Reisepass rechtzeitig prüfen: Gemeinde Nußloch gibt wichtige Urlaubstipps
Vor Reiseantritt Gültigkeit kontrollieren
(Aus dem Rathaus 1.7.26) Die Gemeinde Nußloch empfiehlt allen Urlauberinnen und Urlaubern, vor Reisebeginn die Gültigkeit ihres Reisepasses zu überprüfen. Je nach Reiseziel muss der Pass bei der Ausreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Mit einem abgelaufenen Reisepass ist eine Reise nicht möglich.
Bearbeitungszeiten und Express-Service
Nach Angaben der Gemeinde beträgt die reguläre Bearbeitungszeit für einen Reisepass derzeit rund vier bis sechs Wochen. Wer kurzfristig einen neuen Pass benötigt, kann den Express-Service nutzen. Dieser verkürzt die Bearbeitungszeit auf drei bis fünf Werktage, ist jedoch mit einem Expresszuschlag von 32 Euro verbunden.
Auch Kinder benötigen einen eigenen Reisepass
Die Gemeinde weist darauf hin, dass es keine Kinderreisepässe mehr gibt. Auch Kinder benötigen einen eigenen biometrischen Reisepass.
Ab einem Alter von sechs Jahren ist für den Antrag ein Fingerabdruck erforderlich, ab zehn Jahren zusätzlich die Unterschrift. Bei Minderjährigen ist außerdem eine Einverständniserklärung der Eltern notwendig.
Unterlagen und Gebühren
Für die Beantragung im Rathaus Nußloch werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls eine Geburts- oder Heiratsurkunde sowie ein aktuelles biometrisches Passfoto benötigt. Alternativ kann ein biometrisches Foto vor Ort für sechs Euro erstellt werden.
Die Gebühren betragen:
- Personalausweis: 46 Euro (ab 24 Jahren), 27,60 Euro (unter 24 Jahren)
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Reisepass: 70 Euro (ab 24 Jahren), 37,50 Euro (unter 24 Jahren)
- Vorläufiger Reisepass: 26 Euro
Die Gemeinde empfiehlt außerdem, rechtzeitig zu prüfen, ob für das jeweilige Reiseland eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) oder ein Visum erforderlich ist.
Text und Foto: Gemeinde Nußloch
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