„Ab in den Wald“: Nachtwanderung und Waldbegehung im September
Natur erleben bei „Ab in den Wald“
(rnk 25.8.26) Im Rahmen seines Jahresprogramms „Ab in den Wald“ bietet das Kreisforstamt im September zwei kostenlose Veranstaltungen für große und kleine Naturfreunde an. Die Termine finden in Sinsheim und Waibstadt statt.
Nachtwanderung der Sinne in Sinsheim
Am Dienstag, 8. September, laden die Förster Tom Karrer und Fabian Ernst zu einer „Nachtwanderung der Sinne“ in Sinsheim ein.
Bei Dunkelheit zeigt sich der Wald von einer ganz anderen Seite. Während sich viele Tiere an die nächtlichen Bedingungen angepasst haben, können Menschen sich im Dunkeln weniger auf ihren Sehsinn verlassen. Dafür werden die Eindrücke über die anderen Sinne umso intensiver.
Bei einer Erlebniswanderung „querfeldein“ können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den Wald bei vollständiger Dunkelheit erleben. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, die Eindrücke am Lagerfeuer bei Stockbrot auszutauschen.
Die Veranstaltung ist für Kinder ab neun Jahren in Begleitung von Eltern oder anderen Erwachsenen geeignet. Kinder ab zwölf Jahren können ohne Erwachsene an der Führung teilnehmen.
Die Nachtwanderung findet von 19 bis 22 Uhr statt. Treffpunkt ist der Waldparkplatz Sommerhälde am Wichtelpfad in Sinsheim.
Die Teilnahme ist kostenlos. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich.
Bilanz des Sommers 2026 in Waibstadt
Am Freitag, 25. September, zieht Förster Thomas Glasbrenner bei einer zweistündigen Waldbegehung in Waibstadt eine Bilanz des Sommers 2026.
Dabei geht es unter anderem darum, wie der Witterungsverlauf während der Vegetationszeit den Gesundheitszustand des Waldes beeinflusst. Die Führung kann von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mitgestaltet werden und lebt von den mitgebrachten Fragen.
Die Waldbegehung ist kostenlos, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Treffpunkt ist um 16 Uhr an der Waldhütte in der Abteilung „Hörl“.
Die Zufahrt erfolgt über die Adersbacher Straße sowie ab der Grillhütte im Biesig (Waßenbuckelhütte) über den Adersbacher Weg (Waldweg) und den FW-Keim-Weg. Für die Veranstaltung ist die Befahrung der Waldwege freigegeben.
Text und Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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