Baum- und Strauchschnitte im Rhein-Neckar-Kreis nur noch bis Ende Februar erlaubt

Frist für Fäll- und Rückschnittarbeiten (rnk – 23.1.26) Wer vor dem Frühjahr noch Bäume fällen oder stärkere Rückschnitte an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen durchführen möchte, sollte dies zeitnah erledigen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist darauf hin, dass solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar zulässig sind. Schutz von […]























