Aus dem Nußlocher Gemeinderat – Sitzung vom 8. Mai 2019

 

Aus dem Gemeinderat

Sitzung vom 08.05.2019

(Gemäß Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 22.03.2006 erfolgt die Berichterstattung aus Gemeinderatssitzungen erst nach der Genehmigung des Protokolls durch die Urkundspersonen.)

TOP 1 Benennung der Urkundspersonen

Auf Vorschlag der Verwaltung benennt der Gemeinderat einstimmig und ohne Aussprache Herrn GR Gerhard Leypold und Frau GRätin Ingrid Schulze zu Urkundspersonen für diese Sitzung.

TOP 2 Fragen und Anregungen aus der Bürgerschaft

Von der Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen zu geben wird seitens der Bürgerschaft kein Gebrauch gemacht.

TOP 3 Kenntnisgabe der Niederschriften über die Gemeinderatssitzung vom 10. April 2019 (Nr. 6/2019)

Dem Gemeinderat werden die Niederschriften über die Gemeinderatssitzung (Nr. 6/2019) vom 10.04.2019 zur Kenntnis gegeben. Änderungs- und/oder Ergänzungswünsche werden nicht erhoben. Die Niederschriften werden einstimmig genehmigt.

TOP 4 Bekanntgabe von nichtöffentlichen Beschlüssen aus der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2019

Zu TOP 6 (Grundstücksverwaltung – Verkauf Grundstück) teilt BM Förster mit, dass der Gemeinderat die Veräußerung des Grundstücks Flst.-Nr. 345/7 mit 56 qm und den ½ Miteigentumsanteil an dem Grundstück Flst.-Nr. 345/3 mit 48 qm beschlossen hat.

Weiter informiert BM Förster zu TOP 7 (Nachbesetzung Stelle Forstbetrieb), dass der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt hat, die freiwerdende Stelle im Forstbetrieb auszuschreiben und neu zu besetzen. Hierzu teilt BM Förster mit, dass bisher lediglich eine Bewerbung eingegangen ist, die Frist laufe bereits am kommenden Freitag, dem 10.05.2019 aus.

Des Weiteren berichtet BM Förster zu TOP 8 (Einstellung eines vierten Hausmeisters), dass der Gemeinderat der Einstellung eines vierten Hausmeisters zugestimmt hat.

TOP 5 Sanierung Brunnen Lindenplatz
– Ausführungsbeschluss

BM Förster übergibt das Wort an BAL Leyk.

BAL Leyk berichtet, dass sich die Verwaltung aufgrund der ortsprägenden Lage des Brunnens die Ermächtigung des Gemeinderats zur Ausführung einholen möchte, auch wenn die Höhe der Kosten vermutlich im Aufgabenbereich des Bürgermeisters liegen würde. Der Brunnen weist insbesondere im Bereich der Bodenfliesen und im Revisionsraum Schäden auf, die behoben werden müssen, führt BAL Leyk weiter aus. Die Verwaltung schlägt vor, die defekten Bodenfliesen durch eine Edelstahlwanne zu ersetzen, welche deutlich langlebiger ist. Die Korrosionsschäden an den Wasserleitungen im Revisionsraum aufgrund hoher Luftfeuchtigkeit mangels Belüftung des Raumes müssen ebenfalls beseitigt werden, erklärt BAL Leyk. Die Schäden zeigt er anhand von Fotos auf. Der Künstler Herr Lutz Brockhaus ist im Jahr 2016 verstorben, dieser könne daher nicht mehr zu Rate gezogen werden, führt BAL Leyk aus.

GR Schuster erkundigt sich nach der Art und Weise der geplanten Belüftung des Raumes.

BAL Leyk erklärt, dass der Revisionsraum bisher, wie auf dem Bild ersichtlich, durch einen einfachen Kanaldeckel verschlossen ist. Es besteht die Möglichkeit, hier eine Belüftung einzubauen, die Schlagregen nicht eindringen lässt. Im Moment wird eine geringe Belüftung über Lüftungsschlitze vorgenommen, welche jedoch nicht ausreichend ist. Eine Nachstromöffnung muss eingebaut werden, welche über den Kanaldeckel erfolgen soll. Ebenfalls sollen die Vorhandenen Lüftungsschlitze vergrößert werden, eine optische Veränderung wird es hierdurch jedoch nicht geben, auch werde durch die Veränderung des Kanaldeckels keine Stolperfalle entstehen, führt BAL Leyk aus.

