIBA und das Klimaschutzkonzept überschneiden. Sie spricht sich abschließend noch einmal für die Teilnahme an der Konzeption, unter Einbeziehung der Ausstiegsklausel, aus.
BM Rühl führt aus, dass es aufgrund der bisherigen Abstimmungsgespräche zu keinen Überschneidungen bei der Arbeit der KLIBA und der vorgelegten Klimaschutzkonzeption kommen wird. Es sei klar, dass bei Schnittmengen nicht beide Projekte finanzierbar seien. Dies sei auch durch den Rhein-Neckar-Kreis deutlich gemacht.
GRätinWenz hält ein gemeinsames Konzept, wie bspw. mit der KLIBA, für sinnvoll. Jedoch auch nur dann, wenn es zu keinen Überschneidungen kommt. Sie führt aus, dass die Bemühungen zu Energieeinsparmaßnahmen nicht hoch genug sein können. Allerdings fordert auch sie eine regelmäßige Überprüfung des Sachstandes, damit es nicht zum Stillstand kommt.
GRätin Schulze erklärt, dass es nun zum zweiten Mal eine Konzeption vom Land auf dem Papier gebe bei der nicht klar sei, was wirklich kommt. Sie sieht in den Rathäusern genug Verantwortung und Sachverstand, um selbst eine ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Außerdem seien heutzutage sämtliche benötigten Informationen im Internet auffindbar. Sie sieht in der Konzeption eher eine Hilflosigkeit des Landes.
BM Rühl merkt an, dass die Klimaschutzkonzeption nicht vom Land, sondern vom Kreis komme.
GR Leypold erklärt seine Zustimmung zur Beauftragung des Bausteines 1, sofern eine Ausstiegsklausel in die Vereinbarung mit aufgenommen wird. Allerdings stimmt er auch mit den Ausführungen von GRätin Veits überein. Die in der Gemeinderatsvorlage genannten Kosten enthalten nur die Kosten für die Konzeption, allerdings gebe es ansonsten nichts greifbares. Er sieht Deutschland allgemein in Sachen Klimaschutz in besonderer Verantwortung. Für ihn sei die Zustimmung zur Klimaschutzkonzeption nur ein kleiner Tropfen auf den heißen Stein, jedoch trotzdem wichtig.
GR Schuster wird seine Zustimmung zur Klimaschutzkonzeption nicht erteilen, da er die Thematik als eigene Angelegenheit des Rhein-Neckar-Kreises sieht. Er stimmt mit den Ausführungen von GRätin Schulze und GR Baumeister überein und hält die Vereinbarung ebenfalls für nicht greifbar. Er glaubt, dass dadurch nur Geld vernichtet würde, da die Gemeinden hohe Summen an den Kreis zahlen müssten. Nach seiner Ansicht sollte die Klimaschutzkonzeption bereits durch die entrichteten Kreisumlagen der Gemeinden finanziert sein. Dieser Argumentation schließt sich GRätin Schulze an.
BM Rühl erklärt, dass die Gemeinden für die Teilnahme an der Klimaschutzkonzeption Gelder zahlen müssen, da die Kreisumlagen nicht einmal ausreichend seien, um die Sozialausgaben des Kreises zu bezahlen. Jedoch habe der Rhein-Neckar-Kreis Aufgaben, die erfüllt werden müssen. Das Große könne nicht funktionieren, wenn man im Kleinen nicht beginne. Es sei seitens des Gemeinderates zu überlegen, ob man in den nächsten Haushalt bspw. 1 Mio. € einstelle um ein bis zwei Gebäude der Gemeinde energetisch zu sanieren. Es sollte allerdings klar sein, dass, wenn man das Klimaschutzkonzept umsetzen will, richtig Geld investieren muss.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache bei 16 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen (Schulze, Schuster) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Beschluss der Kooperationsvereinbarung mit dem Rhein-Neckar-Kreis unter der Voraussetzung der Aufnahme einer Ausstiegsklausel sowie der Auswahl von Baustein 1 gem. § 4 der Vereinbarung für den Baustein 1 zu.
