Strengere Nichtraucherschutzregeln: Neue Vorgaben werden in Nußloch umgesetzt
Modernisiertes Gesetz stärkt Gesundheits- und Umweltschutz
(Aus dem Rathaus 16.4.26) Baden-Württemberg hat den Nichtraucherschutz weiter ausgebaut. Ziel der Neuregelung ist es, stark frequentierte öffentliche Orte sauberer und gesünder zu gestalten. Seit dem 1. Juni 2026 gilt das modernisierte Landesnichtraucherschutzgesetz, dessen Vorgaben nun auch in Nußloch umgesetzt werden.
Rauchverbot an Haltestellen ausgeweitet
An sämtlichen Bushaltestellen in Nußloch ist das Rauchen künftig im gesamten Bereich untersagt. Das Verbot gilt nicht nur für klassische Zigaretten, sondern ebenso für E-Zigaretten, Vapes und Shishas – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.
Die Regelung ist landesweit einheitlich und betrifft alle Haltestellen sowie Bahnhöfe in Baden-Württemberg.
Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche
Ein besonderer Fokus liegt auf dem Schutz junger Menschen vor Passivrauch. Deshalb wurde das Rauchverbot auch auf Orte ausgeweitet, an denen sich häufig Kinder und Jugendliche aufhalten. Dazu zählen unter anderem Spielplätze, Freibäder, Zoos und Freizeitparks.
Die neuen Bestimmungen basieren auf einem modernen Gesetzgebungsverfahren, in das auch Anregungen aus der Bevölkerung eingeflossen sind.
Bußgelder bei Verstößen
Verstöße gegen das Rauchverbot gelten als Ordnungswidrigkeit und können entsprechend geahndet werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 200 Euro. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe auf bis zu 500 Euro ansteigen.
Die neuen Regelungen sollen dazu beitragen, öffentliche Räume sauber zu halten und die Aufenthaltsqualität für alle Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu verbessern.
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