Jugendschutz auch in der Faschingszeit konsequent im Blick behalten
Jugendschutz auch an Fasching verbindlich
Mit dem Höhepunkt der Faschingszeit stehen in den kommenden Tagen zahlreiche Umzüge, Veranstaltungen und Straßenfeste an. Damit das gemeinsame Feiern für alle Beteiligten positiv verläuft, darf der Schutz von Kindern und Jugendlichen nicht in den Hintergrund geraten. Das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises weist daher darauf hin, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzes auch während der närrischen Tage uneingeschränkt gelten.
Verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol und Tabak
Alkohol, Tabak, E-Zigaretten sowie illegale Drogen stellen für junge Menschen erhebliche Gesundheits- und Sicherheitsrisiken dar. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben tragen insbesondere Erwachsene Verantwortung. Dazu zählen Erziehungsberechtigte ebenso wie Veranstalterinnen und Veranstalter von Festen sowie Mitarbeitende im Einzelhandel. Sie sind verpflichtet, die geltenden Altersgrenzen bei Abgabe und Konsum konsequent zu beachten.
Gesetzliche Altersgrenzen klar geregelt
Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Bier, Wein und Sekt erst an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. Alkopops, branntweinhaltige Lebensmittel sowie Tabakwaren sind grundsätzlich erst ab 18 Jahren erlaubt. Entsprechend besteht ein striktes Abgabeverbot an jüngere Personen. Darüber hinaus ist der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Personen unter 18 Jahren untersagt.
Klare Regeln für ein sicheres Miteinander
Die Leiterin des Jugendamts, Susanne Keppler, betont, dass Fasching von Gemeinschaft und Ausgelassenheit lebe, gleichzeitig aber klare Regeln notwendig seien. Gerade während dieser Zeit sei es wichtig, Verantwortung zu übernehmen und aufmerksam hinzuschauen. Jugendschutz trage nicht nur zur Gefahrenprävention bei, sondern ermögliche erst ein sicheres und unbeschwertes Feiern.
Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme
Das Jugendamt appelliert an alle Beteiligten, während der Veranstaltungen besonders achtsam miteinander umzugehen. Dazu gehört, aufeinander zu achten, Getränke nicht unbeaufsichtigt stehen zu lassen und bei problematischen Situationen oder Kontrollverlust frühzeitig Hilfe zu holen. Ziel ist es, die Faschingszeit bewusst, fröhlich und sicher zu gestalten.
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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