Ob Ihnen das bewusst ist? Aussetzen ist verboten!
(ttt – 1710.24) Der Dienst im Tom-Tatze-Tierheim beginnt mit einem großen Käfig vor dem Parkplatz. Zwei Kaninchen wurden ausgesetzt und einer E-Mail zufolge mindestens zwei Stunden der Kälte und sämtlichen Gefahren sich allein überlassen. Leider kein Einzelfall, jedes Jahr entledigen sich Menschen auf diese Weise ihrem Haustier.
Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat. Ob das den Menschen bewusst ist, die so handeln? Nach § 18 des Tierschutzgesetzes kann das Aussetzen oder Zurücklassen eines Haustieres mit Haft oder einer Geldbuße von bis zu 25.000,00 € geahndet werden. Tiere auszusetzen ist verboten!
Ausgesetzte Tiere, egal welcher Art leiden, sind traumatisiert. Sie verstehen ihre Situation nicht und wollen einfach nur überleben. Panik kommt auf. Ob das den Menschen bewusst ist, die so handeln?
Ausgesetzte Tiere müssen erst einmal in Quarantäne und gründlich untersucht werden. Eine Zeit, die bei Menschen und Tieren Geduld fordert und je nach Zustand der Tiere auch eine Menge Geld kostet. Ob das den Menschen bewusst ist?
Ist die Antwort auf diese Fragen immer: Es ist mir egal?
Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf appelliert an alle Haustierbesitzer: „Egal aus welchen Gründen Sie ihr Tier nicht mehr haben möchten, haben Sie den Mut, auch unangenehme Situationen wie die Abgabe des eigenen Tieres in einem Tierheim auszuhalten. Stehen Sie dazu, denn das sind Sie Ihrem Familienmitglied schuldig!“
www.tierschutz-wiesloch-walldorf.de
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