Nußloch: Öffentliche Bekanntmachung von Haushaltssatzung mit Haushaltsplan

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans 2026

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat mit Erlass vom 16. Dezember 2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 10. Dezember 2025 beschlossenen Haushaltssatzung der Gemeinde Nußloch sowie des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserwerk bestätigt.

I. Gemeindehaushalt Nußloch

Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wurde gemäß der Gemeindeordnung festgesetzt. Der Höchstbetrag der Kassenkredite liegt bei 6.603.000 Euro und bleibt genehmigungsfrei.

Ergebnishaushalt 2026

Posten Betrag in EUR
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 33.014.000
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 37.547.900
Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo) -4.533.900
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge 0
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen 0
Veranschlagtes Gesamtergebnis -4.533.900

Finanzhaushalt 2026

  • Laufende Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen von 32.780.500 Euro stehen Auszahlungen von 36.155.000 Euro gegenüber, was einen Bedarf von 3.374.500 Euro ergibt.

  • Investitionstätigkeit: Bei Einzahlungen von 1.953.100 Euro und Auszahlungen von 6.248.800 Euro ergibt sich ein Finanzierungsmittelbedarf von 4.295.700 Euro.

  • Finanzierungstätigkeit: Hier wird ein Überschuss von 450.600 Euro veranschlagt (Einzahlungen: 626.800 Euro / Auszahlungen: 176.200 Euro).

  • Gesamtsaldo: Die veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands beträgt -7.219.600 Euro.

Kredite: Für Investitionen sind keine Kreditaufnahmen (0 Euro) und keine Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen.


II. Eigenbetrieb Wasserwerk

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2026 wurde ebenfalls am 10. Dezember 2025 festgesetzt.

Erfolgs- und Liquiditätsplan

Posten Betrag in EUR
Erfolgsplan (Ordentliches Ergebnis) 75.000 (Erträge: 1.046.200 / Aufwand: 971.200)
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 245.100
Saldo aus Investitionstätigkeit -154.000
Saldo aus Finanzierungstätigkeit -54.500
Änderung des Finanzierungsmittelbestands 36.600

Finanzielle Ermächtigungen:

  • Die Kreditermächtigung für Investitionen wurde auf 155.000 Euro festgesetzt (genehmigt wurden 154.000 Euro).

  • Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde auf 350.000 Euro genehmigt.

  • Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen (0 Euro).


III. Verfügbarkeit und Rechtshinweise

Der Haushaltsplan ist online unter https://www.nussloch.de/rathaus-service/ortsrechtfinanzen/haushalt-jahresrechnung abrufbar. Zudem liegt er vom 12. Januar bis 20. Januar 2026 im Rathaus Nußloch (Zimmer 202) zur Einsicht aus.

Hinweis zur Fehlergeltendmachung: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird (unter Bezeichnung des Sachverhalts). Dies gilt nicht bei Verstößen gegen die Öffentlichkeit der Sitzung, Genehmigung oder Bekanntmachung.

Nußloch, den 8. Januar 2026

Förster, Bürgermeister

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