Unterstützung für das Ehrenamt: Orientierungshilfe zur Festbewirtung

(aus dem Rathaus 5.6.26) Straßenfeste und Nachbarschaftsflohmärkte verleihen dem Gemeindeleben eine ganz besondere, persönliche Note. Wenn private Garageneinfahrten zu kleinen Marktplätzen werden und liebevoll angerichtete Speisen zum Verweilen einladen, entsteht eine Gemeinschaftsatmosphäre, die allen am Herzen liegt.

Die Rolle als Gastgeber bringt die klare Verpflichtung mit sich, die Sicherheit der Gäste zu garantieren. Dazu gehört neben der sorgfältigen Kühlung von Lebensmitteln und einer lückenlosen Handhygiene nun auch eine erweiterte Anmeldepflicht. Damit die Freude an der Bewirtung unbeschwert bleibt, gibt es seit dem 1. Januar eine wichtige gesetzliche Neuerung in der Ausschankgenehmigung, die auch für Vereine und private Initiativen gilt.

Jede Form der Bewirtung – ob Ausschank oder Speisenausgabe – muss rechtzeitig angezeigt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass das Team hinter dem Stand über die notwendigen Belehrungen verfügt und beim Ausschank strikte Sauberkeit bei Gläsern und Zapfanlagen einhält.

Um diese Planung so einfach wie möglich zu gestalten, ist ein neuer Flyer zu den Anforderungen der Hygiene bei der Durchführung von Straßenfesten ab sofort auf der Homepage der Gemeinde (Formulare der Gemeinde Nußloch im  Bürgerserviceportal Nussloch) hinterlegt. Dieser Leitfaden dient als praktische Orientierungshilfe, damit hausgemachte Köstlichkeiten unter optimalen Bedingungen angeboten werden können und das ehrenamtliche Engagement sicher und rechtlich geschützt bleibt. Auch die Informationen für Gastgewerbetreibenden, zu denen unter Umständen auch Vereine zählen, sind im Bereich „Gewerbe“ zu finden.

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