Niedrigwasser belastet Gewässer im Rhein-Neckar-Kreis

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur bei ausreichenden Wasserständen erlaubt

(rnk 26.6.26) Die aktuelle Wetterlage setzt den Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis erneut deutlich zu. Wie schon in den vergangenen Jahren führen Niedrigwasser und steigende Wassertemperaturen zu einem Sauerstoffmangel, der Flora und Fauna in den Gewässern stark belastet. Besonders betroffen sind kleinere Bäche mit ohnehin geringer Wasserführung.

Trockenheit hält weiter an

Nach den aktuellen Wetterprognosen ist nicht mit einer raschen Entspannung der Situation zu rechnen. Die anhaltende Trockenheit verschärft die Bedingungen in den Gewässern zusätzlich.

Einschränkungen bei der Wasserentnahme

Das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises weist deshalb darauf hin, dass die erlaubnisfreie Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemeingebrauchs nicht zulässig ist, wenn kein ausreichendes Wasserdargebot mehr vorhanden ist. Grundsätzlich ist die Entnahme nur in geringem Umfang erlaubt, solange das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Fällt der Wasserstand unter die Mindestwassermenge, gelten in Niedrigwasserzeiten folgende Regelungen:

  • Das Schöpfen mit Handgefäßen bleibt weiterhin erlaubt.
  • Das Anstauen von Fließgewässern ist ohne entsprechende Genehmigung grundsätzlich untersagt.
  • Die Wasserentnahme mit Pumpen fällt nicht mehr unter den Gemeingebrauch und ist daher nicht zulässig.

Diese Regelungen gelten sowohl für Privatpersonen als auch für die Land- und Forstwirtschaft.

Umgang mit bestehenden Erlaubnissen

Für Inhaber einer wasserrechtlichen Entnahmeerlaubnis gelten zunächst die jeweiligen Vorgaben der Genehmigung. Enthält diese bereits Regelungen zur Einschränkung bei Niedrigwasser, sind diese verbindlich einzuhalten.

Fehlen entsprechende Vorgaben, empfiehlt das Landratsamt, die erlaubte Wasserentnahme nur sehr zurückhaltend oder möglichst gar nicht zu nutzen. In einzelnen Fällen können bestehende Erlaubnisse durch zusätzliche Auflagen angepasst werden. Diese gelten so lange, bis sich die Situation in den Gewässern durch steigende Wasserstände wieder verbessert hat.

Appell zum sparsamen Umgang

Für Bürgerinnen und Bürger ist vor Ort oft schwer erkennbar, ob ein Gewässer noch ausreichend Wasser führt. Angesichts der derzeit flächendeckenden Niedrigwasserlage im Kreis rät das Landratsamt daher generell dazu, auf Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen möglichst zu verzichten.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

nussloch-lokal.de Nussloch Lokal - Zeitung - Onlinezeitung

Kurz-URL: https://nussloch-lokal.de/?p=196155

Kommentare sind deaktiviert.

Werbung

Foto-Galerie

Anmelden | Entworfen von Gabfire themes