GR Dr. Neuweiler stellt die Frage in den Raum, wie stark die Bürger an diesem Brunnen hängen. Er empfindet die Kosten zu hoch und schlägt anstelle der Sanierung die Entfernung des Brunnens und Neugestaltung dieser Stelle vor.

GRätin Stippich findet den Brunnen ebenfalls nicht sehr schön und vermutet, dass die Gemeinde mit ihm keinen Schönheitspreis gewinnen könnte, dennoch sei die Sanierung unumgänglich. GRätin Stippich schlägt vor, im Rahmen der Gartenschau oder des Gemeindeentwicklungskonzepts eine Neugestaltung des Brunnens bzw. des gesamten Lindenplatzes anzugehen. Einige Bürger hatten bereits den Vorschlag, den Mondspritzerbrunnen dort zu platzieren. Diesen Vorschlag könne man bei der Gestaltung eventuell berücksichtigen.

GR Baumeister führt aus, dass sich über Kunst bekanntlich streiten lasse, dennoch sei der jetzige Brunnen von der Größe her ideal. Der Mondspritzerbrunnen hingegen könne aufgrund seiner Größe auf dem Lindenplatz nicht wirken, erklärt GR Baumeister. Die Idee, die Fliesen durch eine Edelstahlwanne zu ersetzen sei aufgrund der Langlebigkeit eine gute Variante. Auch die Lüftung des Raumes sei wichtig, um gravierenderen Schäden zu vermeiden.

GRätin Stegmaier ist derselben Meinung wie GR Dr. Neuweiler. Sie stellt sich ebenfalls die Frage, ob man den alten überhaupt noch will. Der Mondspritzerbrunnen sei dort besser aufgehoben und als „Wahrzeichen“ von Nußloch eher am Ortsmittelpunkt anzusiedeln. Im Sommer biete der Brunnen keine Sitzmöglichkeiten da die mit Bronzeumrandung viel zu heiß werde, um sich darauf setzen zu können. Die Lautstärke des Brunnens ist GRätin Stegmaier ebenfalls ein Dorn im Auge. Sie wünscht sich generell mehr Sitzmöglichkeiten auf dem Lindenplatz.

BAL Leyk betont, dass der Brunnen immerhin 21 Jahre alt ist und seinerzeit gestiftet wurde. Ein Abriss sei daher nicht ohne weiteres möglich, auch gegenüber den Stiftern sei dies kaum vertretbar. Zudem bestehe das Urheberrecht des Künstlers über den Tod hinaus. Die Verwaltung habe bereits mit der Tochter des Künstlers Kontakt aufgenommen, eine an sie versandte E-Mail blieb jedoch bisher unbeantwortet.

GR Kettemann erkennt die Notwendigkeit der Maßnahme, auch wenn ihm diese teuer erscheint. Alle anderen, vom Räterund angesprochenen Möglichkeiten wären jedoch viel teurer.

GR Schuster empfindet die 18.000 € für die Sanierung als knapp bemessen. Auch er ist der Meinung, dass die Verwaltung eine Verpflichtung der Sponsoren gegenüber habe. Er könne sich vorstellen, dass die Tochter des Künstlers vom Urheberrecht Gebrauch machen wird, da die blauen Fliesen bei nicht Betreibung des Brunnens das Wasser symbolisiert. Beim Einbau der Edelstahlwanne sei der Grundgedanke des Künstlers zerstört. Zudem symbolisiert der Turm die Wirbelsäule der Dame, die Brücke die Überwindung dessen. Weiter merkt GR Schuster an, dass das Urheberrecht bis 50 Jahre nach dem Tod hinaus gilt.

GR Schneider könne sich ebenfalls vorstellen, den Mondspritzerbrunnen auf dem Lindenplatz zu platzieren. Allerdings sei dann eine komplette Umgestaltung des Platzes notwendig, daher spricht er sich für die Sanierung des Brunnens aus.

