Verunreinigung durch Hundekot auf dem Freidhof

(aus dem Rathaus  1.8.24) In letzter Zeit häufen sich wieder die Beschwerden beim Ordnungsamt über von Hundekot verunreinigte Gehwege und Plätze.

Insbesondere auf den Gehwegen und Grünflächen vor dem Friedhof und auf dem Friedhof selbst sind regelmäßig Verunreinigungen durch Hundekot zu beobachten.

Auf dem Friedhof ist es nach der Friedhofsordnung grundsätzlich nicht gestattet, Tiere mitzubringen. Es ist demnach nicht gestattet, Hunde auf dem Gelände des Friedhofs zu führen. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass sich eine Hundetoilette auf dem Parkplatz vor dem Friedhof (linke Seite Haupteingang) befindet.

Das Ordnungsamt möchte weiterhin alle Hundeführer auf § 10 der Polizeiverordnung der Gemeinde Nußloch aufmerksam machen, wonach der Halter oder Führer eines Hundes dafür Sorge zu tragen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in fremden Vorgärten oder in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen verrichtet. Etwaige Verschmutzungen sind sofort durch den Halter oder Führer des Hundes zu entfernen. Das ist nicht nur eine Frage von Anstand und Rücksichtnahme, sondern sollte im Interesse aller eine Selbstverständlichkeit sein.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Hunde innerhalb des bebauten Ortskerns an der Leine zu führen sind. Verstöße hiergegen belästigen nicht nur die Mitbürger, sondern stellen auch eine Ordnungswidrigkeit dar, die ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Wir bitten um Beachtung!

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