Neue Regeln für Airlines und Passagiere: Das ändert sich bei Flugreisen

Symbolfoto: Pixabay

Neue EU-Fluggastrechte: Das ändert sich für Reisende

(mar 9.7.26) Das Europäische Parlament hat eine umfassende Reform der Fluggastrechte auf den Weg gebracht. Reisende sollen künftig von klareren Regeln, mehr Transparenz und zusätzlichen Ansprüchen profitieren. Besonders Familien werden entlastet: Eltern sollen künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können.

Familien und Reisende profitieren

Mit großer Mehrheit haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments den neuen Fluggastrechten zugestimmt. Neben der kostenlosen Sitzplatzreservierung für Eltern und ihre Kinder sollen Fluggesellschaften künftig auch Ticketpreise transparenter darstellen. Versteckte Kosten und unübersichtliche Preisangaben sollen dadurch reduziert werden. Davon profitieren insbesondere Urlauber, die ihre Reisen online buchen und Preise vergleichen. Wer zusätzlich einen Gutscheincode oder mehrere Gutscheincodes nutzt, kann bei Flug- oder Reisebuchungen häufig weitere Rabatte erhalten und so bereits vor Reisebeginn im Urlaub sparen.

Bevor die neuen Regelungen endgültig gelten, müssen die EU-Mitgliedstaaten noch formell zustimmen. Die Zustimmung gilt jedoch als wahrscheinlich.

Entschädigungen bleiben unverändert

Eine wichtige Nachricht für Reisende: Die bisherigen Entschädigungsansprüche bei Flugverspätungen bleiben bestehen. Damit konnten sich die Abgeordneten gegen Pläne einiger Mitgliedstaaten durchsetzen, die eine Einschränkung der Ansprüche vorgesehen hatten.

Auch künftig gilt: Wer mit mindestens drei Stunden Verspätung am Ziel ankommt, kann eine Entschädigung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugdistanz:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • 400 Euro bei Flügen bis 3.500 Kilometer
  • 600 Euro bei Langstreckenflügen über 3.500 Kilometer

Die gleichen Beträge können auch bei Flugannullierungen geltend gemacht werden, wenn die Streichung weniger als 14 Tage vor dem Abflug erfolgt.

Nicht jeder Ausfall führt zu einer Entschädigung

Ein Anspruch besteht allerdings nur dann, wenn die Fluggesellschaft die Verspätung oder Annullierung zu verantworten hat.

Keine Entschädigung ist vorgesehen bei außergewöhnlichen Umständen wie:

  • schweren Wetterereignissen,
  • Naturkatastrophen,
  • Streiks an Flughäfen oder bei Bodenverkehrsdiensten,
  • oder Vorfällen mit aggressiven beziehungsweise randalierenden Passagieren.

Airlines müssen besser informieren

Künftig werden Fluggesellschaften stärker in die Pflicht genommen. Innerhalb von 96 Stunden nach Abschluss der Reise müssen Passagiere schriftlich über ihre Rechte informiert werden.

Für die Geltendmachung von Ansprüchen haben Reisende anschließend neun Monate Zeit. Die Fluggesellschaft muss innerhalb von 30 Tagen reagieren und entweder die Entschädigung auszahlen oder nachvollziehbar begründen, warum kein Anspruch besteht.

Anspruch auf alternative Reisemöglichkeiten

Kommt es zu erheblichen Problemen, sollen Fluggäste künftig schneller eine gleichwertige Alternative erhalten.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Flüge mit anderen Airlines,
  • alternative Flugrouten,
  • Ankünfte an nahegelegenen Flughäfen,
  • oder in bestimmten Fällen Bahnverbindungen.

Dabei muss die Ersatzbeförderung den ursprünglich gebuchten Reisebedingungen möglichst entsprechen. Wer einen Direktflug gebucht hat, soll nicht automatisch auf mehrere Umsteigeverbindungen verwiesen werden können.

Selbst organisierte Weiterreise möglich

Falls die Airline innerhalb von drei Stunden keine passende Alternative anbietet, dürfen Passagiere ihre Weiterreise selbst organisieren.

Die entstandenen Kosten müssen von der Fluggesellschaft übernommen werden. Neu ist jedoch eine Obergrenze: Künftig werden maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises erstattet. Die neuen Fluggastrechte gelten sowohl für Fluggesellschaften aus der Europäischen Union als auch für außereuropäische Airlines, sofern der Flug in einem EU-Mitgliedstaat startet.

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