GR Baumeister betont, dass durch die Sponsoren 180.000 DM gestiftet wurden, da sei eine Sanierung nach 20 Jahren von rd. 18.000 € durchaus vertretbar. Eine andere Gestaltung, auch die Umsetzung des Mondspritzerbrunnens, sei viel teurer.

GR Dr. Neuweiler spricht sich für die Neugestaltung des Lindenplatzes mit einer Spieleecke für Kinder und Sitzmöglichkeiten aus. Vielleicht könne man die damaligen Sponsoren auch heute wieder dafür begeistern.

GRätin Wenz betont die Notwendigkeit der Sanierung. Sie sehe die Unfallgefahr sowie die durch Feuchtigkeit gefährdete Technik als großes Problem. Wie bereits von GRätin Stippich angesprochen, könne man sich mit der Gestaltung des Lindenplatzes im Rahmen der Gartenschaubewerbung und des Gemeindeentwicklungskonzepts beschäftigen.

Sodann fasst der Gemeinderat bei 12 Ja-Stimme(n), 2 Nein-Stimme(n) (Dr. Neuweiler, von Bettendorff), 1 Enthaltung(en) (Stegmaier) folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtig die Verwaltung, die erforderlichen Arbeiten für die Sanierung des Brunnens auf dem Lindenplatz bis zur Höhe der eingestellten Haushaltsmittel in Höhe von 18.000,- € zu beauftragen bzw. durchführen zu lassen.

TOP 6 Sanierung Weberstraße
Straßenbau, Kanal, Wasserversorgung
– Auftragsvergabe

BAL Leyk teilt mit, dass von 7 angeschriebenen Firmen nur 4 ein Angebot bei der Gemeindeverwaltung abgegeben haben. Diese wurden den Gemeinderatsmitgliedern bereits in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt. Für die Sanierung der Wasserleitung, der Kanalisation sowie der gesamten Straßenoberfläche wurde von der Fa. Häußler & Boileau aus Leimen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Da das Wasserwerk vorsteuerabzugsberechtigt ist, belaufen sich die Kosten netto auf 567.090,27 €. Hinzu kommen noch die Ingenieurkosten sowie die Entsorgungskosten. Haushaltsmittel stehen i. H. v. 699.200 € für die Gesamtmaßnahme bereit. Weiter erklärt BAL Leyk, dass bei der Maßnahme die Verlegung von Leerrohren für Fibernet geplant ist, zudem werden von Seiten der Stadtwerke Heidelberg im Zuge dessen die Gasleitungen erneuert. Die Stadtwerke Heidelberg haben sich bei der Ausschreibung beteiligt und werden ebenfalls die Fa. Häußler & Boileau für diese Arbeiten beauftragen. Bei der Sanierung des Birkenwegs habe man bereits mit der Firma zusammengearbeitet und gute Erfahrungen gesammelt.

Die Gestaltung des Straßenbelags soll niveaugleich ausgeführt werden, öffentliche Parkplätze sind selbstverständlich eingeplant, informiert BAL Leyk die Anwesenden. Der Beginn der Maßnahme ist für Anfang Juni geplant und soll zügig durchgezogen werden.

BM Förster informiert, dass die Bauzeit auf 4 Monate geschätzt wird. Damit nicht über die gesamte Sanierungszeit alle Anwohner betroffen sind, wird die Maßnahme in verschiedene Bauabschnitte eingeteilt.

GR Dr. Neuweiler regt aufgrund der Nähe zum Fröbelkindergarten an, die Geschwindigkeit auf 20 km/h zu beschränken. Er ist schockiert über die Höhe der Kosten und habe bereits jetzt schon Angst, wenn einmal die Sanierung der Kurpfalzstraße, welche viel länger und breiter als die Weberstraße ist, durchgeführt werden muss.

BAL Leyk entschärft die Aussage von GR Dr. Neuweiler, da bei der Weberstraße ein Vollausbau notwendig ist, welcher bei der Kurpfalzstraße nicht anstehe.

