Versteigerung von Fundsachen in Nußloch

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Nußloch.

Die vom Ordnungsamt der Gemeinde Nußloch sichergestellten Fahrräder sowie die sonstigen Fundsachen, deren Eigentümer durch die Polizei nicht ermittelt werden konnten, werden versteigert.

Empfangsberechtigte (Finder), die ihre Rechte geltend machen wollen, werden gebeten, sich bis spätestens 06.11.2020 beim Fundbüro der Gemeinde Nußloch, Rathaus Zimmer E02, zu melden.

Dazu folgender Hinweis: Die Fundsache muss mindestens 6 Monate bei der Gemeinde verwahrt gewesen sein. Beachten Sie bitte, dass diese Frist abgelaufen sein muss, bevor der Finder von seinem Aneignungsrecht Gebrauch machen kann. Für den Eigentümer (Verlierer) besteht selbstverständlich keine Frist.

Die Versteigerung findet am Montag, den 09.11.2020 um 14.00 Uhr im Bauhof der Gemeinde Nußloch, Carl-Metz-Straße, statt.

Joachim Förster, Bürgermeister

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