Zusammenfassung der Gemeinderatsitzung vom 23.07.2025
(Aus dem Rathaus 1.8.25) Über die relevanten Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 23.07.2025möchten wir Sie kurz informieren:
TOP 4 – Kriminalitätsentwicklung 2024 wurde durch die Polizei vorgestellt
Der Leiter des Polizeirevier Wiesloch, Herr Albrecht und der Leiter des Bezirksdiensts, Herr Bechberger stellen die Statistik in der Gemeinderatssitzung vor. Im Jahr 2024 wurden in Nußloch 378 Straftaten registriert – ein Anstieg von 16,7 % im Vergleich zu 2023. Die Polizei ermittelte 154 Tatverdächtige, knapp 20 % davon unter 21 Jahren. Die Aufklärungsquote stieg auf 59,3 %. Deutlich zugenommen haben Körperverletzungen, Diebstähle, Sachbeschädigungen und Vermögensdelikte.
Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
TOP 5 – Generalsanierung und Gesamtplanung Schillerschulareal: Sachstand, Zeitplan, Finanzierung und Fachplanerbeschaffung
Nach ersten Studien und einem Grundsatzbeschluss 2023 wurde ein Architekturwettbewerb durchgeführt, aus dem das Büro PLAN7 als Sieger hervorging. Das Gesamtareal soll neu strukturiert werden, inklusive Adresszuweisung, Höhenanpassungen und Grundstückszusammenführungen. Zwei Bauanträge – für Schulneubau mit Hortsanierung sowie für die Festhalle – werden vorbereitet. Der Schulneubau wird abgesenkt, um Abstandsflächen einzuhalten und Barrierefreiheit zu verbessern. Ein Energiekonzept ist in Arbeit, der Bau soll im Passivhausstandard erfolgen, wobei Erdwärme aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist. Der Baustart wurde auf 2027 verschoben, die Abschnitte sollen nun teils parallel ablaufen. Die europaweite Ausschreibung von Planerleistungen verzögert das Verfahren zusätzlich. Die Finanzierung in Höhe von rund 25 Mio. Euro soll durch Eigenmittel, ein Bauspardarlehen sowie mögliche Zuschüsse und Kredite erfolgen. Die Förderlage ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, auch weil die Aufgabe des historischen Schulgebäudes noch nicht durch das Regierungspräsidium genehmigt wurde. Die Verwaltung empfiehlt, das Projekt weiterhin regelmäßig im Gemeinderat zu behandeln.
Der Gemeinderat ermächtigt einstimmig die Verwaltung, das Büro Klotz und Partner aus Stuttgart auf Grundlage des Angebots vom 09.07.2025 mit der Durchführung von vier EU-weiten Vergabeverfahren für das Schillerschulareal zu beauftragen. Voraussichtliche Kosten sind ca. 44.300 Euro brutto.
TOP 6 – Finanzierung Schillerschule: Aufstockung eines Bausparvertrags bei der LBS BausparkasseZur Finanzierung der geplanten Großprojekte – Generalsanierung der Schillerschule, Festhalle und Schulneubau – in Höhe von rund 25 Mio. Euro ist eine Kreditaufnahme erforderlich. Um sich frühzeitig günstige Zinskonditionen zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, den bestehenden Bausparvertrag bei der LBS auf 15 Mio. Euro aufzustocken. Damit wäre bereits heute ein Zinssatz von 2,49 % für das spätere Bauspardarlehen gesichert. Die Hauptausgaben in den Jahren 2027 bis 2029 sollen über zinsgünstige Vorausdarlehen überbrückt werden. Zusätzlich sollen rund 1 Mio. Euro aus bestehenden Bausparverträgen eingebracht werden, um die Zuteilung zu beschleunigen.
Das Gremium stimmt einstimmig der Aufstockung des Bausparvertrags auf 15 Mio. Euro sowie der Kündigung der Gelder in den Bausparverträgen der BHW, Wüstenrot und Schwäbisch Hall zu.
TOP 7 – Oase Steinbruch: Rückzug des Antrags „Förderung Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“
Die Gemeindeverwaltung hat den Förderantrag „Oase Steinbruch“ zurückgezogen und legt mit dieser Vorlage die Gründe offen. Ursprünglich wurde im Oktober 2023 eine Projektskizze im Rahmen des Bundesförderprogramms „Natürlicher Klimaschutz in ländlichen Räumen“ eingereicht und im April 2024 zur Antragstellung zugelassen. Geplant waren umfangreiche Maßnahmen im Bereich Natur-, Arten- und Klimaschutz mit einem Projektvolumen von rund 700.000 Euro, wovon 80 % förderfähig gewesen wären. Im Verlauf der detaillierten Antragstellung traten jedoch zunehmend Schwierigkeiten auf – insbesondere bei Eigentumsfragen, der Nutzung von Ausgleichsflächen sowie bestehenden Biotopen. Diese führten zu einer erheblichen Reduzierung der Projektfläche von ursprünglich ca. 40.000 m² auf unter 8.000 m², womit die Fördervoraussetzungen nicht mehr erfüllt waren. Zudem war der Aufwand für die umfangreiche Antragstellung mit zahlreichen fachlichen Nachweisen deutlich höher als zunächst angenommen.
Die Verwaltung hat daraufhin entschieden, den Antrag nicht weiterzuverfolgen und die Förderstelle entsprechend informiert. Trotz der bedauerlichen Entwicklung bittet sie den Gemeinderat um Rückendeckung für diese Entscheidung. Die ursprünglich eingeplanten Haushaltsmittel für das Projekt werden nicht benötigt. Unabhängig vom Förderantrag sollen Maßnahmen zum Klima- und Naturschutz auch künftig – im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten – verfolgt werden.
Der Gemeinderat beschließt nach eingehender Diskussion mehrheitlich den Antrag zum Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) aufzugeben.
TOP 8 – Abwasserbeseitigung: Schmutzwasser und Niederschlagswassergebühren 2025 und 2026
Die Kalkulation der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren konnte 2024 nicht abgeschlossen werden. Eine Entscheidung über mögliche neue Gebührensätze soll nun in der Gemeinderatssitzung am 1. Oktober 2025 erfolgen. Da bereits im Dezember 2024 öffentlich auf eine mögliche Erhöhung hingewiesen wurde, ist eine rückwirkende Anpassung zum 1. Januar 2025 rechtlich zulässig. Vorauszahlungen bleiben unverändert; Änderungen fließen in die Endabrechnung 2025 ein. Lehnt der Gemeinderat eine rückwirkende Erhöhung ab, müsste ein mögliches Defizit von der Gemeinde getragen werden. Die Verwaltung empfiehlt daher eine erneute öffentliche Bekanntmachung.
Das Gremium stimmt einstimmig einer ggf. notwendigen rückwirkenden Gebührenanpassung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr grundsätzlich zu. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Hinweis öffentlich bekannt zu machen.
TOP 9 – Finanzzwischenbericht 2025
Das erste Halbjahr 2025 verlief für die Gemeinde deutlich besser als im Haushaltsplan erwartet. Vor allem hohe Gewerbesteuereinnahmen von über 8 Mio. Euro sowie die Verschiebung geplanter Investitionen führen zu einem voraussichtlich positiven Jahresergebnis und geringerem Finanzmittelbedarf. Der ursprünglich kalkulierte Finanzierungsfehlbetrag von rund 10,6 Mio. Euro dürfte sich auf ca. 6,1 Mio. Euro reduzieren. Die Verwaltung empfiehlt, die voraussichtlich erwirtschafteten Mittel vollständig der Ergebnisrücklage zuzuführen, um die Finanzierung künftiger Projekte – insbesondere der Schillerschule – abzusichern.
Der Rat nimmt die Informationen zur Kenntnis.
