Sandhausen: Gemeinderat beschließt Anpassungen der Wasserversorgungs- und Abwassersatzung
Mehr Transparenz durch Ausweisung der Gebührensätze einschließlich der Umsatzsteuer
In der jüngsten Gemeinderatssitzung standen die Änderungen der Wasserversorgungssatzung und der Abwassersatzung im Mittelpunkt. Grund für die Anpassung der Wasserversorgungssatzung ist die Entwicklung der Preisangabenverordnung. Diese soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser informieren und vor irreführenden Preisangaben schützen.
Zur besseren Transparenz wird künftig bereits beim Kostenersatz und den Beitragssätzen darauf hingewiesen, dass zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene Umsatzsteuer anfällt. Deshalb wird in den §§ 15 und 35 folgender Satz ergänzt:
„Hinzu tritt die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.“
Bisher sah die Satzung in den §§ 41 und 42 nur Nettogebührensätze vor. Künftig werden diese Entgelte zusätzlich inklusive der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Nettobetrag bleibt dabei Teil der Satzung, während der Bruttobetrag zur besseren Nachvollziehbarkeit mit vier Nachkommastellen angegeben wird. Durch diese Änderungen entfällt § 53, und der bisherige § 54 wird künftig als § 53 geführt.
Überarbeitung der Abwassersatzung
Auch die Abwassersatzung musste angepasst werden. Grund hierfür sind Änderungen im Bewertungsgesetz (BewG). Der bisherige § 41, der sich auf § 51 BewG zum Anwenden des Umrechnungsschlüssels für Tierbestände bezog, ist entfallen. Stattdessen wird nun auf § 35 des Landesgrundsteuergesetzes (LGrStG) verwiesen, der inhaltlich dieselben Regelungen enthält.
Zustimmung des Gemeinderats und Inkrafttreten
In beiden Punkten war sich der Gemeinderat einig und stimmte den Änderungen beider Satzungen geschlossen zu. Die neuen Regelungen treten am 1. Dezember 2025 in Kraft.
Die Änderungssatzungen finden Sie unter der Rubrik „Amtliches“ in diesem Amtsblatt. Die vollständigen Satzungen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind auf der Website der Gemeinde verfügbar.
Quelle: Gemeinde Sandhausen
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