Quadrate-Rechtsstreit: Ritter Sport verliert gegen Mannheimer Hersteller

Symbolfoto: Pixabay

Streit um quadratischen Haferriegel – Ritter Sport verliert und kündigt Berufung an

Im Rechtsstreit zwischen dem schwäbischen Schokoladenhersteller Ritter Sport und dem Mannheimer Lebensmittelproduzenten Wacker hat das Landgericht Stuttgart am Dienstag die Klage von Ritter Sport abgewiesen. Grundlage des Verfahrens war der Vorwurf der Markenrechtsverletzung: Ritter Sport sah durch die quadratische Form eines Haferriegels des kleineren Konkurrenten seine seit 1996 eingetragene dreidimensionale Marke bedroht. Die Entscheidung des Gerichts stellt einen überraschenden Erfolg für das rund 30 Beschäftigte zählende Mannheimer Unternehmen dar, das mit seinem Produkt „Monnemer Quadrat Bio“ seit Mitte 2025 im Handel vertreten war.

Der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer begründete die Entscheidung der Kammer damit, dass keine hinreichende Verwechslungsgefahr oder Ausnutzung des Rufes der Marke Ritter Sport erkennbar sei. In der Urteilsbegründung hieß es laut Gericht, die quadratische Form des Haferriegels sei zwar äußerlich ähnlich, die Produktgruppe und damit der Gesamtzusammenhang – ein Hafer- statt ein Schokoladenprodukt – unterscheide sich jedoch so deutlich, dass Markenrechte nicht verletzt würden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; Ritter Sport hat bereits angedeutet, in Berufung gehen zu wollen.

Herkunft des Konflikts und Markenrecht im Fokus

Der Konflikt entzündete sich an der Verpackung und Form des Haferriegels, der bewusst an das quadratische Muster der Mannheimer Innenstadt angelehnt war, wie der Hersteller Wacker vorgebracht hatte. Mannheim trägt seit langem den Beinamen „Quadratestadt“, weil die Innenstadt in einem rechtwinkligen Straßennetz angelegt ist. Diese lokale Inspiration nutzte Wacker für sein Produktdesign; Ritter Sport sah darin jedoch eine zu nahe Anlehnung an sein Markenbild.

Ritter Sport sicherte sich bereits in den 1990er-Jahren eine dreidimensionale Marke für die quadratische Form seiner Schokoladentafeln, ein ungewöhnlicher Schritt im deutschen Markenrecht. Dieser Schutz hatte dem Unternehmen in der Vergangenheit in Auseinandersetzungen, unter anderem gegen etablierte Wettbewerber wie Milka, mehrfach Recht gegeben. Doch das aktuelle Urteil zeigt, dass die rechtliche Bewertung stark vom konkreten Produktzusammenhang abhängt: Die Kammer in Stuttgart sah den quadratischen Haferriegel trotz äußerlicher Übereinstimmung nicht als Markenverletzung an.

Reaktionen der Beteiligten

Matteo Wacker, Geschäftsführer des Mannheimer Unternehmens, reagierte erleichtert auf die Entscheidung. Er betonte, dass sein Betrieb stets glaubte, sich im rechtlichen Rahmen zu bewegen, und zeigte sich überzeugt davon, dass auch kleine Hersteller gegen große Marken bestehen können. „Wir ziehen das durch und stehen für unser Recht ein“, hatte Wacker bereits vor dem Urteil erklärt, nachdem sein Unternehmen vorsorglich das Produkt vorübergehend aus dem Sortiment genommen hatte, um möglichen Schadensersatzforderungen zuvorzukommen.

Ritter Sport signalisierte, die juristischen Möglichkeiten weiter auszuschöpfen. Ein Sprecher des Unternehmens erläuterte, dass man den Markenschutz nicht aufgeben wolle und im Falle einer Berufung eine erneute Auseinandersetzung vor Gericht listet. Die Entscheidung der ersten Instanz ändere nichts an der grundsätzlichen Haltung, die Markenidentität zu verteidigen.

Wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung

Der Fall hat über die beteiligten Unternehmen hinaus Bedeutung für das deutsche Markenrecht, insbesondere im Bereich der dreidimensionalen Markenformen. Marken wie die quadratische Schokoladenform von Ritter Sport dienen der Wiedererkennung und sind für Unternehmen ein zentrales wirtschaftliches Gut. Gleichzeitig zeigt das Urteil, dass nicht jede äußere Ähnlichkeit automatisch eine Verletzung darstellt, sondern stets der konkrete Produkt- und Marktbezug entscheidend ist.

Insbesondere kleinere Hersteller, die mit kreativen Produktformen und lokal verankerten Konzepten operieren, könnten durch die Entscheidung ermutigt werden, eigene Markenansprüche stärker zu vertreten. Auf der anderen Seite macht der Fall deutlich, wie komplex die Unterschiede zwischen zulässiger Gestaltung und rechtswidriger Imitation sein können. Geschäftsmodelle im Lebensmittel- und Süßwarenbereich, die stark auf Design und Wiedererkennungswerte setzen, müssen künftig noch genauer abwägen, welche Gestaltungselemente sie verwenden, um markenrechtliche Risiken zu minimieren.

Ausblick auf mögliche weitere Schritte

Da die Entscheidung nicht rechtskräftig ist, steht eine mögliche Berufung gegen das Urteil offen. Ritter Sport könnte vor dem Oberlandesgericht eine erneute Bewertung der Markenfrage erzwingen. Gleichzeitig könnte der Hersteller aus Mannheim – sollte die Entscheidung bestätigt werden – sein ursprüngliches quadratisches Produktdesign wieder aufnehmen. Ob der Rechtsstreit in weiteren Instanzen fortgeführt wird, bleibt abzuwarten, könnte aber für alle Beteiligten zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Verwendete Quellen:
https://www.lz.de/ueberregional/wirtschaft/24250059_Quadrate-Streit-Ritter-Sport-verliert-vor-Gericht.html

https://www.staatsanzeiger.de/nachrichten/wirtschaft/quadrate-streit-ritter-sport-verliert-vor-gericht/

https://lebensmittelpraxis.de/industrie-aktuell/47248-markenrechtsstreit-ritter-sport-verliert-klage-gegen-haferriegel-hersteller-wacker.html

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=191675

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes