Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Schulkinder

Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ab dem Schuljahr 2026/2027 (Aus dem Rathaus 15.2.26) Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit ein gesetzlicher Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder der Klassenstufe 1 an Grundschulen. In den darauffolgenden vier Jahren wird dieser Anspruch schrittweise auf alle Grundschulkinder bis einschließlich Klassenstufe 4 ausgeweitet. Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte entscheiden dabei selbst, […]






























