Soziale Teilhabe im Rhein‑Neckar‑Kreis gezielt stärken
Soziale Teilhabe im Rhein‑Neckar‑Kreis: Projektanträge können bis zum 31. Mai 2025 eingereicht werden
(mar 06.05.25) Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) bleibt auch im Förderzeitraum 2021–2027 das zentrale Instrument der EU zur Verbesserung von Beschäftigungs- und Bildungschancen. Im Rhein-Neckar-Kreis stehen dafür jährlich 522.510 Euro zur Verfügung, wie das Amt für Sozialplanung, Vertragswesen und Förderung im Landratsamt mitteilt.
Die Förderstrategie für das Jahr 2026 wurde nun vom regionalen ESF-Arbeitskreis Beschäftigung verabschiedet. Alle Grundlagen sind auf der Kreis-Homepage abrufbar:
www.rhein-neckar-kreis.de/esf
Zielgruppen im Fokus
Unterstützung für Menschen mit besonderen Herausforderungen
Im Zentrum der Förderung stehen weiterhin benachteiligte Menschen, etwa:
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Junge Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen
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Schulabbruchgefährdete Schülerinnen und Schüler
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Alleinerziehende und Erziehende mit Migrationshintergrund
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Menschen mit psychosozialen Problemlagen, gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldung oder Gewalterfahrungen
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Personen in prekären Familien- oder Wohnverhältnissen
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Vermittlung in sogenannte Engpassberufe, etwa in der Pflege.
Welche Projekte werden gefördert?
Maßnahmen zur Stabilisierung, Bildung und Teilhabe
Gefördert werden Projekte, die:
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zur sozialen und individuellen Stabilisierung beitragen
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die Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen verbessern
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Schulpflicht und Schulabschlüsse sichern helfen
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die Ausbildungsfähigkeit erhöhen und Schulabbrüche vermeiden
Zudem sollen Projektkonzepte auf folgende Querschnittsziele eingehen:
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Gender Mainstreaming
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Ökologische Nachhaltigkeit
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Ausbau der Medienkompetenz
Besonders förderwürdig sind Maßnahmen für Erziehende, die durch Teilzeitmodelle oder Kinderbetreuung eine Teilnahme ermöglichen.
Fristen und Antragstellung
Jetzt Projektunterlagen vorbereiten – Abgabe ist möglich bis zum 31. Mai
Projektträger, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2026 ein Förderprojekt durchführen möchten, müssen ihre Antragsunterlagen bis spätestens 31. Mai 2025 einreichen.
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Formulare und Infos: www.esf-bw.de
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Postadresse:
L‑Bank Baden‑Württemberg
Bereich Finanzhilfen
Schlossplatz 10
76113 Karlsruhe -
E-Mail: [email protected]
Nach der Registrierung erfolgt eine regionale Bedarfsprüfung durch den ESF-Arbeitskreis Beschäftigung. Die finale Entscheidung trifft die L‑Bank unter Berücksichtigung einer ausgewogenen regionalen Förderverteilung.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis / Pressemitteilung
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