Nußloch: Versteigerung von Fundgegenständen

Versteigerung von Fundgegenständen im Bauhof der Gemeinde Nußloch

(Aus dem Rathaus – 25.09) Gemäß §§ 979 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird darauf hingewiesen, dass am

Samstag, den 08.11.2025

um 10:30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Nußloch, Carl-Metz-Straße 2, eine Versteigerung von Fundgegenständen stattfindet.

Versteigert werden Fahrräder sowie Kleinfunde (Schmuck, Lautsprecherboxen usw.), die nach halbjähriger Aufbewahrungsfrist beim Fundbüro der Gemeinde Nußloch weder vom Verlierer noch vom Finder abgeholt wurden. Eine Gewährleistung für den Wert und die Funktionalität des Gegenstandes wird nicht übernommen.

Die Eigentümer der Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens

31.10.2025

im Einwohnermeldeamt, Sinsheimer Straße 19, 69226 Nußloch, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z. B. Kaufbeleg, vorzulegen.

Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.

Nußloch, 26.09.2025
Joachim Förster
Bürgermeister

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