GRätin Wenz signalisiert von Seiten der SPD-Fraktion Zustimmung zum Beschlussvorschlag. Aufgrund der Kostenentwicklung in der Baubranche sei die Kostenhöhe zu erwarten gewesen. Erfreulich findet sie die Niveaugleichheit von Straße und Gehweg im Hinblick auf die Barrierefreiheit.

Auch GR Baumeister stimmt dem in der Sitzungsvorlage genannten Beschlussvorschlag zu, da die Mittel hierfür bereits im Haushalt vorgesehen sind.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung die Firma Häußler& Boileau aus Leimen für die Baumaßnahme „Sanierung Weberstraße“ für die Gewerke Kanalsanierung, Wasserversorgung und Straßenbau zum Angebotspreis von 594.774,85 € brutto zu beauftragen. Die Steuer für die Haushaltsstelle Wasserversorgen erhält die Gemeinde später zurück.

2. Mittel, welche über den Haushaltsansatz hinausgehen, werden überplanmäßig bereitgestellt.

TOP 7 Eindeckung Geräteschuppen Bauhof
– Auftragsvergabe

BAL Leyk erläutert anhand der Sitzungsvorlage, dass die Eindeckung der Geräteschuppen des Bauhofs erneuert werden müssen. Hierfür liegt der Verwaltung ein Angebot der Fa. Robert Locher aus Nußloch vor. Die Arbeiten sollen in Kooperation zwischen dem gemeindeeigenen Bauhof und der Firma Locher erfolgen. Die Zusammenarbeit der Bauhofmitarbeiter und der Fa. Locher habe schon bei früheren Arbeiten gut funktioniert, so BAL Leyk weiter. Das Angebot für die Trapezbleche beläuft sich auf 20.976,15 €, was dem Gemeinderat bereits in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt wurde.

Sodann fasst der Gemeinderat ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung den Auftrag zu den Dachsanierungsarbeiten an den Geräteschuppen des Bauhofs an die Fa. Zimmerei R. Locher GmbH aus Nußloch zu erteilen. Auftragsgrundlage ist das Angebot A19/000077 vom 19.03.2019 über 20.976,15 € brutto.

TOP 8 Bebauungsplan „Bortkelter“
– Vergabe der Planerleistungen

BM Förster verweist auf die heutige Sitzungsvorlage sowie die Ausführungen in der Gemeinderatssitzung am 10.04.2019 und teilt mit, dass seitens der Gemeindeverwaltung die Beauftragung des Büros „Schöffler.Stadtplaner.Architekten“ vorgeschlagen wird, da die Planung nicht selbst durch die Gemeindeverwaltung geleistet werden könne. Es haben bereits erste Gespräche mit dem Büro Schöffler stattgefunden, auf deren Grundlage das Angebot i. H. v. 27.400 € erstellt wurde. Bei den Gesprächen wurde seitens der Verwaltung auf die Wichtigkeit der frühzeitigen Einbeziehung der Anwohnerschaft hingewiesen, so BM Förster abschließend.

Der Gemeinderat fasst einstimmig und ohne Aussprache folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Firma „Schöffler.Stadtplaner.Architekten“ zur Erstellung des Bebauungsplans „Bortkelter“ zu einem Angebotspreis von 27.400 Euro zzgl. besonderer Leistungen zu.

Die Mittel werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

TOP 9 Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)
Behandlung geleisteter Investitionszuschüsse im Rahmen der Eröffnungsbilanz

BM Förster erteilt KAL Einsele das Wort.

KAL Einsele stellt den Sachverhalt anhand der Sitzungsvorlage dar. Sie geht insbesondere darauf ein, dass im Rahmen der Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens über die Behandlung der geleisteten Investitionszuschüsse für Investitionen Dritter in der Eröffnungsbilanz in heutiger Sitzung entschieden werden soll. Hierunter versteht man Zuschüsse, die durch die Gemeinde z. B. an Vereine oder Kirchengemeinden für Umbaumaßnahmen gewährt werden. Hierzu zählt z. B. auch der Zuschuss für den aktuellen Umbau des St. Josef Kindergartens. Anhand einer Power-Point-Präsentation und eines Rechenbeispiels erklärt KAL Einsele den Anwesenden die Auswirkungen auf die künftigen Erfolgspläne, würde man sich für eine Darstellung der Investitionszuschüsse in der Eröffnungsbilanz entscheiden. Aufgrund der Tatsache, dass die Erfolgspläne durch jährliche Auflösungsbeträge belastet werden würden, ohne im Gegenzug unbewegliches Vermögen zu erwerben, schlägt die Verwaltung vor, von der Möglichkeit, auf die Ansätze in der Eröffnungsbilanz zu verzichten, Gebrauch zu machen. Weiter erklärt KAL Einsele, dass künftige Investitionszuschüsse in jedem Fall zu bilanzieren sind.