TOP 5 – Änderung und Neufassung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) der Gemeinde Nußloch vom 22.04.2009
KAL Förster erläutert, dass die Gemeinde Nußloch derzeit bei der Erhebung der Vergnügungssteuer den Stückzahlmaßstab anwendet, sodass jeder aufgestellte Automat eine feste Gebühr nach sich zieht. Jedoch sei dieser Maßstab nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr anwendbar und rechtswidrig, da dieser nicht mit Art. 3 I GG (Gleichheitsgrundsatz) vereinbar sei. Aus diesem Grund sei es für die Gemeinde Nußloch an der Zeit, die Vergnügungssteuersatzung zu ändern. KAL Förster schlägt zukünftig die Besteuerung anhand der elektronisch gezählten Bruttokasse des jeweiligen Geräts vor. Dies sei auch die in den Umlandgemeinden gängigste Variante und bringe den geringsten Aufwand mit sich. Zudem würde dem Steuerschuldner dadurch kein Mehraufwand entstehen. Laut Rechtsprechung sei derzeit ein Steuersatz von 18% bis 20% bei Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit angemessen, so KAL Förster. Spielhallen, die derzeit in Nußloch noch nicht vorzufinden sind, sollen mit einem etwas höheren Steuersatz veranlagt werden als die örtlichen Gastronomiebetriebe, bei denen die Nutzung der Spielgeräte eine eher untergeordnete Rolle spielt. Laut vorgeschlagener Satzungsneufassung sollen dafür 10% an Vergnügungssteuer ausgewiesen werden. Bei Spielhallen hingegen 18%. Bei Spielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit soll weiterhin eine Besteuerung gemäß dem Stückzahlmaßstab angewandt werden. Weiter schlägt KAL Förster vor, für die Geräte mit Gewinnmöglichkeit einen Mindeststeuerbetrag festzusetzen. Diese Festsetzung reduziere den Verwaltungsaufwand und diene als Lenkungszweck. Der Mindeststeuerbetrag orientiere sich am derzeitigen Stückzahlmaßstab. Derzeit seien im Gemeindegebiet ein Gerät ohne Gewinnmöglichkeit und 15 Geräte mit Gewinnmöglichkeit angemeldet, die alle weiterhin besteuert werden. Bei einem geschätzten Umsatz der Spielautomaten von 800,- € bis 1.500,- € je Monat lägen die Steuereinnahmen der Gemeinde zwischen 14.000,- € und 27.000,- €. Derzeit betragen diese jährlich rund 10.000,- €.
GR Kettemann und GR Baumeister sprechen für ihre jeweiligen Fraktionen die Zustimmung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung aus.
Jedoch regt GR Baumeister an, den Prozentsatz für Spielhallen hochzuschrauben, bspw. auf 20%, sodass diese sich in Nußloch gar nicht erst ansiedeln.
BM Rühl erklärt, dass eine Veranlagung der Vergnügungssteuer mit 20 % nicht den aktuellen gerichtlichen Vorgaben entspreche. Nach der aktuellen Rechtsprechung könnte dies das abgabenrechtliche „Übermaßverbot“ berühren und sei deshalb, momentan, nicht praktikabel.
Zudem merkt KAL Förster an, dass eine Besteuerung auf Spielhallen i.H.v. 18% gerichtlich abgesegnet sei. Dies sei bei einer Besteuerung i.H.v. 20% nicht der Fall.
GR Kazmaier findet die Aufstellung von Spielautomaten generell nicht gut, da hier mit der Spielleidenschaft der Personen Geld verdient wird. Oftmals werden diese Automaten auch nur genutzt, um Schwarzgeld zu verschieben.
GRätin Terboven spricht im Namen ihrer Fraktion die Zustimmung zur Neufassung der Vergnügungssteuersatzung aus, da Spielhallen in Nußloch bisher nicht genehmigungsfähig sind und sie hofft, dass dies zukünftig auch nicht der Fall sein wird.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache bei 17 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung (Kazmaier) folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung).
TOP 6 – Notwendige Sanierung des Druckwindkessels vom Hauptpumpwerk Wasserwerk
– Auftragsvergabe
BM Rühl erläutert, dass die Gemeinderatsvorlage selbsterklärend sei und daraus klar hervorgehe, dass die Sanierung des Druckwindkessels dringend notwendig ist. Das günstigste Angebot hierzu habe die Firma Thot-Bau, mit einer Angebotssumme von 11.320,80 € (netto), abgegeben.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die Firma Thot-Bau mit der Sanierung des Druckwindkessels zu einem Preis von 11.320,80 € (netto) zu beauftragen.
