Nußloch: Verunreinigung durch Hundekot vermeiden

In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden beim Ordnungsamt über von Hundekot verunreinigte Gehwege und Plätze. Insbesondere im Vogelkefigweg oder in der Hildastraße, welche von vielen Kindern als Schulweg benutzt werden, sind regelmäßig Verunreinigungen durch Hundekot zu beobachten.

Das Ordnungsamt möchte deshalb alle Hundeführer auf § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch aufmerksam machen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Etwaige Verschmutzungen sind sofort durch den Halter oder Führer des Hundes zu entfernen. Das ist nicht nur eine Frage von Anstand und Rücksichtnahme, sondern sollte im Interesse aller eine Selbstverständlichkeit sein.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb des bebauten Ortskerns an der Leine zu führen sind. Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Mitbürger, sondern stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann

Wir bitten um Beachtung!

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