BM Förster ergänzt, dass man den Investitionszuschuss für den Umbau des St. Josef Kindergartens in der Eröffnungsbilanz darstellen müsse, da die Bezuschussung auch noch im Jahr 2020 laufe.

Der Gemeinderat fasst ohne weitere Aussprache einstimmig folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen der Umstellung auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen in der Eröffnungsbilanz auf den Ansatz geleisteter Investitionszuschüsse zu verzichten.

TOP 10 Neues kommunales Haushalts- und Rechnungswesen im Eigenbetrieb Wasserwerk Nußloch:
Bildung von Teilhaushalten für den Eigenbetrieb Wasserwerk

BM Förster erteilt erneut KAL Einsele das Wort.

KAL Einsele erklärt, dass der Eigenbetrieb „Wasserwerk“ von der Umstellung auf das NKHR ebenfalls betroffen ist. Bisher wird nach der Betriebskameralistik gebucht, welche ab dem 01.01.2020 jedoch nicht mehr zulässig ist. Der Gemeinde steht es frei, künftig die kommunale Doppik oder die doppelte kaufmännische Buchführung anzuwenden. KAL Einsele führt weiter aus, dass sich die Umstellung auf die kaufmännische Buchführung nur durch einen erheblichen Mehraufwand durchführen ließe, dies sei auf Softwareprobleme des Finanzprogrammes „Dataplan“ zurück zu führen. Bei einer ausführlichen Vorberatung im Arbeitskreis Doppik sei man zu dem Ergebnis gekommen, die kommunale Doppik auch im Eigenbetrieb Wasserwerk anzuwenden. Folge man dem Rat des Arbeitskreises Doppik, so müsse in heutiger Sitzung neben der Grundsatzentscheidung, welche der beiden Buchführungen zur Anwendung kommen soll, auch noch eine Entscheidung über die Bildung von Teilhaushalten getroffen werden, erklärt KAL Einsele. Hier empfiehlt die Verwaltung sich nach dem Kernhaushalt der Gemeinde zu richten. Demnach wären zwei Teilhaushalte erforderlich, aber aus Sicht der Verwaltung auch ausreichend. Durch die produktorientierte Gliederung der Teilhaushalte erben sich Teilhaushalt 1 „Betriebsbereich Wasser und Photovoltaik“ und Teilhaushalt 2 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, so KAL Einsele abschließend.

Von Seiten des Räterunds ergeben sich keine Wortmeldungen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Für den Eigenbetrieb Wasserwerk wird das Haushalts- und Rechnungswesen ab 01.01.2020 nach der Kommunalen Doppik geführt. Der Gemeinderat beschließt zwei Teilhaushalte produktorientiert zu bilden.

TOP 11 Annahme von Spenden nach den Richtlinien vom 17. Mai 2006

BM Förster erklärt, dass in der heutigen Sitzung über die Annahme von zwei Spenden zu einem Gesamtwert von 100,- € zu entscheiden ist. Beide Spenden sind für den Hilfsfond für in Not geratene Nußlocher Bürger vorgesehen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Die aufgeführten Spenden werden angenommen.

TOP 12 Fragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderates

TOP 12.1 – E-Bike-Ladestation

GR Baumeister schlägt vor, eine Ladestation für E-Bikes auf dem Lindenplatz anzubringen.

Hierzu erläutert BM Förster, dass Experten hiervon abraten, da die meisten Fahrradfahrer nicht die nötigen Kabel dabei haben, um die Ladestation benutzen zu können. Dennoch sichert er die Prüfung zu.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.2 – Parksituation Sofienstraße

GRätin Stegmaier berichtet, dass von Seiten der Bürgerschaft die Höhe der Parkbelastung in der Sofienstraße bemängelt wurde.

