Wohin mit dem Laub? Tipps der AVR Kommunal
Herbstlaub sinnvoll entsorgen
(avr 10.10.26) Wer keinen Komposthaufen, dafür aber eine BioEnergieTonne besitzt, kann liegengebliebenes Laub auf diesem Weg entsorgen. Die Restmülltonne und die Grüne Tonne plus sind dafür hingegen nicht vorgesehen.
Zusammen mit anderen kompostierbaren Abfällen wie Blumen, Eierschalen, Rasenschnitt, Obst- und Gemüseresten sowie Kaffee- und Teefiltern kann das Laub in der braunen BioEnergieTonne entsorgt werden. Pro Bewohner eines Grundstücks wird ein Behältervolumen von bis zu 80 Litern gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Die Behälter werden vierzehntäglich geleert.
Darüber hinaus bietet die AVR Kommunal privaten Haushalten die kostenlose Selbstanlieferung von Laub bei den AVR-Anlagen in Sinsheim, Wiesloch, Ketsch und Hirschberg an.
Laub liegen lassen und Tieren helfen
Noch besser ist es, das Laub einfach im Garten liegen zu lassen. Es dient als natürlicher Winterschutz für Flora und Fauna, beispielsweise in Form eines kleinen Laubhaufens. Für Igel, Insekten und andere Tiere bietet ein solcher Haufen einen geeigneten Unterschlupf für die kalten Wintermonate.
Das Laub isoliert und schützt zudem Blumen- und Gemüsebeete vor Frost. Eine etwa fünf Zentimeter dicke Laubschicht kann dabei als Schutz dienen. Nach dem Winter wird das Laub von zahlreichen Lebewesen abgebaut und in wertvollen Humus umgewandelt. Die enthaltenen Nährstoffe bleiben damit im Garten.
Auf Rasenflächen sollte dagegen darauf geachtet werden, dass keine Blätter liegen bleiben. Gras benötigt Licht und würde unter einer Laubschicht schnell gelb werden und absterben.
Laub nicht verbrennen
Die Verbrennung von Gartenabfällen ist in den meisten Kommunen verboten. Aufgrund des hohen Feuchtigkeitsgehalts entwickelt brennendes Laub zudem starken Rauch und setzt Feinstaub frei. Hinzu kommt die Geruchsbelästigung.
Rechen statt Laubbläser
Laubbläser ermöglichen zwar ein schnelles Zusammentreiben der Blätter, verursachen gleichzeitig aber viel Lärm. Deshalb dürfen sie nur zu bestimmten Uhrzeiten eingesetzt werden. Außerhalb der erlaubten Zeiten können Beschwerden von Nachbarn die Folge sein.
Auch aus ökologischer Sicht sind motorisierte Laubbläser problematisch. Eine Alternative ist der klassische Rechen, der auch nach Feierabend noch zum Einsatz kommen kann.
Nasses Laub kann zur Rutschgefahr werden
Auf Wegen und Bürgersteigen kann Herbstlaub schnell zur Gefahr für Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende werden. Nasses Laub bildet eine rutschige Schicht.
Grundsätzlich tragen die Gemeinden und Stadtverwaltungen die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass Straßen und Gehwege gefahrlos genutzt werden können. Diese Pflicht kann per Satzung auf Grundstückseigentümer übertragen werden. Bei vermieteten Objekten können diese die Verpflichtung wiederum an ihre Mieter weitergeben – ähnlich wie bei der Räumung von Schnee und Eis.
Wer Laub einfach auf die Straße kehrt oder als wilden Müll im Wald ablädt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen.
Text und Foto: AVR
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