Ein Urlaub mit unerwarteten Folgen

Frust vorprogrammiert!

(ttt 25.8.26) Die Familie ist im Urlaub und verliebt sich dort in einen Hundewelpen. Zu Hause war schon häufiger über die Anschaffung eines Hundes gesprochen worden – nun schien es wie Schicksal, dass ausgerechnet im Urlaub der passende Welpe gefunden wurde.

Kurzerhand durfte der kleine Hund mit nach Deutschland kommen. Doch dabei wurden wichtige Einreisebestimmungen nicht berücksichtigt.

Tollwutimpfung ist Voraussetzung für die Einreise

Hunde dürfen aus dem Ausland nur mit einer gültigen Tollwutimpfung nach Deutschland einreisen. Diese darf frühestens im Alter von zwölf Wochen durchgeführt werden. Anschließend muss eine Wartezeit von 21 Tagen eingehalten werden, bevor der Hund in sein neues Zuhause einreisen kann.

Der Welpe kam jedoch ohne gültige Tollwutimpfung nach Deutschland.

Sechs Wochen Quarantäne

Obwohl die Familie hier von Anfang an alles richtig machen wollte, folgte die harte Realität: Wegen der fehlenden Tollwutimpfung muss der kleine Hund zunächst für mindestens sechs Wochen im Tierheim in Quarantäne bleiben.

Für einen Welpen ist diese Zeit besonders schwierig. In der wichtigen Prägephase fehlen normale Umweltreize. Gassigehen und Kontakte sind während der Quarantäne nicht möglich. Sein Bewegungsradius beschränkt sich auf den Tollwutquarantänebereich.

Der Welpe weint viel und ist allein. Für das Tierheim bedeutet die Unterbringung einen erheblichen zusätzlichen Aufwand an Arbeit und Kosten. Gleichzeitig wird viel Herzblut investiert, um die Isolation für den kleinen Hund so angenehm wie möglich zu gestalten.

Eine vermeidbare Situation

Für das Tier ist die Quarantäne eine schwierige Zeit. Dabei hätte die Situation vermieden werden können, wenn sich die Familie vor der Einreise über die geltenden Bestimmungen informiert hätte.

Auch für die Familie ist der Frust entsprechend groß. Zusätzlich zu der belastenden Situation entstehen weitere Kosten, die von ihr getragen werden müssen.

Warum Tollwut so gefährlich ist

Tollwut ist eine sehr ernste und nicht heilbare Infektionskrankheit, die für Hunde tödlich endet. Aufgrund des Seuchenschutzgesetzes müssen Hunde im Falle eines Ausbruchs eingeschläfert werden.

Im Verlauf der Erkrankung werden das Gehirn und das zentrale Nervensystem geschädigt. Außerdem besteht eine Gefahr für den Menschen. Das Virus kann durch einen Biss sowie durch Schleimhautkontakte oder Hautwunden von einem infizierten Tier auf den Menschen übertragen werden und schwere gesundheitliche Folgen haben.

Einladung vom Tom-Tatze-Tierheim

Am 28.08. ab 18 Uhr lädt das Tom-Tatze-Tierheim zum Tag der Regenbogenbrücke ein.
Lernen Sie die Tierschutzarbeit vom Tierheim auf eine andere Art kennen. Tauschen sie gemeinsam mit dem Tom-Tatze-Team Erinnerungen aus an die Tiere, die im Tierheim gestorben sind und an die Tiere, die in ihrem Für-Immer-Zuhause sterben durften.
Der Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf ermutigt alle zu kommen. Es ist ein Abend voller Erinnerungen und Verbundenheit. In familiärer Atmosphäre bei kleinen Snacks werden diese ausgetauscht.

Du warst, du bist, du bleibst – im Herzen!

Das Tierheim kann am Abend nicht angeschaut werden.

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