Förderlinie „Soziale Innovation“ startet zweite Runde – ESF Plus unterstützt neue Projektideen
Ziel: Mehr soziale Teilhabe durch innovative Ansätze
(rnk 27.5.26) Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg schreibt gemeinsam mit den regionalen ESF-Arbeitskreisen die zweite Runde der Förderlinie „Soziale Innovation“ aus. Nach den positiven Erfahrungen aus dem Jahr 2025 sollen auch in den Jahren 2027 und 2028 erneut innovative Projekte unterstützt werden.
Im Mittelpunkt stehen Vorhaben, die neue Wege erproben, um Beschäftigungsfähigkeit und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen zu verbessern, die besonders von Armut und Ausgrenzung betroffen sind.
Förderumfang und Zeitraum
Für die zweite Förderrunde stehen rund 4 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) zur Verfügung. Projekte können mit einem Fördersatz von bis zu 80 Prozent unterstützt werden.
Der Förderzeitraum erstreckt sich über zwei Jahre (2027 und 2028). Die Antragstellung ist vom 8. Juni 2026 bis zum 31. Juli 2026 möglich.
Gefördert werden innovative Klein- und Modellprojekte
Der Förderaufruf richtet sich insbesondere an Kleinprojekte mit hohem Innovationscharakter sowie an Modellprojekte mit neuen Ideen und Ansätzen. Ziel ist es, bestehende Versorgungslücken zu erkennen, neue Methoden zu erproben und nachhaltige Lösungen zu entwickeln.
Bereits in der ersten Förderrunde 2025 wurden 36 Projekte in Baden-Württemberg gefördert. Die bisherigen Evaluationen zeigen, dass viele der entwickelten Ansätze wirkungsvoll und nachhaltig zur Verbesserung der sozialen Unterstützung beigetragen haben.
Hintergrund: Der Europäische Sozialfonds Plus
Der ESF Plus ist das wichtigste Förderinstrument der Europäischen Union zur Verbesserung von Beschäftigungs- und Bildungschancen. In der aktuellen Förderperiode 2021–2027 stehen Baden-Württemberg rund 218 Millionen Euro zur Verfügung.
Gefördert werden insbesondere Maßnahmen in den Bereichen nachhaltige Beschäftigung, lebenslanges Lernen, Fachkräftesicherung sowie soziale Inklusion und Armutsbekämpfung. Eine direkte Antragstellung durch Privatpersonen ist nicht möglich – sie profitieren über die Teilnahme an geförderten Projekten.
Weitere Informationen: www.esf-bw.de
Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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