Beginn der Vegetationsperiode – Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

(nu 15.2.24) Vor dem Beginn der Vegetationsperiode am 1. März weist das Ordnungsamt auf die Bestimmungen des Straßengesetzes hin, wonach die Benutzung von Straßen und Gehwegen durch Bäume und Sträucher nicht eingeschränkt oder gar behindert werden darf. Auch dürfen Straßenlampen und Verkehrszeichen nicht durch Äste und Zweige so verdeckt werden, dass sie ihre Schutzfunktion nicht […]



























