Standfestigkeit von Grabmalen auf Friedhöfen in Nußloch und Maisbach prüfen

(nu – 7.8.21) Die Friedhofsträger sind nach den Unfallverhütungs-Vorschriften der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit an Grabmalen auf den Friedhöfen zu prüfen. Grabmale mit mangelnder Standsicherheit gefährden auf den Friedhöfen Besucher wie auch dort Tätige. Umstürzende Grabsteine können schwerwiegende Unfallfolgen verursachen. Um dem entgegenzuwirken führt die Gemeinde Nußloch die jährliche Prüfung der […]