EU verbietet Ketchup-Päckchen in Restaurants
EU schränkt Einweg-Portionspackungen in der Gastronomie ein
(mar 7.6.26) Die Europäische Union setzt ihren Kurs zur Reduzierung von Verpackungsmüll fort und führt neue Regelungen für Einweg-Portionspackungen ein. Ab dem Jahr 2030 sollen kleine Kunststoffverpackungen für Ketchup, Mayonnaise, Senf, Zucker oder Kaffeesahne beim Verzehr vor Ort in Restaurants, Cafés und Hotels grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.
Weniger Plastikmüll als Ziel
Grundlage der Maßnahme ist eine neue EU-Verpackungsverordnung, die am 12. August 2026 in Kraft tritt. Ziel ist es, die stetig wachsenden Abfallmengen einzudämmen und den Verbrauch von Einwegkunststoffen deutlich zu reduzieren.
Besonders die kleinen Portionsverpackungen stehen dabei im Fokus. Sie werden meist nur einmal genutzt und anschließend entsorgt. Da sie häufig aus mehreren Materialschichten bestehen, lassen sie sich nur schwer recyceln und landen oftmals im Restmüll.
Ausnahmen bleiben bestehen
Nicht betroffen von den neuen Vorgaben sind Angebote zum Mitnehmen. Bei Drive-in-Bestellungen, Coffee-to-go-Angeboten oder verpackten Speisen für unterwegs dürfen die Portionspackungen weiterhin ausgegeben werden.
Auch für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und vergleichbare medizinische Einrichtungen gelten Ausnahmeregelungen. Dort können die kleinen Verpackungseinheiten aus hygienischen Gründen weiterhin verwendet werden.
Schritt zu mehr Nachhaltigkeit
Mit der neuen Regelung möchte die EU die Umweltbelastung durch Einwegverpackungen verringern und den Einsatz nachhaltiger Alternativen fördern. Insbesondere in der Gastronomie sollen dadurch künftig weniger kurzlebige Kunststoffverpackungen im Umlauf sein.
Quelle: SPIEGEL
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