TOP 7 – Bauleitplanung der Stadt Wiesloch (Ausbau des Kreuzungsbereiches
B3/ L 723)
– Bebauungsplan „Anschluss Süd“
– Bebauungsplan „Eichelweg II“, 1. Änderung und Ergänzung
– frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
BM Rühl erläutert, dass die Leistungsfähigkeit der Landesstraße L 723 zwischen Walldorf und Rauenberg in den kommenden Jahren verbessert werden soll. Dazu soll der Kreuzungsbereich Bundesstraße B3/ Landesstraße L 723 zu einem „Vollkleeblatt“ ausgebaut werden. Dieser stellt momentan den Hauptknotenpunkt dar. Zusätzlich soll eine direkte Anbindung des Bahnhofs Wiesloch-Walldorf an die B3 und die L 723 erfolgen. Für die Gemeinde Nußloch sieht BM Rühl durch die beiden Bebauungspläne keine negativen Auswirkungen, da es keine Verbindungspunkte und/ oder Beeinträchtigungen gibt.
GRätin Terboven spricht sich im Namen der FWV-Fraktion für die Zustimmung zur Aufstellung der Bebauungspläne aus. Vor allem der zukünftig parallel zur L 723 verlaufende Radweg mit Anbindung an den Bahnhof Wiesloch-Walldorf sei dringend nötig.
Ohne Aussprache fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss:
Der Aufstellung der Bebauungspläne „Anschluss Süd“ und „Eichelweg II“, 1. Änderung und Ergänzung in Wiesloch wird zugestimmt.
TOP 8 – Kassenprüfung 2013, Information über das Ergebnis der unvermuteten Kassenprüfung
KAL Förster erklärt, dass am 23.12.2013 die unvermutete Kassenprüfung der Gemeindekasse Nußloch stattfand. Dabei habe es keine Beanstandungen gegeben. Trotz erheblicher Mehrarbeiten hinsichtlich der Umstellung auf die SEPA-Lastschrift und einen Ausfall des EDV-Servers kam es zu keiner Zeit zu Differenzen in den Kassenbüchern. Auch sämtliche, durch den Serverausfall bedingte Rückstände konnten lückenlos aufgearbeitet werden. So ist alles wieder auf dem aktuellen Stand.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
– GR Dr. Neuweiler und GRätin Veits rücken aufgrund
von Befangenheit vom Sitzungstisch ab –
TOP 9 – Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17.05.2006 und Gesamtbericht für das Jahr 2013
BM Rühl führt aus, dass der Spendenaufruf in der Rathaus-Rundschau im Dezember 2013 zu 38 Spenden mit einer Höhe von insgesamt 3.410,- € geführt hat. Insgesamt kamen im vergangenen Jahr Spenden i.H.v. 12.931,20 € zusammen. So konnte 176 Bürgerinnen und Bürgern in der Vorweihnachtszeit eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. BM Rühl bedankt sich noch einmal recht herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für ihre Unterstützung.
Sodann fasst der Gemeinderat ohne Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:
Die aufgeführten 38 Spenden werden angenommen.
TOP 10 – Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates
TOP 10.1 – Buslinie 759
GRätinVeits bedankt sich für die Umstellung einer Abfahrtszeit (neue Abfahrtszeit: 06:38 Uhr) des Busfahrplanes der Linie 759. Seither sei die S-Bahn in Richtung Bruchsal besser erreichbar. Sie regt an, weitere Fahrzeiten anzupassen, sodass eine regelmäßige Anbindung der S-Bahnen in Richtung Bruchsal stattfindet. Vielleicht wäre es denkbar, eine Veröffentlichung des neuen Fahrplanes der Linie 759 in der Rathaus-Rundschau vorzunehmen, sodass alle Bürgerinnen und Bürger über die Änderungen informiert sind.
TOP 10.2 – Einbau von Lampen an der Bushaltestelle des Lindenplatzes
Weiter bittet GRätin Veits darum, Lampen an der Bushaltestelle am Lindenplatz anzubringen.
