Veranstaltungen in Nußloch? Ausschank rechtzeitig anmelden!

Wichtiger Hinweis für alle Veranstalter in Nußloch!

(Aus dem Rathaus 21.3.26) Plant ihr ein Event mit Ausschank? Seit dem 01.01.2026 gibt es eine wichtige Änderung im Gaststättengesetz:

Die 14-Tage-Frist: Veranstaltungen mit vorübergehendem Gaststättenbetrieb müssen jetzt spätestens zwei Wochen vorher angezeigt werde

. Bitte denkt bei eurer Planung unbedingt an diesen Vorlauf, damit euer Fest reibungslos über die Bühne gehen kann!

So geht’s ganz einfach: Das passende Formular findet ihr direkt auf unserer Homepage:  www.nussloch.de (Pfad: Digitales Rathaus → Formulare → Gewerbe → Anzeige Gaststättenbetrieb)

Das Formular kann bequem online ausgefüllt oder ausgedruckt werden. Vielen Dank für eure Mithilfe – so bleibt die Planung für alle stressfrei!

Text und Foto: Gemeinde Nußloch

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=193792

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes