Hochspannungsleitung zwischen Leimen und Nußloch: Netze BW informierte
(fwu – 15.11.17) Zukunftsfähige Stromnetze sind ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Energiewende. Um diese erfolgreich umzusetzen, muss das Verteilnetz den neuen Anforderungen angepasst werden. So auch im Rhein-Neckar-Kreis. Deshalb plant die Netze BW, die bestehende 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen dem Umspannwerk Leimen in Richtung Nußloch bis zum Abzweig Baiertal für die Zukunft fit zu machen.
Dabei sollen auf einer Länge von rund 5 Kilometern insgesamt 21 Masten auf den Gemeindegebieten von Leimen, Nußloch und Wiesloch standortgleich durch tragfähigere Masten ersetzt werden. Im Zuge der Baumaßnahme werden auch die Leiterseile, die dem Stromtransport dienen, gegen neue und leistungsfähigere Leiterseile getauscht. Die Spannung bleibt mit 110 kV gleich.
Mit mehreren Kurzvorträgen und einer kleinen Ausstellung informieren am gestrigen Dienstag Vertreter der Netze BW interessierte Bürgerinnen und Bürger in der St. Ilgener Aegidiushalle über die geplanten Maßnahmen. Ebenfalls anwesend waren Oberbürgermeister Hans Reinwald, Bürgermeister Karl Rühl, Bürgermeisterin Claudia Felden und weitere Mitglieder der Stadtverwaltungen von Leimen und Nußloch.
Weitere Schritte
Die Einreichung des Planfeststellungsantrags ist für Ende 2018 geplant. Der Baubeginn könnte dann voraussichtlich im Jahr 2020 erfolgen.
Hintergrund: Zur Umsetzung der geplanten Maßnahme bedarf es einer Genehmigung, dem sogenannten Planfeststellungsbeschluss. Um diesen zu erlangen muss ein besonderes Verwaltungsverfahren (Planfeststellungsverfahren) durchgeführt werden. Vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch den sogenannten Planfeststellungsantrag muss Netze BW verschiedene Voruntersuchungen durchführen, wie z.B. die Prüfung von technischen, rechtlichen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Anforderungen (Genehmigungsplanung).
Parallel dazu besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit Fragen und Hinweise zum Vorhaben einzugeben.
Sowohl die Ergebnisse der Voruntersuchungen als auch der frühen Öffentlichkeits-Beteiligung finden Eingang im Planfeststellungsantrag und werden im Rahmen des förmlichen Planfeststellungs-Verfahrens durch das Regierungspräsidium Karlsruhe geprüft, bewertet und abgewogen. Erst nach Erteilung der notwendigen Genehmigung kann mit der Umsetzung der Verstärkungsmaßnahme begonnen werden.
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