Standfestigkeit von Grabmalen auf Friedhöfen in Nußloch und Maisbach prüfen

(nu – 7.8.21) Die Friedhofsträger sind nach den Unfallverhütungs-Vorschriften der Gartenbau- und Berufsgenossenschaft verpflichtet, einmal jährlich die Standsicherheit an Grabmalen auf den Friedhöfen zu prüfen. Grabmale mit mangelnder Standsicherheit gefährden auf den Friedhöfen Besucher wie auch dort Tätige. Umstürzende Grabsteine können schwerwiegende Unfallfolgen verursachen.

Um dem entgegenzuwirken führt die Gemeinde Nußloch die jährliche Prüfung der Standsicherheit durch. Bei dieser Prüfung werden Grabmale und sonstige Grabausstattungen auf ihre Standsicherheit geprüft. Festgestellte Mängel werden durch das Anbringen von Aufklebern an der Grabstätte kenntlich gemacht.

Verantwortlich für die Standsicherheit sind bei Reihengräbern die Verfügungsberechtigten, bei Wahlgräbern die Nutzungsberechtigten. Sie sind verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale ständig zu gewährleisten.

Die Friedhofsverwaltung würde es begrüßen, wenn durch vorherige Eigeninitiative, möglicherweise unterstützt durch Fachbetriebe, ein Eingreifen durch die Friedhofsverwaltung sich weitgehend erübrigen würde.

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