BM Rühl erklärt, dass er gemeinsam mit BAL El-Ahmad und Herrn Weis von der EnBW vor Ort war, um sich diesbezüglich ein Angebot ausarbeiten zu lassen. Dies sei bisher allerdings noch nicht geschehen. Er beauftragt BAL El-Ahmad deshalb noch einmal mit Herrn Weis in Kontakt zu treten. Bei dem genannten Gespräch ging es u.a. auch um die fest installierte Baumbeleuchtung auf dem Lindenplatz. Diese soll erneuert werden, da die Kabel lediglich mit Steckverbindungen über die Baumkronen gehängt werden. Dies stelle ein Sicherheitsrisiko dar und sei zudem kein schöner Anblick.
Bzgl. der Buslinie 759 sollte Ende vergangenen Jahres ein Gespräch mit der VRN stattfinden, so BM Rühl. Leider konnten die beiden Vertreter der VRN dieses aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen, sodass es abgesagt werden musste. Am 04. Februar 2014 ist ein neuer Gesprächstermin vereinbart. Dabei soll neben der Linie 759 auch die Schulbuslinie nach Walldorf angesprochen werden. Auch der Vorschlag einer Umlegung der Linie 759 innerhalb von Sandhausen soll stattfinden. Allerdings erhofft sich BM Rühl keinen großen weiteren Erfolg bei der Anpassung der Fahrzeiten der Buslinie, da die VRN eher die Anbindung an die S-Bahnen in Richtung Heidelberg priorisiere.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 10.3 – Sanierung der Rathausapotheke
GR Anweiler möchte sich über den aktuellen Stand der Sanierung der Rathausapotheke erkundigen.
BAL El-Ahmad erläutert, dass bisher die Fenster ausgetauscht wurden. Noch offen seien die Dämmung des Dachstuhles sowie die Erneuerung der hinteren Ausgangstür.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 10.4 – Plakatierung an der Bushaltestelle am Lindenplatz
GR Kazmaier bemängelt die Plakatierung der Bushaltestelle am Lindenplatz. Dort seien zu viele Plakate angebracht. Viele davon sind beschädigt. Die Plakatierung erinnere eher an eine Art „Wildwuchs“.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 10.5 – Umgehungsstraße Wiesloch
GR Rensch erkundigt sich, ob die Baumaßnahmen an der Umgehungsstraße Wiesloch bereits begonnen haben, da hier anscheinend einige Grundstücksverkäufe getätigt wurden.
BM Rühl erklärt, dass er darüber keine aktuellen Informationen habe. Allerdings sei es möglich, dass einige Grundstücke durch das Straßenbauamt bereits frühzeitig gekauft werden um den Grundbesitz zu sichern. Dadurch werden die Voraussetzungen zur Realisierung der Maßnahme getroffen. Grundsätzlich gilt, dass je später die Grundstückskäufe getätigt werden, desto eher von gestiegenen Grundstückspreisen auszugehen ist.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 11 – Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung
TOP 11.1 – Geburtstag des Gemeinderates Erhard Kempf
BM Rühl erinnert an den Geburtstag des Gemeinderates Erhard Kempf am 17. Dezember 2013 und spricht ihm noch einmal alles Gute und die besten Glückwünsche aus.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 11.2 – Aktualisierung des Schulwegplanes
BM Rühl führt aus, dass der Schulwegplan der Gemeinde Nußloch aktualisiert und auf die Homepage der Gemeindeverwaltung hochgeladen wurde. Außerdem ist eine Verteilung in Papierform an die beiden Nußlocher Grundschulen erfolgt.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
TOP 11.3 – Ampelanlage Massengasse/ Kurpfalzstraße
BM Rühl führt in Ergänzung zur Mitteilung in der Bürgerfragestunde (TOP 2.1) aus, dass die Ampelanlage Massengasse/ Kurpfalzstraße und die Induktionsstreifen mittlerweile durch das Straßenbauamt geprüft wurden. Beide seien voll funktionsfähig. Auch die Schaltung der Zeiten sei nochmals überprüft worden. Dabei habe das Straßenverkehrsamt des Rhein-Neckar-Kreises mitgeteilt, dass einer Nachtabschaltung der Anlage durch die Polizei nicht zugestimmt wurde. Bei einer Abschaltung im Jahr 2008 hatten sich innerhalb von einer Woche drei Unfälle ereignet, zwei davon in der Nachtzeit. BM Rühl beauftragt HAL Krug bis zur nächsten Gemeinderatssitzung die genauen Schaltzeiten der Ampelanlage aufzunehmen und dem Gemeinderat mitzuteilen.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
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