BM Förster erklärt, dass solch eine Situation in vielen Nußlocher Straßen vorgefunden wird. Die Kontrolle durch den GVD könne mit lediglich 1,5 Stellen jedoch nicht immer für jeden Anwohner zufriedenstellend geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, per E-Mail, mit Datum, Uhrzeit und Foto verkehrswidriges Parken zu melden. Jedoch weist BM Förster darauf hin, dass 3-maliges Rangieren beim Ausparken zumutbar ist, so sieht es jedenfalls das Gesetz vor. Diesen Beschwerden geht das Ordnungsamt selbstverständlich unverzüglich nach. Durch das Mobilitätskonzept erhoffe sich die Verwaltung, eine Entschärfung des ruhenden Verkehrs hinzubekommen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.3 – Rauchen auf Spielplätzen

GR Röser teilt mit, dass ihn die Beschwerde erreicht habe, dass auf öffentlichen Spielplätzen trotz Rauchverbot geraucht werden. Zu diesem Missstand komme noch hinzu, dass die Kippen nicht ordnungsgemäß im Mülleimer entsorgt werden. Bußgelder wären hier eventuell ein Ansatzpunkt, so GR Röser abschließend.

BM Förster erklärt, dass auch für solche Kontrollen der GVD zu gering besetzt ist. Die Stadt Mannheim habe für ihren neuen Bußgeldkatalog eigens zwei Stellen geschaffen, die nur für die Kontrolle dieser Verstöße zuständig sind. Dies könne sich die Gemeinde nicht leisten.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.4 – Müllablagerungen Parkplatz kath. Kirche

GRätin Bettendorff erklärt, dass ihr immer wieder auffalle, dass Müll einfach aus PKWs herausgeworfen werde. Außerdem werde im Mülleimer befindlicher Müll durch Bürger, die auf der Suche nach Flaschenpfand sind, einfach aus diesen herausgeworfen. Sie schlägt vor, einen weiteren Mülleimer dort anzubringen.

BM Förster sichert die Prüfung vor, erläutert jedoch, dass die Bauhofmitarbeiter unsagbar viel Hausmüll aus öffentlichen Mülleimern holen. Er könne sich kaum vorstellen, dass die Aufstellung eines weiteren Mülleimers beim Parkplatz der kath. Kirche für Abhilfe schafft. Die Verursacher müssten auch weiterhin aus dem Auto aussteigen um ihren Müll zu entsorgen. Durch die am vergangenen Wochenende stattgefundene Aktion „Nußloch räumt auf“ sei man mit rd. 80 freiwilligen Helfern aktiv gewesen und möchte mit solchen Aktionen auf die Vermüllung aufmerksam machen und für dieses Thema sensibilisieren.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.5 – Veröffentlichung Hinweis Vatertag CDU in Rathaus-Rundschau

GR Schuster möchte wissen, ob ein einfacher Hinweis auf die eine Woche nach der Wahl stattfindende Vatertagsveranstaltung der CDU auf dem Freizeitgelände Brunnenfeld ebenfalls aufgrund der Karenzzeit nicht veröffentlicht werden darf, auch wenn dies nichts mit der Wahl zu tun hat. Die CDU möchte für den Veranstaltungshinweis nur ungern im Anzeigenteil bezahlen.

BM Förster weist auf den bestehenden Redaktionsausschuss hin, der hierfür einberufen werden sollte.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 12.6 – NABU Exkursion „Flächenverbrauch“

GR Schuster weist auf die am vergangenen Freitag stattgefundene Veranstaltung der NABU hin, bei der die Gemeinderäte geladen waren. Die NABU habe die Vorwürfe geäußert, dass die Gemeinde im Neubaugebiet „Beim Seidenweg“ zu wenig für Flora und Fauna getan habe. Den Vorwurf möchte GR Schuster von sich weisen, zumal der Gemeinderat weder in Planung noch während der Ausführung beteiligt war.