TOP 10 – Spielplätze Nußloch und Maisbach: Auftragsvergabe für Ersatzbeschaffung eines Großspielgerätes am Brunnenfeld
Der Gemeinderat und die Verwaltung haben drei Varianten für die Ersatzbeschaffung des Großspielgeräts auf dem Spielplatz Brunnenfeld geprüft. Das Spielgerät „Indio“ von SIK-Holz aus Robinienholz ähnelt dem bisherigen, ist aber teuer, benötigt hohen Pflegeaufwand und hat eine geringere Lebensdauer, da die Pfosten ohne Pfostenschuhe direkt im Erdreich stehen. Das „Salvator“-Modell von Spessart-Holz aus Douglasienholz ist preiswert, bietet zusätzliche Sitzflächen, aber geringere Qualität und Haltbarkeit aufgrund bearbeiteter Holzpfosten. Das „Doppelvulkan“ der Firma Wissmeier ist modular, qualitativ am hochwertigsten, ebenfalls aus Robinienholz gefertigt und mit Edelstahl-Pfostenschuhen besonders langlebig. Zudem sitzt die Firma regional, was Lieferzeiten und Service verbessert. Da der Spielplatz feucht und schattig liegt, empfiehlt die Verwaltung, besonders auf Qualität und Haltbarkeit zu achten. Daher wird das „Doppelvulkan“ mit ausgewählten Anbauteilen als beste Option empfohlen, da es Spielwert, Preis, Lieferzeit und Langlebigkeit optimal vereint. Eine Wiederverwendung des alten Stahlspielgeräts aus dem ehemaligen Paul-Gerhardt-Kindergarten wird wegen des schlechten Zustands und hohen Demontageaufwands abgelehnt. Einige kleinere Spielgeräte aus dem Kindergartenbereich werden weiterverwendet.
Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich der Beschaffung des Spielgeräts „Salvator“ der Firma Spessart-Holz zu einem Anschaffungspreis von ca. 23.700 Euro brutto zu.
TOP 11 – Brücke Konrad-Adenauer-Ring/Carl-Metz-Straße: Brückenverbreiterung auf 4 m
Für den Ersatzneubau der Brücke in der Carl-Metz-Straße über den Leimbach wurden Förderanträge gestellt. Die ursprünglich geplante Brückenbreite von 3 bzw. 3,5 Metern wurde von der Förderstelle abgelehnt, da innerorts nach geltenden Richtlinien eine Mindestbreite von 4 Metern vorgeschrieben ist. Daher wurde die Planung angepasst und eine wasserrechtliche Genehmigung eingeholt. Die Baukosten steigen durch die Verbreiterung auf rund 139.000 Euro brutto, bei einer Förderquote von über 90% bleibt das Projekt wirtschaftlich attraktiv. Parallel soll die Zuwegung zur Brücke barrierefrei ausgebaut werden, zunächst in Richtung Mulchplatz, später bergseitig Richtung Konrad-Adenauer-Ring. Die Gesamtmaßnahme wird in zwei Bauabschnitten umgesetzt und ebenfalls gefördert. Die Verwaltung empfiehlt, die Brücke mit der geforderten Breite von 4,0 Metern zu bauen, den Förderantrag entsprechend zu überarbeiten und die Maßnahme zur Umsetzung bis 2026 vorzubereiten.
Das Gremium beschließt einstimmig, die Brücke in einer Breite von 4,0 m auszubauen.
Bürgermeister Förster informiert die Bürger*innen jeweils vor und nach der Gemeinderatsitzung per Video über die anstehende Tagesordnung sowie Ergebnisse der Gemeinderatssitzung. Die Videos sind auf Instagram von „Joachim Förster“ zu finden.
Alle Vorlagen und Protokolle sowie Sitzungstermine sind in der iRICH / anRICH App oder im Ratsinformationssystem auf www.nussloch.de einsehbar.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 01.10.2025 im Ratssaal des Rathauses statt.
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