Wilde Müllablagerungen im Nußlocher Gemeindegebiet

(nu 18.12.23) Abfall und Unrat wird achtlos, oftmals auch vorsätzlich, in der freien Natur entsorgt, mit unangenehmen Folgen:

  • Gefährdung von Boden, Grundwasser, Gewässern oder sogar der Luft
  • Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
  • Geruchsbelästigungen

Durch wilde Müllkippen entsteht ökologischer und ökonomischer Schaden, der am Ende von allen Bürgern über Steuern und Gebühren beglichen wird.

Die illegale Beseitigung solcher Abfälle findet leider immer häufiger statt und stellt einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar. Sobald der Verursacher bekannt ist, wird die illegale Entsorgung mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet.

Finder solcher wilden Müllablagerungen werden gebeten, diese dem Ordnungsamt der Nußlocher Gemeindeverwaltung, Tel.: 06224/901-140, mitzuteilen, damit der Unrat umgehend beseitigt werden kann. Auch Hinweise auf potenzielle Verursacher nimmt das Ordnungsamt gerne entgegen.

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