BM Förster informiert die Anwesenden, dass auch er an der Veranstaltung teilgenommen hat. Schon während der Veranstaltung habe er die Vorwürfe zurückgewiesen, da die Gemeinde alle Vorgaben und Ausgleichmaßnahmen umgesetzt hat und sich daher nichts vorzuwerfen hat.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13 Mitteilungen des Bürgermeisters zu Anfragen aus vergangenen Sitzungen, Informationen und Bekanntgaben der Verwaltung

TOP 13.1 – Fröbelkindergarten

BM Förster informiert, dass seit Anfang Mai der Betrieb im EG aufgenommen wurde, eine Teilschlussabnahme mit dem Landratsamt ist erfolgt. Insgesamt sind nun sechs Gruppen in Betrieb. Die Fertigstellung und Abnahme für das UG soll ebenfalls noch im Laufe dieses Monats erfolgen, erklärt BM Förster.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.2 – St. Josef-Kindergarten

Weiter berichtet BM Förster, dass auch im St. Josef-Kindergarten seit Beginn des Monats eine weitere Kindergartengruppe in Betrieb genommen wurde. Frau Kohl und ihr Team sind auch Einschränkungen ausgesetzt, da nicht alle Arbeiten außerhalb der Öffnungszeiten geleistet werden können, das „Schlimmste“ sei jedoch bei beiden Kindergärten überstanden.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.3 – Barrierefreiheit Rathaus

BM Förster informiert, dass die Stufenmarkierungen nun auch auf den Außentreppen aufgebracht worden sind.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.4 – Spielplatz Konrad-Adenauer-Ring

BM Förster erläutert, dass die Verwaltung aufgrund der Anfrage von GR Seemann aus der letzten GR-Sitzung für das Zugangstor eine Anfrage bei Conmaco gestellt hat. Außerdem ist die Sandkasteneinfassung am gestrigen Dienstag vom Bauhof erneuert worden und Sand wurde aufgefüllt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.5 – Spielplatz Kleintierzüchter/Finkenklause

BM Förster teilt mit, dass die Fertigstellung des Wasser- und Abwasseranschlusses für den Matschspielplatz bis spätestens Mitte nächster Woche geplant ist. Eine Eröffnung in 1-2 Wochen sollte daher realistisch sein, so BM Förster abschließend.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.6 – Beleuchtung Bushaltestellen „Kreuz“

Aufgrund der Anfrage aus der vergangenen Sitzung von GR Schuster teilt BM Förster mit, dass durch das Ausscheiden des zuständigen Netze BW-Mitarbeiters, Herr Brenner, Ende April bisher noch kein Vor-Ort-Termin erfolgt ist. Die Verwaltung ist jedoch mit Netze BW diesbezüglich in Kontakt. Eventuell sei eine Lösung mit Solar denkbar.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.7 – Antrag CDU: Sondertilgung Kredite Gemeindehaushalt

BM Förster informiert, dass die Verwaltung die NordLB, DZ Hyp (früher DG Hyp) und LBBW bezüglich Sondertilgungsmöglichkeiten kontaktiert hat. Die Nord LB (Restschuld 31.12.2018 = 356.237,51€) als auch die DZ Hyp (Restschuld 31.12.2018 = 489.162,89 €) haben eine Sondertilgung abgelehnt. Bei der LBBW (Restschuld 31.12.2018 Gemeinde = 61.139,18 €/ WW 77.868,57 €) wäre eine Sondertilgung möglich, aufgrund der höheren Vorfälligkeitsentschädigung im Vergleich zu den Zinsen wäre die Ablösung des Kredits jedoch unwirtschaftlich. Die Laufzeit des Kredits endet am 30.09.2020, so BM Förster weiter. Die laufenden Kredite bei der KfW für die Sanierung der Olympiahalle (Zinssatz 0,05 %) und des Neubaus der Flüchtlingsunterkunft (Zinssatz 0,0%) werden aufgrund der Zinssätze nicht frühzeitig getilgt.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

TOP 13.8 – Wahl:

BM Förster teilt mit, dass der Verwaltung erst gestern die Unterlagen zugegangen sind. Man sei bemüht, die Unterlagen per Post bis Freitag an die Wähler zu verteilen.

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.

– Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 20:03 Uhr-

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